HomeLexikonMaklerprovision im Immobilienlexikon

Maklerprovision

Tim Schoster
Tim Schoster

Redaktionelle Assistenz

Veröffentlicht am
Aktualisiert am

Nach erfolgreicher Vermittlung von Immobilien erhält der Makler eine Courtage, also eine Provision. Bei Mietwohnungen darf die Courtage maximal zwei Kaltmieten plus Mehrwertsteuer betragen, gezahlt wird sie vom Auftraggeber des Maklers.

Bei Verkaufsobjekten galt bislang oft, dass der Käufer einer Eigentumswohnung oder eines Hauses die gesamte Provision unter Einhaltung des Bestellerprinzips zahlen musste. Seit Dezember 2020 gilt jedoch, dass der Käufer maximal die Hälfte der Courtage zahlen darf. In der Praxis heißt das, dass die Provision meist zwischen Käufer und Verkäufer geteilt wird. Bisher gab es in den meisten Regionen übliche Werte, auf die Makler bei der Provisionsgestaltung zurückgriffen. Ob und wie sich dies durch die Provisionsteilung ändert, wird sich zeigen.

Die bisher übliche Gesamtprovisionshöhe je nach Bundesland:

BundeslandGesamtprovision (inkl. 19 % Mehrwertsteuer)
Baden-Württemberg7,14 % des Kaufpreises
Bayern7,14 % des Kaufpreises
Berlin7,14 % des Kaufpreises
Brandenburg7,14 % des Kaufpreises
Bremen7,14 % des Kaufpreises
Hamburg6,25 % des Kaufpreises
Hessen5,95 % des Kaufpreises
Mecklenburg-Vorpommern5,95 % des Kaufpreises
Niedersachsen7,14 % des Kaufpreises
Nordrhein-Westfalen7,14 % des Kaufpreises
Rheinland-Pfalz7,14 % des Kaufpreises
Saarland7,14 % des Kaufpreises
Sachsen7,14 % des Kaufpreises
Sachsen-Anhalt7,14 % des Kaufpreises
Sachsen-Anhalt7,14 % des Kaufpreises
Schleswig-Holstein7,14 % des Kaufpreises
Thüringen7,14 % des Kaufpreises