Grundrente 2021: erste Bescheide an Rentner ab Juli
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Content Managerin / Redakteurin
Im Juli 2020 wurde das Gesetz zum Grundrentenzuschlag beschlossen, welches zum Jahreswechsel in Kraft getreten ist. Mit dem Zuschlag sollen Senioren unterstützt werden, die lange gearbeitet, aber nur eine geringe Rente erhalten haben. Ob auch Sie einen Anspruch auf die Grundrente haben, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Grundrentengesetz soll insbesondere für Menschen eine Verbesserung bringen, die viele Jahre gearbeitet, aber aufgrund einer unterdurchschnittlichen Entlohnung wenig Rente erhalten haben. Bei der Grundrente handelt es sich um eine Ergänzung des Rentenanspruchs von Geringverdienern. Ebenfalls berücksichtigt werden Personen, bei denen durch Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen Lücken im Lebenslauf entstanden sind und die aufgrund dessen weniger verdient haben. Die jahrelange Arbeit ohne Vergütung soll demnach bei der Rente berücksichtigt werden.
Die Personengruppe soll dadurch einen Vorteil gegenüber jenen Gruppen erhalten, die gar nicht oder nur kurz in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Laut der Bundesregierung betrifft die Grundrente rund 1,3 Millionen Rentner. Im Juli 2021 wurden die ersten Rentenbescheide versendet, die darüber Auskunft geben, ob ein Anspruch auf Grundrente besteht.
1 Grundrente: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Wer die volle Grundrente beziehen möchte, muss mindestens 35 Jahre Grundrentenzeit abgeleistet haben – also mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Folgende Rentenbeiträge sowie Beitragszeiten werden berücksichtigt:
Pflichtbeiträge aus Berufstätigkeit oder Selbstständigkeit
Pflichtbeitragszeiten für die Erziehung von Kindern und die Pflege Angehöriger (bis zu 30 Monate nach der Geburt des Kindes)
Berücksichtigungszeiten aufgrund von Kindererziehung und Pflege Angehöriger (bis zum 10. Lebensjahr des Kindes)
Ausfallzeiten aufgrund längerer Krankheit oder Rehabilitation
Ersatzzeiten, zum Beispiel durch politische Haft in der ehemaligen DDR
Neben den Beitragsjahren spielt auch die Höhe des Einkommens eine relevante Rolle. Einerseits richtet sich die Grundrente an Geringverdiener, andererseits dürfen diese aber auch nicht zu wenig verdient haben. Denn die Grundrente ist an eine Untergrenze gekoppelt. Damit sollen Personen, die nur für ein ergänzendes Einkommen gearbeitet haben, nicht vom Zuschlag profitieren. Dies kann zum Beispiel bei einem Minijob der Fall sein. 2021 lag die Untergrenze bei einem Bruttoeinkommen von 1.039 Euro monatlich.
Der Zuschlag entfällt außerdem, wenn durch einen Nebenjob oder durch Mieteinkünfte ein weiteres Einkommen während der Rentenzeit angerechnet wird. Lediglich Rentner, deren Einkommen unter dem Freibetrag von 1.250 Euro für Alleinstehende und 1.950 Euro für verheiratete Paare liegt, erhalten die gesamte Grundrente.
2 Berechnung der Grundrente – wie setzt sie sich zusammen?
Die Grundrente orientiert sich am Durchschnittsverdienst innerhalb Deutschlands und berechnet sich aus allen Grundrentenzeiten, in denen der Verdienst mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland betragen hat. Sofern das Einkommen für einen Zeitraum unter dem Durchschnittswert lag, wird dieser nicht in die Berechnung aufgenommen. Neben der Untergrenze existiert auch eine Obergrenze. Anspruch auf die Grundrente hat demnach nur, wer nicht mehr als 80 Prozent des Durchschnittseinkommens verdient hat. Im Jahr 2021 lag der Grenzwert demnach bei monatlich 2.770 Euro brutto.
