Wann kann ich in Rente gehen? – Voraussetzungen und Tipps für die Frührente
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Redaktionelle Assistenz
Wer wünscht sich nicht, die „besten Jahre des Lebens“ etwas früher erleben zu können? Die meisten Menschen würden sich freuen, wenn sie nicht bis zum Regeleintrittsalter von 67 Jahren im Berufsleben stehen müssten. Schließlich wollen viele Menschen im Alter mehr für sich haben – Zeit für Hobbys, Reisen, Freunde und Familie. Prinzipiell ist das möglich, aber man muss einiges beachten. Wir erklären Ihnen, wie es funktioniert.

1 Frührente ohne Abzüge ist möglich
Fakt ist: Wer früher in Rente gehen will, kann dies in der Regel auch früher tun, als es eigentlich gesetzlich vorgesehen ist. Die einzige Voraussetzung ist: Man muss 35 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt haben. Gesetzlich vorgesehen ist die Regelaltersgrenze mit 67 Jahren – also eine Rente ohne Abzüge, wenn man 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Wer vor dem persönlichen Renteneintrittsalter in Rente gehen will, muss eine monatliche Kürzung der Rentenbezüge von 0,3 Prozent in Kauf nehmen. Maximal kann die Rente vier Jahre vorgezogen werden – bei einer Kürzung von 14,4 Prozent. Dies ist gesetzlich geregelt. Ein weiterer Punkt ist die mögliche Doppelbesteuerung Ihrer Rente. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Blogbeitrag "Doppelbesteuerung der Rente: Was Sie jetzt wissen müssen".
2 Sonderzahlung an die Rentenversicherung
Wer früher in Rente möchte, ohne Abschläge in Kauf zu nehmen, kann eine Sonderzahlung an die Rentenversicherung leisten. Dies ist ab dem 50. Lebensjahr möglich, wenn das entsprechende Geld vorhanden ist. Wie hoch die Sonderzahlung im individuellen Fall sein muss, damit keine Abschläge gezahlt werden müssen, erfahren Sie direkt bei der Deutschen Rentenversicherung.
3 Flexirente der Bundesregierung
Für einen früheren Renteneintritt kann auch von der sogenannten Flexirente der Bundesregierung Gebrauch gemacht werden. Als künftiger Rentner können Sie einerseits von einem gestiegenen Rentenanspruch profitieren und andererseits von einer Reduzierung der Arbeitszeit als Arbeitnehmer über die Teilrente. Wenn Sie Ihren Rentenanspruch steigern möchten, können Sie bereits Rente beziehen, obwohl Sie noch in die Rentenkasse einzahlen. Dann erhalten Sie später ein Prozent Ihres Jahreseinkommens mehr Rente. Wenn Sie eine Teilrente in Anspruch nehmen, dürfen Sie sich zur Rente etwas hinzuverdienen. Aber Vorsicht: Bei mehr als 450 Euro wird der Betrag mit Ihrer staatlichen Rente verrechnet.
4 Wertguthaben einlösen
Sie können bei der Rentenversicherung ein sogenanntes Wertguthaben – also eine Art Arbeitszeitkonto – ansparen, sofern Ihr Arbeitgeber Sie hierbei unterstützt. Das heißt: Nicht in Anspruch genommene Urlaubstage, Überstunden oder Mehrarbeitsvergütungen können Sie ansparen, um sich entsprechend früher aus dem Erwerbsleben zu verabschieden.
5 Außerordentliche Ansprüche nutzen
Wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich ohne Abzüge in den Ruhestand verabschieden. Dazu gehören etwa Menschen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent und Berufssoldaten, die nach Erfüllung spezieller Kriterien bereits mit 55 Jahren einen Rentenanspruch haben. Und natürlich Personen, die 45 Jahre lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und Rentenbeiträge gezahlt haben.
6 Altersteilzeit
Durch Altersteilzeit können Sie unter Umständen mehrere Jahre früher in den Ruhestand gehen. Wenn Sie bei einem Unternehmen tätig sind, das Altersteilzeit anbietet, können Sie etwa vier Jahre vor Ihrem gesetzlichen Renteneintritt beginnen, bei Vollarbeit nur Ihr halbes Gehalt zu beziehen. Dann können Sie nach zwei Jahren aufhören, bekommen aber die restlichen zwei Jahre bis zum eigentlichen Renteneintritt weiter das Gehalt. Der Vorteil: Sie müssen kaum Einbußen bei der Rentenhöhe hinnehmen, weil die Rentenbeiträge während des gesamten Zeitraums fließen – und der Arbeitgeber 90 Prozent des vollen Betrags zahlt.
7 Private Altersvorsorge
Wenn Sie früh angefangen haben, privat für Ihre Rente vorzusorgen, beispielsweise durch eine Riester-Rente, Rürup-Rente oder eine betriebliche Altersvorsorge, können Sie ohne persönliche finanzielle Einbußen früher in Rente gehen. Dann können Sie gut leben, auch wenn Ihnen noch keine staatliche Rente zusteht.
Informieren Sie sich jetzt über die Modelle der Immobilienrente.
8 Immobilienrente aufbessern durch Immobilien-Teilverkauf
Als Besitzer einer Wohnung oder eines Eigenheims haben Sie den besonderen Vorteil, sich die Immobilienverrentung zunutze zu machen, um früher in den Ruhestand gehen zu können. Bei einer Immobilien-Leibrente verkaufen Sie Ihre Immobilie, können aber weiterhin darin wohnen. Im Gegensatz zum Teilverkauf veräußern Sie Ihre Immobilie in diesem Modell vollständig und erhalten im Gegenzug Wohnrecht. Das heißt, dass Sie von zukünftigen Wertsteigerungen nicht mehr profitieren. Zusätzlich erhalten Sie einen monatlichen Fixbetrag bis an Ihr Lebensende, Kritiker sprechen darum von einer „Wette auf den Tod“.
Durch einen Teilverkauf verkaufen Sie nur einen Teil Ihrer Immobilie. So setzen Sie einen Teil Ihres Immobilienvermögens frei und erhalten schon heute Ihre Wunschauszahlung. Da Sie nur einen Immobilienanteil verkaufen, aber auch weiterhin Eigentümer bleiben, profitieren Sie von zukünftigen Wertsteigerungen. Beim Immobilien-Teilverkauf wird Ihnen ein Nießbrauchrecht gewährt. Durch das Nießbrauchrecht der Deutschen Teilkauf behalten Sie das volle Nutzungsrecht über Ihr Eigenheim bis zu Ihrem Lebensende. Das Nießbrauchrecht ist über das Grundbuch abgesichert und sichert Ihnen auch bei einem etwaigen Auszug weiterhin die volle Kontrolle über die Immobilie. Sie können sie etwa vermieten.
9 Fazit – das Wichtigste zur Frührente
Rechtlich möglich: Wer früher in Rente gehen will, kann dies in der Regel auch früher tun, als es eigentlich gesetzlich vorgesehen ist.
Viele Möglichkeiten: Ob Flexirente, private Vorsorge oder Altersteilzeit – wer 35 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat, hat viele Frührente-Optionen.
Immobilien-Teilverkauf: Als Eigentümer können Sie den besonderen Vorteil nutzen, durch den Teilverkauf Ihrer Immobilie Ihre Frührente zu finanzieren.

Corinna Bensing
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