Wissenswertes zur Grundsteuer und zur Grundsteuerreform
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Content Managerin / Redakteurin
Sowohl Immobilieneigentümer als auch Mieter zahlen anteilig durch ihre Nebenkosten die sogenannte Grundsteuer, auch Bodenzins genannt. Sie ist eine Steuer auf das Eigentum von Grundstücken. Bei der Bemessung der Steuerhöhe wird in der Regel der Wert des Grundstücks herangezogen. Das Bundesverfassungsgericht entschied 2019 eine Grundsteuerreform durchzusetzen, die ab 2025 gilt. Was Sie darüber wissen sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

1 Was ist die Grundsteuer?
Die Grundsteuer fällt für jedes Grundstück an und kommt der jeweiligen Gemeinde zugute, indem das Grundstück gemeldet ist. So sollen Leistungen der Gemeinden durch die Bürger mitfinanziert werden. Rund 15 Milliarden Euro fließen laut dem Bundesfinanzministerium jedes Jahr durch die Grundsteuer in die Gemeinden. Damit zählt sie zu einer der Haupteinnahmequellen der Gemeinden. In der Regel wird die Grundsteuer alle drei Monate gezahlt, dies kann je nach Vereinbarung auch abweichen.
Die deutsche Bundesregierung unterscheidet dabei zwischen zwei Typen der Grundsteuer: So gilt die Grundsteuer A bei land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken und die Grundsteuer B für bauliche Grundstücke. Zu Grundstücken zählen:
bebaute und unbebaute Grundstücke
Geschäftsgrundstücke
Ein- sowie Zweifamilienhäuser
Mietwohnungen
Nicht zu verwechseln ist die Grundsteuer mit der Grunderwerbsteuer. Die Grunderwerbsteuer wird nur erhoben, wenn Sie Ihr Grundstück notariell erstanden haben. Die Grundsteuer dagegen fällt jedes Jahr an. Weitere Informationen zur Grunderwerbsteuer erhalten Sie in unserem Blogbeitrag zum Thema Wer zahlt die Grunderwerbssteuer beim Hausverkauf?.
2 Die Grundsteuerreform
Im Jahr 2019 war die Bundesregierung gezwungen, sich mit dem Thema Grundsteuer näher auseinander zu setzen. Die damaligen Vorschriften und Bestimmungen wurden als verfassungswidrig aufgedeckt und das Gleichheitsprinzip (Art. 3 Abs. 1) in Westdeutschland verletzt. Das liegt daran, dass das Prinzip der Steuererhebung auf veralteten Informationen beruhte und nicht anhand von aktuellen Daten ermittelt wurde. Daher wurde am 8. November 2019 die Grundsteuerreform verabschiedet. Sie reformiert die Grundsteuer von Grund auf und gilt ab dem Jahr 2025.
Ziel der neuen Grundsteuer ist es, ein vereinfachtes Grundsteuer- und Bewertungsrecht für Grundstücke zu entwerfen. Dabei soll es verfassungskonform sein, aber gleichzeitig nicht zu bürokratisch und kompliziert für den Grundstückseigentümer oder den Mieter sein. So werden die Kriterien für die Bewertung von Grundstücken auf ein Minimum reduziert. Zudem soll eine Steuergerechtigkeit gegeben sein. Während in der alten Grundsteuerreform erhebliche Unterschiede der genutzten Datensätze zwischen West- und Ostdeutschland herrschen, soll dies in der neuen Grundsteuerreform nicht mehr vorkommen. Die Informationsquellen zur Bewertung von Grundstücken werden modernisiert und vereinheitlicht.
Auch eine konstante Steuereinnahme soll durch die Grundsteuerreform garantiert werden. Die Bundesregierung hat eine Grenze von 15 Milliarden Euro Einnahmen durch die Grundsteuer gesetzt. Diese soll in Zukunft weder unter- noch überschritten werden. Dabei werden einzelne Bundesländer dennoch einen gewissen Handlungsspielraum erhalten. Durch die Öffnungsklauseln sind die Bundesländer flexibel und können eigene Vorschriften durchsetzen.
Letztendlich soll die neue Grundsteuer in drei Schritten umgesetzt werden:
Neubewertung von Grundstücken: Bis 2025 müssen alle 36 Milliarden Grundstücke in Deutschland einer Besichtigung unterzogen beziehungsweise entsprechende Unterlagen zur Neubewertung der Immobilie eingereicht werden. So kann das Finanzamt den Wert der einzelnen Objekte erfassen. Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Immobilienbewertung.
Absenkung der Grundsteuermesszahl: Die meisten Immobilien haben in den letzten Jahren von einer Wertsteigerung profitiert. Dennoch soll möglichst verhindert werden, dass Sie für Ihre Immobilie mehr Steuern zahlen müssen. Daher soll die Grundsteuermesszahl zur Vorbeugung abgesenkt werden. Informieren Sie sich jetzt ausführlich zum Thema Wertsteigerung von Immobilien.
15-Milliarden-Euro-Grenze: Die Gemeinden dürfen diese Grenze nicht überschreiten. So müssen vor allem Ballungszentren Hebesätze minimieren, um die Vorgaben zu erfüllen.

