HomeLexikonBaugenehmigung im Immobilienlexikon

Baugenehmigung

Tim Schoster
Tim Schoster

Redaktionelle Assistenz

Veröffentlicht am
Aktualisiert am

Mit einer Baugenehmigung erlaubt die Bauaufsichtsbehörde einem Bauherrn, ein Gebäude zu errichten. Auch Umbauten wie der Ausbau eines Dachgeschosses erfordern eine Baugenehmigung. Wer entsprechende Vorhaben plant, muss also einen Antrag auf Baugenehmigung bei der Bauaufsichtsbehörde einreichen. Diese prüft, ob mit dem geplanten Bau alle Vorschriften eingehalten werden.

Für die Gestaltung der Genehmigungsverfahren für einzelne Gebäude sind die Bundesländer zuständig, wodurch die Verfahren je nach Standort des geplanten Gebäudes unterschiedlich ausfallen und auch unterschiedlich lange dauern. In Baden-Württemberg etwa soll eine Genehmigung spätestens binnen zwei Monaten beschieden werden, in Brandenburg dagegen hat das Bauamt drei Monate Zeit. In Berlin soll theoretisch innerhalb eines Monats über einen Antrag auf Baugenehmigung entschieden werden; in der Praxis dauert das allerdings oftmals ungefähr ein Jahr. Für größere Bauprojekte muss vor dem eigentlichen Baugenehmigungsverfahren oft der Bebauungsplan geändert werden. Dieser Prozess kann mehrere Jahre dauern.