Wann ist es sinnvoll, sein Testament zu schreiben?
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Redaktionelle Assistenz
Jeder Verstorbene hinterlässt ein Testament? Weit gefehlt: Bei zwei Drittel aller Deutschen ist nicht geregelt, was mit dem Vermögen nach dem Ableben passieren soll. Das mag durch Ängste und Unkenntnis begründet sein. Es ist aber in vielen Fällen problematisch, da es zu Erbschaftsstreitigkeiten und Verlusten führen kann. Wir zeigen Ihnen hier, wann es sinnvoll ist, ein Testament zu verfassen und was Sie dabei beachten sollten.

1 Viele Deutsche ohne Testament
Ein Testament ist eine schriftliche Erklärung, in der die Verteilung des Vermögens nach dem Tod geregelt ist. Sie wird nach deutschem Recht auch letztwillige Verfügung bezeichnet (§ 1937). Den meisten ist der Sinn und Zweck eines Testaments bewusst, aber viele denken nicht über ihr eigenes nach. Sie sollten den Inhalt Ihres Testaments frühzeitig klären, um eventuelle künftige Streitigkeiten mit der Familie bezüglich Ihres Vermögens zu vermeiden.
In Deutschland haben Schätzungen zufolge etwa zwei Drittel aller Erblasser kein Testament für die Zeit nach ihrem Ableben verfasst. Die Gründe dafür scheinen vielfältig: Viele Deutsche haben Angst davor oder möchten sich nicht mit dem eigenen Tod beschäftigen und verpassen es deshalb, den Verbleib ihres Hab und Guts zu regeln. In anderen Fällen dürfte die Angst davor, beim Formulieren der Niederschrift etwas falsch zu machen, im Vordergrund stehen. Viele Menschen fühlen sich außerdem bei juristisch sensiblen Dokumenten unsicher und wissen möglicherweise nicht, dass sie sich beispielsweise bei einem Anwalt oder Notar Hilfe bei der Testamentserstellung holen können. Allerdings sind die Kosten, die für diese juristische Dienstleistung anfallen, für wiederum andere Menschen der Grund, überhaupt kein Testament anfertigen zu wollen. In weiteren Fällen ist es schlicht so, dass der Erblasser keine Verwandten oder Kinder hat und es ihm deshalb nicht wichtig genug sein dürfte, was mit seinem Besitzstand passiert. In diesem Fall geht das Vermögen in den Besitz des Staats über.
2 Regelung der Vermögensverhältnisse
Es ist natürlich nichts Schlimmes oder Verwerfliches, wenn Ihr Erbe an den Staat fällt. Allerdings dürften die meisten Menschen das Bedürfnis haben, auch über den Tod hinaus ihre Vermögensverhältnisse selbst zu regeln. Die größten Vorteile dabei liegen auf Hand: Sie können darüber entscheiden, welche Personen Ihr Vermögen erben sollen. Außerdem wird geregelt, welche Ihrer Vermögensgegenstände an welche Erben gehen sollen. Wichtig ist dies vor allem, wenn es um Ihren geliebten Partner oder Ihre Kinder geht. Nicht zuletzt erhält das Finanzamt von dem bereits besteuerten Vermögen dann nur den kleinstmöglichen Anteil, den das Erbschaftsteuerrecht vorsieht. Eine Alternative, um Erbschaftssteuern zu sparen, ist die Schenkung einer Immobilie. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Blogbeitrag Das Nießbrauchrecht bei einer Immobilienschenkung.
3 Das sollten Unverheiratete beachten
Tatsächlich ist es nicht verkehrt, sich so früh wie möglich mit dem eigenen Testament auseinanderzusetzen. Also spätestens dann, wenn Sie etwas zu Vererben haben. Bei unverheirateten Paaren – mit oder ohne Kindern – hat der Partner im Todesfall zum Beispiel keinerlei Anspruch auf das Vermögen des anderen. Ohne testamentarische Regelung geht das Vermögen stattdessen bei einer kinderlosen Beziehung zurück an die Eltern des Verstorbenen.
Hier können Sie Gebrauch von einem Erbvertrag machen. Diese Vertragsform regelt, ähnlich wie ein Testament, Ihre Vermögensverteilung nach Ihrem Ableben und hat keinerlei Verknüpfungspunkte mit Ihrem Familienstand. Um einen Erbvertrag aufzusetzen, müssen Sie sich an einen Notar wenden. Nach Abschluss ist dieser im Gegensatz zum Testament, wenn es nicht vorher anders vereinbart wurde, unwiderruflich. Sie können Ihren Erbvertrag also nicht mehr im Nachhinein ändern, sondern sind auf die verschriftlichte Vermögensverteilung festgesetzt. Welche weiteren Wege es gibt, um Ihre Immobilie zu vererben, erfahren Sie in unserem Blogartikel Drei Wege, Immobilien zu vererben.
4 Testament per Hand schreiben
Problematisch wird es, wenn das Testament Formfehler hat. Denn dann wird es unter Umständen nicht als Testament anerkannt und ist somit ungültig. Ein Testament, das der Erblasser selbst verfasst, muss immer handschriftlich geschrieben sein. Es darf nicht mit der Schreibmaschine oder dem Computer erstellt werden. Auch genügt es nicht, wenn eine dritte Person das Testament handschriftlich verfasst und der Erblasser es lediglich unterschreibt. Am Ende des handschriftlichen Testaments muss der Erblasser unterschreiben, da ein Testament ohne Unterschrift ungültig ist. Sinnvoller ist es, wenn Sie beim Verfassen Ihres Testaments die Hilfe eines Notars oder Anwalts in Anspruch nehmen. Dieser kann die rechtssichere Formulierung garantieren und Sie umfassend beraten. Zudem wird ein notarielles Testament automatisch beim Nachlassgericht hinterlegt und im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert. Dies sorgt dafür, dass Ihr Testament im Falle Ihres Ablebens auch gefunden wird.

