Sowohl der Kauf als auch der Verkauf einer Immobilie gehören für viele Eigentümer zu den wichtigsten finanziellen Entscheidungen ihres Lebens. Wenn Sie an einem Immobilien-Teilverkauf interessiert sind und wissen möchten, wie dieser bei der Deutschen Teilkauf abläuft, können Sie sich im Folgenden über die wichtigsten Schritte informieren. Zudem erfahren Sie, was Sie sonst noch bei einem Teilverkauf Ihrer Immobilie beachten sollten.
So läuft ein Immobilien-Teilverkauf ab
Bei einem Immobilien-Teilverkauf an die Deutsche Teilkauf können Sie bis zu 50 Prozent Ihrer Immobilie veräußern. Nachdem Sie unser Angebotsformular ausgefüllt haben, erhalten Sie unser unverbindliches Angebot, den Teilkaufreport. Dieser beinhaltet neben einer fundierten Kaufpreisspanne und Berechnungsszenarien auch detaillierte Lagebewertungen Ihrer Immobilie und Angaben zur Wertentwicklung der Region.
Sind Sie weiterhin an einem Teilverkauf interessiert, dann ermittelt ein unabhängiger und zertifizierter Gutachter den tatsächlichen Marktwert Ihrer Immobilie. Nach einer Einigung auf konkrete Bedingungen des Immobilien-Teilverkaufs wird ein Termin beim Notariat vereinbart, wo der Kaufvertrag beurkundet wird.
Von der Angebotsanfrage bis zum Notartermin können Sie mit einer Gesamtdauer von etwa sechs bis acht Wochen rechnen. Den Takt geben Sie dabei allein vor. Schließlich handelt es sich um eine weitreichende Entscheidung, die wohlüberlegt sein sollte. In der Regel erhalten Sie innerhalb weiterer sechs bis acht Wochen den Teilverkaufspreis auf Ihr angegebenes Konto. Dies hängt vom Eintritt der sogenannten Fälligkeitsvoraussetzungen ab – also Voraussetzungen wie dem Einholen erforderlicher Genehmigungen, die für die Zahlung des Kaufpreises erfüllt sein müssen. Grundsätzlich unterscheiden sich Dauer und Formalitäten bei einem Teilverkauf nicht von einem Komplettverkauf einer Immobilie.
Die Schritte des Teilverkaufs im Detail
Angebot anfordern: Wenn Sie Interesse an einem Teilverkauf Ihres Hauses oder Ihrer Eigentumswohnung haben, können Sie über unser Angebotsformular ein unverbindliches und kostenloses Angebot anfordern. Dies nimmt nur wenige Minuten in Anspruch.
Angebot per Post erhalten: Bald darauf erhalten Sie das individuelle und kostenfreie Angebot, in dem eine fundierte Kaufpreisspanne und Berechnungsszenarien sowie detaillierte Lagebewertungen Ihrer Immobilie und Angaben zur Wertentwicklung der Region enthaltet sind. Das Angebot ist unverbindlich.
Gutachten erstellen: Wenn Ihnen das Angebot zusagt, schlagen wir Ihnen zwei unabhängige und zertifizierte Gutachterverbände vor. Ein Gutachter ermittelt sodann den Marktwert Ihrer Immobilie, der die Grundlage für das verbindliche Teilverkaufsangebot bildet. Die Kosten für das Gutachten übernimmt die Deutsche Teilkauf.
Notarielle Beurkundung: Der Kaufvertrag wird bei einem Notar beurkundet. Dieser kümmert sich um die gesamte Abwicklungund sorgt dafür, dass das Nießbrauchrecht im ersten Rang des Grundbuchs eingetragenwird. Damit erhalten Sie ein lebenslanges Wohn- und Nutzungsrecht am gesamten Grundbesitz und sind vor einer etwaigen Insolvenz des Teilkäufers geschützt.
