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Miteigentum

Tim Schoster
Tim Schoster

Redaktionelle Assistenz

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Aktualisiert am

Von Miteigentum wird gesprochen, wenn das Eigentum einer Immobilie gemeinschaftlich auf mehrere Personen verteilt ist. Da eine direkte Aufteilung einer Immobilie kaum möglich ist, werden die Anteilsverhältnisse durch Bruchteile ausgedrückt und im Grundbuch vermerkt. Jeder Miteigentümer verfügt unabhängig über seinen Anteil, sodass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, seinen Miteigentumsanteil an Dritte zu veräußern. Welcher Miteigentümer etwaige Kosten für Reparaturen oder Abgaben übernimmt, kann individuell vereinbart werden. 

1 Wie entsteht eine Miteigentümerschaft?

Es gibt zwei wesentliche Möglichkeiten hierfür: Zum einen durch den Erwerb einer Immobilie von mehreren Personen, wobei die Eigentumsanteile notariell festgelegt werden. Zum anderen durch die Umwandlung von alleinigem Eigentum. Auch nach einem Immobilien-Teilverkauf wird der Teilkäufer zum Miteigentümer der Immobilie – im Falle der Deutschen Teilkauf handelt es sich um eine stille Miteigentümerschaft.  

Mehr zum Thema erfahren Sie in unserem Ratgeberartikel Was Miteigentum bei Immobilien bedeutet.