Abteilung im Grundbuch
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Tim Schoster
Redaktionelle Assistenz
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Aktualisiert am
Jede abgeschlossene Immobilie hat im deutschen Grundbuch ein eigenes Grundbuchblatt. Dieses Grundbuchblatt dient der besseren Gliederung und Übersicht in den verschiedenen Abteilungen. Abteilung I führt alle Informationen zu den Eigentümern und Eigentumsverhältnissen auf. In der Abteilung II werden alle Lasten und Beschränkungen aufgeführt, dazu gehört zum Beispiel ein eingetragenes Nießbrauchrecht oder ein Wegerecht. Abteilung III dient dem Vermerk von Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden.
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