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Absetzung für Abnutzung (AfA)

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Eigentümer, die ihre Immobilie vermieten, können die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten der Immobilie von der Steuer abschreiben. Wer eine Immobilie baut, kann 50 Jahre lang jedes Jahr zwei Prozent der Herstellungskosten absetzen. Wer eine Immobilie kauft, kann ebenfalls 50 Jahre lang jedes Jahr zwei Prozent der Anschaffungskosten abschreiben. Beim Kauf von Altbauten, die vor 1925 erbaut wurden, beläuft sich die mögliche Abschreibung auf 2,5 Prozent für 40 Jahre. Diese steuerliche Abschreibungsmöglichkeit besteht, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass die Immobilie durch Abnutzung jedes Jahr an Wert verliert. Wichtig ist, dass die Grundstückskosten der Immobilie nicht abgeschrieben werden können, da sich das Grundstück nicht abnutzt. Wer seine Immobilie selbst nutzt, also selbst bewohnt, kann für die Immobilie keine Absetzung für Abnutzung geltend machen.