Mobil mit Treppenlift: Das sollten Sie beachten
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Redaktionelle Assistenz
Treppen lassen sich im eigenen Haus kaum vermeiden. Für die ältere Generation stellen diese häufig eine Herausforderung dar, weil das Treppensteigen mit zunehmendem Alter beschwerlich wird. Damit Ihr eigenständiges Leben nicht eingeschränkt wird, kann ein altersgerechter Umbau Abhilfe schaffen. Durch den Einbau eines Treppenlifts lässt sich der Höhenunterschied zwischen den einzelnen Stockwerken leichter bewältigen. Da das Angebot an Treppenliften groß ist, gilt es einiges zu beachten. Wir haben Ihnen die wichtigsten Punkte zusammengestellt.

1 Welcher Treppenlift ist der Richtige für mich?
Vor der kostspieligen Anschaffung eines Treppenlifts sollten Sie sich darüber informieren, welches Modell das passende für Ihre Situation ist. In erster Linie wird zwischen Steh-, Sitz- sowie Hub- und Plattformliften unterschieden.
Ein Stehlift bietet sich bei leichten oder vorübergehenden Einschränkungen an. Bei erheblicheren Mobilitätseinschränkungen oder Schmerzen beim Treppensteigen kann ein Sitzlift die richtige Wahl sein. Allerdings sollten Sie dafür noch selbst in der Lage sein, sich auf den Lift zu setzen und diesen auch eigenständig wieder zu verlassen. Hub- und Plattformlifte kommen für Personen infrage, die stark bewegungseingeschränkt und beispielsweise an einen Rollstuhl gebunden sind. Diese Art von Treppenlift ermöglicht es, die Treppe zu bewältigen, ohne dass der Rollstuhl verlassen werden muss. Auch eventuelle Verschlechterungen Ihrer Mobilität sollten bei der Anschaffung bedacht werden. Handeln Sie hier mit Weitsicht und lassen Sie sich von Experten ausführlich beraten.
Im Folgenden haben wir Ihnen eine Übersicht über die Eigenschaften und Einsatzbereiche der verschiedenen Lifte zur Verfügung gestellt.

2 Lässt sich jede Treppe mit einem Treppenlift ausstatten?
Es lässt sich so gut wie jede Treppe mit einem Treppenlift ausstatten. Allerdings sollte Ihre Treppe bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit ein Lift eingebaut werden kann. Für die meisten Lifte muss eine Mindestlaufbreite der Treppe von 80 Zentimetern gewährleistet sein. Zusätzlich muss die Möglichkeit gegeben sein, den Treppenlift am oberen und unteren Ende der Treppe „parken“ zu können – ohne dass andere Bewohner davon gestört oder beeinträchtigt werden. Um Platz zu sparen, kann diesbezüglich auch ein Modell gewählt werden, das über eine Klappfunktion des Sitzes und der Stützen verfügt. Zudem muss die Tragfähigkeit der Wand, an der die Metallführung angebracht wird, überprüft werden. Hierbei sollte auf eine bausubstanzschonende Befestigung gesetzt werden. Halten Sie im Zweifel Rücksprache mit einem Bauexperten.
Außerdem sollten Sie auf einige Qualitäts- und Sicherheitsmerkmale des Treppenlifts achten, dazu gehören:
GS-Prüfsiegel (Geprüfte Sicherheit)
TÜV-Siegel
Angaben auf dem Typenschild: Hersteller & Anschrift, Baujahr, CE-Kennzeichnung
Sicherheitsgurt
Akkuantrieb für Notfälle
Notstoppknopf
Schlüsselschalter, um Nutzung unbefugter Personen zu verhindern
Stopp-Automatik bei Hindernissen
Zusätzlich zur Anschaffung eines Treppenlifts kann früher oder später auch die Anstellung einer Pflegekraft sinnvoll sein. Viele Senioren möchten ihr liebgewonnenes Eigenheim im Alter nicht verlassen, um zum Beispiel in ein Pflegeheim zu ziehen. Um die Koordination und Verfügbarkeit zu vereinfachen, kann hier ein Hausanbau Vorteile mit sich bringen. In unserem Blogbeitrag „Lohnt sich der Hausanbau im Alter?“ erfahren Sie mehr darüber.
3 Kosten für den Einbau eines Treppenlifts
Die Kosten für einen Treppenlift fallen unterschiedlich hoch aus und richten sich nach dem Typ des Lifts, den Anforderungen an die Wohnsituation, der Art der Treppe sowie den Bedürfnissen der Bewohner. Bei den jeweiligen Schienensystemen für den Lift handelt es sich zum Beispiel um individuelle Maßanfertigungen. Deshalb haben die Form und die Länge der Treppe auch Einfluss auf den Aufwand und die Kosten der Installation.
Für eine erste Orientierung haben wir Ihnen hier die ungefähren Preise zusammengestellt.
Lifttyp | Treppenform | Bereich | Preis |
---|---|---|---|
Sitzlift | gerade | innen | 2.500 – 6.500 € |
Sitzlift | kurvig | innen | 6.000 – 13.000 € |
Sitzlift | gerade | außen | 3.000 – 7.000 € |
Plattformlift | gerade | innen | 7.000 – 15.000 € |
Plattformlift | kurvig | innen | 10.000 – 18.000 € |
Plattformlift | gerade | außen | 9.000 – 15.000 € |
Hublift | bis 3 Meter Höhe | innen/außen | 5.000 – 15.000 € |
Bevor Sie ein Angebot unterzeichnen, ist es ratsam, sich im Vorhinein ausgiebig zu informieren und Angebote miteinander zu vergleichen. Hierbei kann Ihnen zum Beispiel das Treppenlift-Magazin als Vergleichsportal dienen. Beachten Sie in Ihrem Vergleich nicht nur den Preis, sondern auch die angebotenen Leistungen.
Wichtig sind hier
eine angemessene Garantie,
ein hilfsbereiter Kundenservice,
kostenlose Vor-Ort-Termine,
Probefahrten mit dem Lift sowie
die Möglichkeit für den Abschluss eines Wartungsvertrags.
Es besteht auch die Option, sich einen Treppenlift zu leihen oder gebraucht zu erwerben. Wer sich für das Leihen oder Leasen entscheidet, sollte kalkulieren, ob sich die monatlichen Kosten dieses Finanzierungsmodells rechnen. Bei gebrauchten Geräten muss vorher abgeklärt werden, ob das Modell zu einem selbst und zu den baulichen Umständen passt.
4 Wann gibt es Zuschüsse?
Vor der Anschaffung eines Treppenlifts sollten Sie sich mit der Finanzierungssituation und den möglichen Zuschüssen auseinandersetzen. Pflegeversicherungen kommen nicht für einen Treppenlift auf. Wer aber unter einen Pflegegrad fällt, hat ein Anrecht auf den Zuschuss für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Dieser Zuschuss kann bis zu 4.000 Euro pro Person betragen und wird einmalig für bis zu vier Personen pro Haushalt gewährt. Als wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gelten alle Umbauten, welche zur Barrierereduktion im Eigenheim beitragen. Liegt kein Pflegegrad vor, kann eine Prüfung auf Pflegebedürftigkeit über die Krankenkasse stattfinden.
Außerdem bietet die KfW Finanzierungsmöglichkeiten an, um altersgerechte Umbauten zu unterstützen. Dazu vergibt die KfW zinsgünstige Kredite bis zu einer Höhe von 50.000 Euro. Zusätzlich kann bei der KfW ein Investitionszuschuss beantragt werden, dieser beträgt bis zu 12,5 Prozent der Investitionskosten bis maximal 6.250 Euro. Weitere Informationen dazu, wie Sie Ihr Eigenheim altersgerecht umbauen können und die dazugehörige Finanzierung, erhalten Sie in unserem Blogbeitrag „Dank Teilverkauf die Sanierung des Eigenheims finanzieren“.

