Maklerprovision
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Redaktionelle Assistenz
Nach erfolgreicher Vermittlung von Immobilien erhält der Makler eine Courtage, also eine Provision. Bei Mietwohnungen darf die Courtage maximal zwei Kaltmieten plus Mehrwertsteuer betragen, gezahlt wird sie vom Auftraggeber des Maklers.
Bei Verkaufsobjekten galt bislang oft, dass der Käufer einer Eigentumswohnung oder eines Hauses die gesamte Provision unter Einhaltung des Bestellerprinzips zahlen musste. Seit Dezember 2020 gilt jedoch, dass der Käufer maximal die Hälfte der Courtage zahlen darf. In der Praxis heißt das, dass die Provision meist zwischen Käufer und Verkäufer geteilt wird. Bisher gab es in den meisten Regionen übliche Werte, auf die Makler bei der Provisionsgestaltung zurückgriffen. Ob und wie sich dies durch die Provisionsteilung ändert, wird sich zeigen.
Die bisher übliche Gesamtprovisionshöhe je nach Bundesland:
Bundesland | Gesamtprovision (inkl. 19 % Mehrwertsteuer) |
---|---|
Baden-Württemberg | 7,14 % des Kaufpreises |
Bayern | 7,14 % des Kaufpreises |
Berlin | 7,14 % des Kaufpreises |
Brandenburg | 7,14 % des Kaufpreises |
Bremen | 7,14 % des Kaufpreises |
Hamburg | 6,25 % des Kaufpreises |
Hessen | 5,95 % des Kaufpreises |
Mecklenburg-Vorpommern | 5,95 % des Kaufpreises |
Niedersachsen | 7,14 % des Kaufpreises |
Nordrhein-Westfalen | 7,14 % des Kaufpreises |
Rheinland-Pfalz | 7,14 % des Kaufpreises |
Saarland | 7,14 % des Kaufpreises |
Sachsen | 7,14 % des Kaufpreises |
Sachsen-Anhalt | 7,14 % des Kaufpreises |
Sachsen-Anhalt | 7,14 % des Kaufpreises |
Schleswig-Holstein | 7,14 % des Kaufpreises |
Thüringen | 7,14 % des Kaufpreises |
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