5 Immobiliennutzung testamentarisch regeln
Schwierig kann es auch werden, wenn zwei Partner eine Immobilie besitzen, also beide im Grundbuch eingetragen sind. Vom Gesetz her bilden nämlich oft mehrere Personen eine sogenannte Erbengemeinschaft. Es handelt sich dabei um eine Gruppe, die sich das Erbe untereinander teilen muss. Im schlechtesten Fall muss der hinterbliebene Partner dann die Immobilie verkaufen, um alle anderen Erbberechtigten auszuzahlen.
Möchten Sie hingegen Ihr Eigenheim an Ihre Kinder vererben, sollten Sie im Testament sicherstellen, dass Ihre Ehe- oder Lebenspartner bis ans Lebensende in der Immobilie wohnen bleiben dürfen. Das ist möglich, indem Sie die Immobilie in Verbindung mit einem Wohnrecht oder Nießbrauch vererben. Weitere Informationen zum Thema Immobilien bei einer Erbschaft erhalten Sie im Blogbeitrag.
6 Fazit – das Wichtigste zum Testament
Zeitpunkt: Sobald Sie etwas zu vererben haben, ist es sinnvoll, ein Testament zu erstellen.
Erbvertrag: Alternativ können Sie einen Erbvertrag aufsetzen. Das hat den Vorteil, dass er nicht an Ihren Familienstand gekoppelt ist und somit auch für unverheiratete Paare in Frage kommt. Hierbei sollten Sie beachten, dass Sie den Vertrag in der Regel im Nachhinein nicht mehr ändern können.
Handschriftlich: Ein Testament muss persönlich von Hand verfasst und unterschrieben sein. Alternativ können Sie beim Notar ein notarielles Testament anfertigen lassen. Dies hat den Vorteil eines rechtssicheren Dokuments und der einfacheren Auffindbarkeit im Falle des Ablebens.
Immobilien: Wer über die Nutzung seiner Immobilie bestimmen möchte, sollte ein Wohnrecht oder Nießbrauch im Testament berücksichtigen. Dies sichert den Erben auch nach Ihrem Ableben zu, in der Immobilie wohnen bleiben zu können.

Tim Schoster
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