HomeBlogStaatliche Unterstützung bei der Altbaumodernisierun

Denkmalsanierung: finanzielle Unterstützung vom Staat bei der Altbaumodernisierung

Corinna Bensing
Corinna Bensing

Content Managerin / Redakteurin

Veröffentlicht am
Aktualisiert am

Die Instandhaltung denkmalgeschützter Altbauten genießt in Deutschland einen hohen Stellenwert. Es sind schöne und geschichtsträchtige Bauwerke, die erhalten werden sollten. Die Modernisierung von Altbauten ist allerdings mit hohen Kosten verbunden. Der Staat bietet aber für Vorhaben, die auf den Erhalt von Bestandsbauten abzielen, verschiedene Zuschüsse an.

Denkmalsanierung: finanzielle Unterstützung vom Staat bei der Altbaumodernisierung
Denkmalsanierung: finanzielle Unterstützung vom Staat bei der Altbaumodernisierung

Baudenkmäler stellen für viele Menschen etwas Besonderes dar. Sie definieren sich für viele über ihre Optik und ihren gesellschaftlichen, geschichtlichen oder kulturellen Wert. Beim Verkauf erzielen denkmalgeschützte Altbauten schon mal höhere Summen als Neubauten. Weil der Zahn der Zeit an ihrer Substanz nagt, müssen Eigentümer für den Erhalt ihrer Immobilie mitunter große Summen aufwenden, um den Wert des Bauwerks zu erhalten oder zu steigern.

1 Gründe für die Altbausanierung

Eines haben denkmalgeschützte Gebäude üblicherweise gemeinsam: das hohe Alter. Viele Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen, sind vor langer Zeit erbaut worden. Zwar steht auch das eine oder andere Baudenkmal aus den 1980er-Jahren unter Denkmalschutz, doch das ist die Ausnahme. Folglich ist ein großer Teil dieser Häuser und Wohnungen nach heutigen Maßstäben nicht energieeffizient erbaut worden. Auch grundsätzliche Instandhaltungsmaßnahmen oder die Modernisierung der Technik können der Grund für eine Sanierung sein. Darüber hinaus spielen kosmetische Änderungen, etwa an der Fassade und an Balkongeländern, eine Rolle. Zu guter Letzt ist Denkmalschutz auch Klimaschutz: Die Erhaltung eines Bauwerks kann bis zu zwei Drittel der Ressourcen gegenüber einem Abriss und einem Neubau einsparen. Zudem werden bei der Sanierung zumeist regionale Baustoffe verwendet, um den Charakter des Bauwerks zu erhalten.

2 Planung der Modernisierung

Eine Modernisierung ist nicht auf optische oder technische Verbesserungen beschränkt. Das beste Beispiel sind energetische Sanierungen: Denn dadurch wird die Energieeffizienz eines Hauses durch bauliche Maßnahmen erheblich verbessert. Es werden beispielsweise die Innenwände gedämmt, Fenster ausgetauscht und neue Heizungen verbaut. Die Dämmung der Außenwände ist aufgrund des Denkmalschutzes allerdings häufig schwierig und kostenintensiv oder gar nicht machbar. Auch der Zeitpunkt der Modernisierung ist wichtig: Es wäre wenig sinnvoll, eine Heizung vor einer neuen Dämmung einzubauen, weil die Heizung dann möglicherweise nicht mehr zum jeweiligen Raum passt. Für eine sachgemäße Einschätzung und die Planung der Sanierung Ihres Objekts sollten Sie sich deshalb an einen Energieberater und das örtliche Amt für Denkmalpflege wenden.

3 Fördermöglichkeiten und Zuschüsse

Konkretisiert sich Ihr Modernisierungsvorhaben, können Sie neben klassischen Optionen wie einem Modernisierungskredit oder einer Baufinanzierung weitere staatliche Fördermöglichkeiten prüfen.

Die Kreditanstalt für den Wiederaufbau (KfW) unterstützt vorrangig energetische Sanierungen mit günstigen Krediten oder nicht rückzahlungspflichtigen Tilgungszuschüssen. Eigentümer sollten dabei die jeweiligen Förderhöchstbestände beachten. Darüber hinaus ist die sogenannte Energieeffizienz für die Bemessung einer Förderung entscheidend. Hierbei wird die Energieeffizienz des geplanten Bauvorhabens einer Referenzimmobilie gegenübergestellt: Je höher die Energieeinsparungen ist, desto höher fallen die Zuschüsse aus. Beachten Sie die Vorgaben seitens der KfW bei Ihrem jeweiligen Bauvorhaben.

Daneben gibt es die Möglichkeit, beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zu beantragen. Im Rahmen dessen sind ebenfalls Zuschüsse für energetische Sanierungen förderfähig. Die BEG umfasst Einzelmaßnahmen sowie Maßnahmen für Nichtwohngebäude.

4 Steuerliche Vorteile

Nicht zuletzt bietet es sich an, steuerliche Vereinfachungen zu nutzen – zum Beispiel durch Abschreibungen. Hierbei können Sie viele Renovierungsarbeiten steuerlich geltend machen oder einen Steuervorteil nutzen. Im Rahmen der Energiewende werden unter anderem Austauschprämien für neue, effizientere Heizsysteme ausgelobt und energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich gefördert. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass sich die Abschreibung für Sie lohnt: Oft ist etwa eine Denkmal-AfA (Absetzung für Abnutzung) im Zuge der Sanierung von Denkmalimmobilien nur für Personen interessant, deren jährliche Steuerbelastung oberhalb von 100.000 Euro liegt.

5 Finanzierung der Instandhaltung durch Teilverkauf

Altbauten können aufgrund ihres Werts eine beliebte Kapitalanlage sein. Um die Substanz und den Wert zu erhalten, sollten sie regelmäßig modernisiert und instand gehalten werden. Trotz der vielfältigen Fördermöglichkeiten durch den Staat kommen im Falle einer Modernisierung Ihres denkmalgeschützten Objekts unter Umständen höhere Kosten auf Sie zu. Um im Fall einer nötigen Sanierung die finanzielle Flexibilität zu bewahren, bietet sich ein Immobilien-Teilverkauf an. Bei einem Teilverkauf an die Deutsche Teilkauf veräußern Sie bis zu 50 Prozent Ihrer Immobilie und können weiterhin wie gewohnt in Ihrem Zuhause wohnen bleiben. Hierzu erhalten Sie als Teilverkäufer ein im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchrecht, was Ihnen ein lebenslanges Wohn- und Nutzungsrecht an der Immobilie garantiert.

6 Fazit – Fakten zu Modernisierungen am Altbau

  • Notwendigkeit: Der Wert eines denkmalgeschützten Altbaus wird vor allem durch Investitionen in das Objekt erhalten – zum Beispiel durch Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen.

  • Fördermittel: Der Staat misst dem Erhalt von Bestandsimmobilien eine hohe Bedeutung zu und vergibt Kredite durch die BEG und KfW.

  • Immobilien-Teilverkauf: Durch einen Teilverkauf Ihrer Immobilie erhalten Sie Kapital, das Sie für den Erhalt Ihres denkmalgeschützten Altbaus nutzen können.

Corinna Bensing

Corinna Bensing

Content Managerin / Redakteurin