5 Mit dem Teilverkauf zum Treppenlift
Die Investition in einen Treppenlift kann sich auch finanziell lohnen, indem Sie dadurch Ihre Mobilität bewahren und eventuell der Umzug in ein Pflegeheim vermieden werden kann. Dies gilt natürlich nicht nur für den Treppenlift, sondern für altersgerechte Umbaumaßnahmen.
Als Immobilieneigentümer können Sie auch einen Immobilien-Teilverkauf als Finanzierungsmöglichkeit für Umbaumaßnahmen dieser Art nutzen. Bei einem Teilverkauf veräußern Sie bis zu 50 Prozent Ihrer Immobilie und setzen so das darin gebundene Kapital frei. Durch das damit einhergehende Nießbrauchrecht können Sie unverändert in Ihrem Zuhause und der gewohnten Umgebung wohnen bleiben. Weitere Informationen zum altersgerechten Wohnen und zu Finanzierungsmöglichkeiten lesen Sie in unserem Blog zum barrierefreien Umbau. Im Erfahrungsbericht von Familie Seidel sehen Sie, wie sich das Ehepaar mit dem Teilverkauf ihrer Immobilie den altersgerechten Umbau finanziert und so einige Hindernisse aus dem Weg geschafft hat.
6 Fazit – barrierefrei im Alter
Wahl des Treppenlifts: Je nach Mobilitätseinschränkungen kann für Sie ein Steh-, Sitz- oder Plattformlift in Frage kommen. Lassen Sie sich hierzu ausführlich von Experten beraten.
Montage: Es lässt sich so gut wie jede Treppe mit einem Lift ausstatten. Allerdings sollten Sie die Voraussetzungen dafür beachten, beispielsweise die Mindestlaufbreite der Treppe von 80 Zentimetern sowie Qualitäts- und Sicherheitsmerkmale des Lifts.
Kosten: Je nach Art des Treppenlifts kann der Preis variieren. Gängige Vergleichsportale eignen sich hier gut, um einen Überblick über die angebotenen Leistungen und Preise zu erhalten.
Zuschüsse: Falls Sie eine Pflegestufe besitzen, haben Sie Anspruch auf einen finanziellen Zuschuss. Auch die KfW bietet Möglichkeiten zur Finanzierung von altersgerechten Umbauten. Informieren Sie sich hierzu im Vorfeld.
Teilverkauf als Finanzierungshilfe: Der Teilverkauf Ihrer Immobilie kann Sie bei der Finanzierung des altersgerechten Umbaus unterstützen. Dabei bleiben Sie weiterhin in Ihren eigenen vier Wänden wohnen und profitieren zugleich von einer finanziellen Flexibilität.

Tim Schoster
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