Durch die monatlichen Rentenversicherungsbeiträge, die vom Bruttolohn abgezogen werden, ergeben sich sogenannte Entgeltpunkte. Diese stellen die Basis der Berechnung dar:
Errechnung des durchschnittlichen Entgeltpunkte-Werts (Beitragsjahre, in denen Sie weniger als 0,3 Entgeltpunkte erhalten haben, zählen nicht)
Verdopplung des Entgeltpunkte-Wertes (maximal auf 0,8), die Differenz aus beiden Werten ergibt den Zuschlag
Kürzung des Zuschlags um 12,5 Prozent
Multiplikation des Ergebnisses mit den Beitragsjahren (maximal 35)
Umrechnung der Entgeltpunkte in eine Rentenzahlung
Jeder Entgeltpunkt entspricht einem monatlichen Wert von 34,19 Euro in West- und 33,23 Euro in Ostdeutschland. Maximal kann ein Grundrentenzuschlag von circa 420 Euro erlangt werden. Allerdings wird bereits jetzt davon ausgegangen, dass der durchschnittliche Zuschlag um die 75 Euro liegen wird.
3 Altersarmut vorbeugen
Obwohl viele Menschen ihr Leben lang gearbeitet haben, erhalten sie oftmals nur eine geringe Rente. Diese reicht kaum aus, um im Alter den gewohnten Lebensstandard zu halten oder den Lebensunterhalt zu decken. Deshalb müssen Senioren häufig in vielerlei Hinsicht Abstriche machen. Umso wichtiger ist es, frühzeitig für das Rentenalter vorzusorgen und sich finanziell abzusichern. Welche Möglichkeiten es dabei gibt und welche Altersvorsorge am besten zu Ihnen passt, erfahren Sie im Ratgeber „Altersarmut vorbeugen – so gelingt die Vorsorge für den Ruhestand“.
4 Immobilien-Teilverkauf als Alternative zur Grundrente
Nicht jeder hat einen Anspruch auf den Grundrentenzuschlag und bei vielen wird dieser geringer ausfallen als vielleicht erhofft. Wer eine Immobilie besitzt, hat damit eine wertbeständige und gute Altersvorsorge. Allerdings fällt es vielen Immobilieneigentümern verständlicherweise schwer, im Alter ihre eigenen vier Wände und damit die vertraute Umgebung zu verlassen. Mit einem Immobilien-Teilverkauf an die Deutsche Teilkauf können Sie Ihre Rente aufbessern, ohne das geliebte Zuhause verlassen zu müssen.
Bei einem Teilverkauf veräußern Sie bis zu 50 Prozent Ihrer Immobilie und bleiben so mindestens 50-prozentiger Eigentümer Ihres Hauses oder Ihrer Eigentumswohnung. Bei diesem Modell wird ein Teil des Immobilienvermögens freigesetzt, damit Sie unbeschwert Ihren Ruhestand genießen können. Als Eigentümer erhalten Sie auf Basis des Nießbrauchrechts ein lebenslanges Wohn- und Nutzungsrecht.
5 Fazit – das Wichtigste zur Grundrente
Anspruch: Anspruch auf den Grundrentenzuschlag haben Rentner, die 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt und nicht mehr als 80 Prozent des deutschen Durchschnittseinkommens verdient haben. Ausgeschlossen sind jedoch Einkommen, die als Zuverdienst betrachtet werden.
Kein Antrag nötig: Die Grundrente muss nicht beantragt werden. Besteht ein Anspruch, zahlt die Rentenversicherung den Zuschlag automatisch aus.
Bescheide: Erste Bescheide wurden im Jahr 2021 an Rentner versendet.
Rente aufstocken: Wer keinen oder nur einen geringen Zuschlag zu seiner Rente erhält, kann diese mit einem Immobilien-Teilverkauf aufstocken und unbeschwert den Ruhestand genießen.

Corinna Bensing
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