Was gibt es bei der Leibrente und beim Immobilien-Teilverkauf zu beachten?
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Redaktionelle Assistenz
Sie möchten Ihren Ruhestand genießen, sich Wünsche erfüllen oder weniger Sorgen um Geld machen? Sie besitzen eine Immobilie und möchten diese nicht verkaufen, aber von deren Wert profitieren? Durch den Teilverkauf Ihrer Immobilie können Sie Kapital freisetzen und weiterhin in Ihrem Zuhause wohnen bleiben. Was in diesem Zusammenhang das Wort Nießbrauch bedeutet und was Sie beim Immobilien-Teilverkauf sowie bei der Leibrente beachten sollten, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag.

1 Teilverkauf und Nießbrauch
Der Immobilien-Teilverkauf ist ein attraktives Modell, mit dem Sie finanzielle Freiheit im Alter erhalten können. Dabei verkaufen Sie nur einen Teil Ihrer Immobilie an die Deutsche Teilkauf und bleiben weiter in Ihrem Zuhause und der gewohnten Umgebung wohnen. Der Teilkäufer erhält dafür ein monatliches Nutzungsentgelt. Da Sie mindestens 50-prozentiger Eigentümer der Immobilie bleiben, profitieren Sie auch von möglichen künftigen Wertsteigerungen. So können Sie Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung weiter als sichere und wertbeständige Altersvorsorge nutzen. Welche Faktoren den Wert Ihrer Immobilie beeinflussen können, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag Wertsteigerung von Immobilien: Warum Eigentum eine sinnvolle Geldanlage ist.
Wenn Sie Nießbraucher der Immobilie sind, dürfen Sie weiterhin darin wohnen und sie auch vermieten. Etwaige Rechte und Pflichten werden notariell beurkundet und der Nießbrauch im Grundbuch eingetragen. Informieren Sie sich jetzt zum Grundbucheintrag im Rahmen des Immobilien-Teilverkaufs.
Ein Teilverkauf kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein – zum Beispiel, um Ihre Rente aufzubessern, sich im Alter langersehnte Wünsche zu erfüllen oder einen altersgerechten Umbau zu finanzieren.
2 Immobilienleibrente
Die Immobilienleibrente ist eine der bekanntesten Formen der Immobilienverrentung. Bei der Leibrente verkaufen Sie Ihre Immobilie vollständig und erhalten ein vertraglich und grundbuchgesichertes Wohnrecht bis an Ihr Lebensende. Dafür sollten Sie etwa 65 bis 70 Jahre alt sein. Sie erhalten statt einer einmaligen Zahlung des vollen Kaufpreises eine regelmäßige Teilzahlung. Ob diese monatlich, vierteljährlich oder jährlich erfolgt, lässt sich individuell vereinbaren.
Dank der Leibrente erhalten Sie Geld und können weiter in der Immobilie wohnen bleiben. Der neue Eigentümer muss die Grundsteuer und andere Gebühren für die Immobilie übernehmen, welche zum Beispiel für die Instandhaltung anfallen. Dies ist praktisch, wenn Sie keine weiteren Investitionen für Sanierungen oder Renovierungen tätigen möchten. Allerdings müssen Sie Abschläge vom Marktwert akzeptieren, weil der Anbieter diese mit einpreist. Im Gegensatz zum Teilverkauf des Hauses oder der Eigentumswohnung verkaufen Sie bei der Leibrente Ihre Immobilie vollständig und profitieren somit nicht von möglichen künftigen Wertsteigerungen. Auch das Vermieten der Immobilie oder das Vererben, zum Beispiel an Familienangehörige, ist nicht mehr möglich.
3 Steuerliche Nachteile der Leibrente
Ein weiterer Nachteil der Immobilienleibrente ist die Versteuerung, denn ein Teil der Leibrente wird mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz besteuert. Anders ist dies mit dem Nießbrauch beim Immobilien-Teilverkauf. Zudem wird vom Wert des Objekts ein Risikoabschlag abgezogen, weil die Immobilie aufgrund des Wohnrechts an Wert verliert. Für diesen wird die Lebenserwartung herangezogen und der Todeszeitpunkt mithilfe offizieller Statistiken kalkuliert – sogenannten „Sterbetafeln“. Der Teilverkauf Ihrer Immobilie bietet hier mit dem Nießbrauch eine sichere und gute Alternative zur Leibrente. In unserem Beitrag Erfahrungsberichte: So hat der Immobilien-Teilverkauf funktioniert berichten einige unserer Kunden vom Ablauf ihres Teilverkaufs mit der Deutschen Teilkauf.

4 Sicherheitsgarantie der Deutschen Teilkauf
Mit der Deutschen Teilkauf haben Sie einen zuverlässigen Partner an Ihrer Seite. Wir helfen Ihnen dabei, das in Ihrem Eigenheim gebundene Vermögen freizusetzen. Durch die sechs Säulen unserer Sicherheitsgarantie sind Sie stets auf der sicheren Seite. Ihr Nießbrauchrecht wir zum Beispiel für die gesamte Immobilie im Grundbuch eingetragen. Damit erhaltenen Sie ein Wohn- und Nutzungsrecht, welches insolvenzgeschützt ist. Zudem übernehmen wir die Kosten, die im Rahmen des Teilverkaufs anfallen. Einzige Ausnahme ist die Löschung alter Grundbuchlasten. Diese Kosten liegen beim Teilverkäufer. Des Weiteren verzichten wir auf ein Durchführungsentgelt, falls Sie sich später dazu entscheiden sollten, die Immobilie vollständig zu verkaufen. Bei Bedarf können Sie das Haus oder die Eigentumswohnung jederzeit zurückkaufen. Ihre Erben erhalten ein Erstankaufsrecht auf den verkauften Immobilienanteil.

5 Fazit zum Nießbrauch und zur Leibrente
Nießbrauch: Beim Teilverkauf Ihrer Immobilie wird Ihr Nießbrauchrecht im Grundbuch eingetragen. So können Sie Ihre finanzielle Freiheit genießen und weiter in Ihrem Zuhause wohnen bleiben oder es vermieten. Auch von möglichen künftigen Wertsteigerungen der Immobilie können Sie profitieren.
Leibrente: Die Immobilienleibrente garantiert Ihnen ein Wohnrecht. Allerdings verkaufen Sie hier Ihre Immobilie vollständig und profitieren damit nicht von einer möglichen künftigen Wertsteigerung. Auch die Vermietung oder die Vererbung ist durch den Gesamtverkauf nicht mehr möglich.
Sicherheitsgarantie: Bei der Deutschen Teilkauf erhalten Sie im Rahmen des Teilverkaufs eine Sicherheitsgarantie. Da Ihr Nießbrauchrecht für die gesamte Immobilie im Grundbuch eingetragen wird, ist es insolvenzgeschützt. Zudem können Sie Ihre Immobilie zurückkaufen und Ihre Erben erhalten ein Erstankaufsrecht auf den verkauften Anteil.
Hilfeleistung der Deutschen Teilkauf: Die Stiftung Hilfskasse bietet Ihnen eine zusätzliche Sicherheit beim Teilverkauf Ihrer Immobilie. Wenn Sie in finanzielle Notlage geraten, unterstützt die Stiftung Sie beim Zahlen des monatlichen Nutzungsentgelts.

Tim Schoster
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