Auszahlung der Wunschsumme: Abschließend erhalten Sie Ihre vereinbarte Wunschauszahlung für den Immobilien-Teilverkauf auf das von Ihnen angegebene Konto. Mit der nun zur Verfügung stehenden Liquidität können Sie sich langersehnte Wünsche erfüllen und Ihren Ruhestand unbeschwert genießen.
Das sollten Sie bei einem Teilverkauf beachten
Sie möchten Ihren Ruhestand finanziell unbeschwert genießen? Dann können Sie einen Teil Ihres Hauses oder Ihrer Eigentumswohnung an die Deutsche Teilkauf veräußern. Für einen Teilverkauf muss Ihre Wunschauszahlung mindestens 100.000 Euro für maximal 50 Prozent der Immobilie betragen. Demnach muss Ihr Eigenheim einen Marktwert von mindestens 200.000 Euro haben.
Bei einem Teilverkauf erhalten Sie ein lebenslanges Nießbrauchrecht, das bei der Deutschen Teilkauf erstrangig im Grundbuch eingetragen wird. Damit können Sie die Immobilie nicht nur bewohnen, wie es bei einem Wohnrecht der Fall wäre. Sie können sie darüber hinaus weiter nutzen und bei Bedarf vermieten. Die erwirtschafteten Mieteinnahmen stehen Ihnen als Teilverkäufer zu (abzüglich des Nutzungsentgeltes). Durch die erstrangige Eintragung im Grundbuch ist der Nießbrauch vor einer möglichen Insolvenz des Teilkäufers geschützt.
Der Teilverkauf hat sich in den letzten Jahren am Markt etabliert. Trotz zunehmender Beliebtheit bei Immobilieneigentümern kommen bei diesem Thema häufig Missverständnisse auf. Deshalb möchten wir Ihnen einen transparenten Einblick in das Thema geben und über die häufigsten Missverständnisse rund um den Immobilien-Teilverkauf aufklären.
Weiterführende Themen
Immobilienbewertung
Was ist mein Haus wert? Um Ihre Immobilie zu einem angemessenen Preis anbieten zu können, müssen Sie den Marktwert kennen. Ein unabhängiger und zertifizierter Gutachter ermittelt den Marktwert Ihrer Immobilie. Für eine Immobilienbewertung gibt es unterschiedliche Verfahren, die in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) festgelegt sind.
Notarielle Beurkundung
Der Notar ist eine neutrale Instanz und berät Käufer sowie Verkäufer. Bei einem Notar wird der Kaufvertrag im Beisein beider Parteien unterzeichnet und der Teilverkauf besiegelt.
Grundbucheintrag
Der Notar kümmert sich um die gesamte Abwicklung, insbesondere auch um die Änderung der Eigentumsverhältnisse im Grundbuch. Das lebenslange Nießbrauchrecht für den Teilverkäufer wird bei der Deutschen Teilkauf für den gesamten Grundbesitz im ersten Rang des Grundbuchs eingetragen.
Spekulationssteuer
Für Immobilien, die nach einem Zeitraum von weniger als zehn Jahren verkauft werden, kann eine Spekulationssteuer anfallen. Von der Spekulationssteuer befreit sind Immobilien, die im Jahr des Verkaufs sowie in den zwei Jahren davor vom Verkäufer selbst durchgängig bewohnt wurden.
Nutzungsentgelt
Nach einem Immobilien-Teilverkauf zahlt der Teilverkäufer ein monatliches Nutzungsentgelt an den Teilkäufer. Dafür behält er die Entscheidungshoheit und darf die Immobilie weiter bewohnen, nutzen und auch vermieten.
Erstankaufsrecht
Sie möchten Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung teilverkaufen und Ihrer Familie später etwas vermachen? Bei einem Teilverkauf an die Deutsche Teilkauf können Sie Ihren Eigentumsanteil ganz normal vererben. Gleichzeitig erhalten Ihre Erben ein Erstankaufsrecht auf den verkauften Immobilienanteil.