Wer zahlt die Grunderwerbssteuer beim Hausverkauf?
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Redaktionelle Assistenz
Kaufen oder verkaufen Sie ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung, ist eine Grunderwerbsteuer an den Staat zu zahlen. In welcher Höhe die Steuer anfällt, wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Die wichtigsten Fragen zur Grunderwerbsteuer beantworten wir Ihnen in diesem Beitrag.

1 Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer (GrESt) zählt zu den sogenannten Kaufnebenkosten, die bei einem Immobilienkauf zusätzlich zum Kaufpreis anfallen. Sie wird fällig, wenn Sie ein Grundstück erwerben und unabhängig davon, ob sich auf diesem eine Immobilie befindet. Bei der Grunderwerbsteuer handelt es sich um eine einmalige Steuer, die gezahlt werden muss.
In erster Linie sind sowohl der Verkäufer als auch der Käufer grunderwerbsteuerpflichtig. Im Normalfall übernimmt der Käufer die Zahlung dieser Steuer. Denn sie ist eine wichtige Voraussetzung, damit er als rechtmäßiger Eigentümer der Immobilie gilt. Immobilienverkäufe müssen in Deutschland über einen Notar durchgeführt werden. Der Notar fungiert als unabhängige und unparteiliche Person zwischen Käufer und Verkäufer. Er übernimmt auch die Beurkundung des Kaufvertrags. In diesem Vertrag wird festgeschrieben, welche Partei die Grunderwerbsteuer bezahlt, die nach Vertragsabschluss fällig wird.
In den folgenden Schritten erfahren Sie, wie die Abführung der Grunderwerbsteuer für Sie als Käufer funktioniert:
Schritt 1: Nach der Vertragsunterzeichnung informiert der Notar das Finanzamt über Ihren Immobilienverkauf.
Schritt 2: Auf Basis dieser Informationen erstellt das Finanzamt einen Steuerbescheid, der sich an Sie als grunderwerbsteuerpflichtige Person richtet.
Schritt 3: Anschließend müssen Sie die Grunderwerbsteuer innerhalb einer Frist von vier Wochen an das Finanzamt überweisen.
Schritt 4: Nach dem Erhalt des Geldes stellt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Diese Bescheinigung garantiert, dass Sie aus steuerrechtlicher Sicht Eigentümer der Immobilie oder des Grundstücks werden können.
Schritt 5: Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom Notar beim Grundbuchamt eingereicht. Nun können Sie als Eigentümer im Grundbuch vermerkt werden.
Weitere Informationen zum Thema Grundbuch erhalten Sie in unserem Blogbeitrag Grundbucheintrag im Rahmen des Immobilien-Teilverkaufs .
2 Höhe der Grunderwerbsteuer nach Bundesländern
Die Grunderwerbsteuer ist ein prozentualer Anteil des Kaufpreises. Je nach Bundesland variiert der Steuersatz und reicht von 3,5 Prozent bis zu 6,5 Prozent. Bundesweit liegt die durchschnittliche Besteuerung bei rund 5,44 Prozent. Wenn Sie beispielsweise eine Immobilie in Bayern für 300.000 Euro kaufen, zahlen Sie eine Grunderwerbsteuer von 10.500 Euro. Beim gleichen Kaufpreis in Nordrhein-Westfalen würden Sie dagegen eine Grunderwerbsteuer von 19.500 Euro zahlen.
Bundesland | Steuersatz |
---|---|
Baden-Württemberg | 5,0 % |
Bayern | 3,5 % |
Berlin | 6,0 % |
Brandenburg | 6,5 % |
Bremen | 5,0 % |
Hamburg | 4,5 % |
Hessen | 6,0 % |
Mecklenburg-Vorpommern | 6,0 % |
Niedersachsen | 5,0 % |
Nordrhein-Westfalen | 6,5 % |
Rheinland-Pfalz | 5,0 % |
Saarland | 6,5 % |
Sachsen | 3,5 % |
Sachsen-Anhalt | 5,0 % |
Schleswig-Holstein | 6,5 % |
Thüringen | 6,5 % |
3 Wann ist keine Grunderwerbsteuer fällig?
Bei Immobilienverkäufen und -käufen kann es auch vorkommen, dass keine Grunderwerbsteuer gezahlt werden muss. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie Ihre Immobilie an ein direktes Familienmitglied, also einen Verwandten ersten Grades, verkaufen.
Auch im Rahmen einer Schenkung oder bei einem Immobilienkauf im Todesfall wird keine Grunderwerbsteuer erhoben. Allerdings kann es in diesen Fällen zu anderweitigen Besteuerungen kommen. Diese sind im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz festgelegt. Näheres zu Immobilien bei einer Erbschaft erfahren Sie in unserem Ratgeberartikel Erbschaft und Immobilie: richtig vererben und erben.
4 Grunderwerbsteuer beim Immobilien-Teilverkauf
Ein Immobilien-Teilverkauf läuft ähnlich ab wie der Gesamtverkauf einer Immobilie. Sie veräußern dabei allerdings maximal 50 Prozent Ihres Hauses oder Ihrer Eigentumswohnung und erhalten auf Basis des Nießbrauchrechts ein Wohn- und Nutzungsrecht. So können Sie weiter wie gewohnt zuhause wohnen bleiben. Informieren Sie sich jetzt, wie ein Teilverkauf mit der Deutschen Teilkauf genau funktioniert.
Auch bei einem Teilverkauf fällt eine Grunderwerbsteuer an. Die Deutsche Teilkauf kommt hierbei für die Grunderwerbsteuer auf. Auch weitere Kosten wie Notar- und Grundbuchkosten, die im Rahmen des Teilverkaufs anfallen, übernehmen wir. Unsere Sicherheitsgarantie schützt Sie in diesem Zusammenhang nicht nur vor versteckten Kosten. Sie garantiert Ihnen unter anderem, dass Ihr Nießbrauchrecht im Grundbuch eingetragen wird. Damit ist es insolvenzgeschützt. Informieren Sie sich jetzt darüber, was Sie sonst noch bei den Steuern bei einem Teilverkauf beachten müssen.
Weitere Informationen für Ihren Hausverkauf haben wir Ihnen in unserer praktischen Checkliste zusammengestellt.

5 Fazit zur Grunderwerbsteuer
Wer zahlt? Normalerweise zahlt der Käufer die Grunderwerbsteuer, tendenziell sind jedoch Käufer und Verkäufer einkommensteuerpflichtig. Im Kaufvertrag wird festgelegt, wer die Grunderwerbsteuer zahlt.
Höhe der Grunderwerbsteuer: Die Höhe der zu entrichtenden Grunderwerbsteuer orientiert sich an dem jeweiligen Bundesland, in dem der Immobilienverkauf stattfindet. Die durchschnittliche Besteuerung liegt bei etwa 5,44 Prozent.
Keine Grunderwerbsteuer: Bei einem Verkauf Ihrer Immobilie an ein direktes Familienmitglied oder einer Schenkung wird keine Grunderwerbsteuer fällig. Jedoch sollten Sie hier andere möglicherweise anfallenden Steuern beachten.
Immobilien-Teilverkauf: Die Deutsche Teilkauf übernimmt die Kaufnebenkosten, die beim Teilverkauf anfallen. Dazu zählt auch die Grunderwerbsteuer. Einzige Ausnahme ist die Löschung alter Grundbuchlasten.

Tim Schoster
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