3 Vor- und Nachteile der Grundsteuerreform
Für Sie als Immobilieneigentümer oder Mieter bringt die Grundsteuerreform sowohl Vorteile als auch Nachteile. Positiv hervorzuheben ist vor allem die Gerechtigkeit für Eigentümer. So haben Immobilieneigentümer in Ballungsräumen mit einer höheren Grundsteuer zu rechnen als Immobilieneigentümer außerhalb von Ballungsräumen.
Dennoch müssen Sie sich als Eigentümer oder Mieter auf eine höhere Grundsteuer einstellen. Da Gemeinden nur zu niedrigen Hebesätzen angehalten, aber keinesfalls verpflichtet sind, ist vor allem in Großstädten und beliebten Regionen mit einer Erhöhung der Grundsteuer zu rechnen. Auch der Mehraufwand durch die notwendige Aktualität der Bezugsdaten der Grundstücke ist nicht zu unterschätzen. Ein bürokratisches Chaos zu verhindern, wird hier Aufgabe der Bundesregierung. Aber auch für Sie als Grundstückseigentümer bedeutet es einen Mehraufwand. Sie müssen eine zusätzliche Steuererklärung für die Erhebung der Grundsteuer einreichen.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auch in unserem Blogbeitrag Grundsteuerreform droht als Flickenteppich zu enden – was Immobilieneigentümer jetzt wissen müssen.
4 Wie wird die Grundsteuer berechnet?
Mit einer einfachen Formel können Sie grob Ihre zu erwartende Steuerlast durch die Grundsteuer errechnen. Folgende Informationen benötigen Sie dazu:
Einheitswert der Gemeinde – Quadratmeter des Grundstücks multipliziert mit dem Bodenwert
Grundsteuermesszahl
Hebesatz
Verfügen Sie über die genannten Informationen können Sie folgende Formel anwenden: Einheitswert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer B
Beispielrechnung: 20.000 Euro x 2,6 Promille x 810 Prozent = 421,20 Euro
Bei diesem Beispiel, welches vermutlich aufgrund der hohen Grundsteuermesszahl in einer Großstadt liegt, würden Sie somit nach der neuen Reform jährlich 421,20 Euro Grundsteuer zahlen.

5 Fazit – Alles Wichtige zur Grundsteuerreform
Grundsteuer: Sie ist für jedes Grundstück fällig und kommt der jeweiligen Gemeinde zugute, in der das Grundstück liegt. Sowohl Immobilieneigentümer als auch Mieter müssen die Grundsteuer (anteilig) zahlen.
Grundsteuerreform: Aufgrund von verfassungswidrigen Vorschriften war eine Reform der Grundsteuer zwingend erforderlich. Die ab 2025 geltende neue Reform soll das Grundstück- und Bewertungsrecht für Grundstücke vereinfachen.
Vor- und Nachteile: In erster Linie bringt die Reform mehr Gerechtigkeit bei der Berechnung der Grundsteuer. Jedoch ist eine Erhöhung der aktuellen Grundsteuer für viele Immobilieneigentümer und Mieter wahrscheinlich. Auch der bürokratische Aufwand zur Ermittlung der neuen Werte ist hoch.
Berechnung der Grundsteuer: Sie können die vermutliche Höhe Ihrer Grundsteuer mit einer einfachen Formel berechnen und so die zu erwartende Grundsteuer pro Jahr ermitteln.

Corinna Bensing
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