
RATGEBER ZUM IMMOBILIEN-TEILVERKAUF
Was Wohnrecht und Nießbrauchrecht bedeuten
Wohnrecht und Nießbrauch bezeichnen jeweils das Recht, eine Immobilie nutzen zu dürfen, selbst wenn man nicht Eigentümer der Immobilie ist. Während das Wohnrecht nur dazu befugt, die Immobilie selbst zu bewohnen, beinhaltet der Nießbrauch zusätzlich das Recht, die Immobilie zu vermieten und damit Mieteinnahmen zu erzielen. Sowohl Wohnrecht als auch Nießbrauch sind im Grundbuch einer Immobilie eingetragen.
Lebenslanges Wohnrecht: schnelle Fakten
Was ist das Wohnrecht?
Das Wohnrecht stellt sicher, dass eine Person eine Immobilie bewohnen darf, ohne ihr Eigentümer zu sein. Darüber hinaus schließt das Recht die Nutzung der Immobilie durch den Eigentümer aus. Der Eigentümer kann das Wohnrecht nicht einseitig aus dem Grundbuch löschen lassen. Das Wohnrecht erlaubt nur das Bewohnen der Immobilie, nicht die Vermietung wie bei einem Nießbrauchrecht.
Was bedeutet lebenslanges Wohnrecht?
Lebenslanges Wohnrecht bedeutet, dass die berechtigte Person ein Haus oder eine Wohnung bewohnen darf, ohne selbst Eigentümerin oder Eigentümer zu sein. Das lebenslange Wohnrecht gilt, solange die berechtigte Person lebt. Es ist nicht übertragbar und erlischt mit dem Tod.
Was ist das Wohnrecht?
Das Wohnrecht stellt sicher, dass eine Person eine Immobilie bewohnen darf, ohne der Eigentümer zu sein. Darüber hinaus schließt das Recht die Nutzung der Immobilie durch den Eigentümer aus. Das bedeutet, dass mit dem Wohnrecht allein die Berechtigten das Haus oder die Wohnung bewohnen dürfen. Allerdings ist es dem Inhaber des Wohnrechts nicht erlaubt, die Immobilie zu vermieten. Dadurch wird die finanzielle Entscheidungsfreiheit deutlich eingeschränkt, sollte sich die Lebenssituation irgendwann einmal ändern. Zum Beispiel kann es vorkommen, dass im Alter ein Umzug in eine Pflegeeinrichtung notwendig wird.
Ein erteiltes Wohnrecht sollte im Grundbuch eingetragen werden. Denn nur dann bleibt es bestehen, wenn die Immobilie verkauft wird. Ohne Grundbucheintrag erlischt das Wohnrecht bei einem Weiterverkauf der Immobilie. Darüber hinaus ist das Wohnrecht nicht übertragbar und kann weder verkauft, verschenkt noch vererbt werden. Das Wohnrecht besteht so lange, wie es zeitlich vereinbart wurde.
Was bedeutet lebenslanges Wohnrecht?
Im Gegensatz zum zeitlich befristeten Wohnrecht erlischt das lebenslange Wohnrecht erst mit dem Ableben des Inhabers des lebenslangen Wohnrechts. Es kommt vor, dass Eigentümer aus finanziellen Gründen ihre Immobilie verkaufen wollen, aber nicht ausziehen möchten. Dafür gibt es verschiedene Modelle, unter anderem die Immobilienleibrente. Der Anbieter kauft den Eigentümern das Haus oder die Wohnung ab und erteilt das lebenslange Wohnrecht. Letzteres bedeutet, dass die Verkäufer die Immobilie weiter bewohnen dürfen, solange sie leben.
Attraktiv erscheint die Leibrente durch das Versprechen, dem bisherigen Eigentümer die Abgaben und Instandhaltungskosten abzunehmen. Allerdings sollten Interessierte nicht übersehen, dass zum Ausgleich ein Abschlag vom Marktwert einbehalten wird. Geschenkt wird ihm also nichts.
Gilt Wohnrecht immer lebenslang?
Nein, das Wohnrecht an sich gilt für die Dauer, auf die sich die beteiligten Parteien einigen:
Lebenslang: Die lebenslange Geltungsdauer gestattet der berechtigten Person, die Immobilie bis zu ihrem Lebensende zu bewohnen.
Befristet: Eigentümer und Bewohner einigen sich vorab auf einen bestimmten Zeitraum. Mit dem Ende des Zeitraums erlischt das Wohnrecht. Dies kann sinnvoll sein, wenn die Bewohner bereits planen, zu einem festen Zeitpunkt auszuziehen.
Bis zur Löschung: Grundsätzlich kann das Wohnrecht jederzeit aus dem Grundbuch gelöscht werden. Dies ist nach § 875 BGB jedoch ausschließlich möglich, wenn der Inhaber des Rechts der Löschung zustimmt. Das bedeutet, dass ein Immobilieneigentümer ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht nicht einfach einseitig aufheben lassen kann.

Welche Nachteile gibt es bei einem Wohnrecht?
Lebenslanges Wohnrecht klingt erst einmal gut, doch ein genauer Blick lohnt sich insbesondere für Senioren. Denn mit dem Wohnrecht allein darf die Immobilie nur bewohnt, aber nicht vermietet werden. Wieso ist dies gerade für ältere Menschen relevant?
Fall 1: Wunsch nach Veränderung
Niemand weiß, was die Zukunft bringt. Vielleicht kommt in einigen Jahren der Wunsch auf, in eine wärmere Region zu ziehen, näher an den Wohnort der Kinder – oder einfach ans Meer. Es gibt unzählige Gründe, sich im Alter für ein neues Zuhause zu entscheiden. Doch da die Immobilie nicht vermietet werden darf, können keine Mieteinnahmen generiert werden, um beispielsweise die laufenden Kosten der neuen Bleibe zu finanzieren.
Fall 2: Altersbedingter Umzug
Wir alle wollen möglichst lang fit und selbstständig leben. Doch im Alter nimmt bei vielen die Mobilität ab, hinzu kommen gesundheitliche Aspekte. Die Wahrscheinlichkeit, auf Pflege angewiesen zu sein, nimmt immer weiter zu. Auch die Sicherheit spielt eine immer wichtigere Rolle. Doch bei einem notwendigen Umzug in eine barrierefreie oder betreute Wohneinrichtung hilft das Wohnrecht nicht weiter. Denn es können keine Mieteinnahmen genutzt werden, um die neue Wohnsituation zu finanzieren. Und allein mit dem Wohnrecht darf das aktuelle Zuhause nicht altersgerecht umgebaut werden.
Für Eigentümer von Immobilien, die mithilfe eines Verkaufs finanzielle Mittel freisetzen möchten, gibt es eine zukunftssichere Alternative: das Nießbrauchrecht. Als Nießbraucher dürfen Berechtigte die Immobilie bewohnen, aber auch vermieten. So halten sich Senioren alle Optionen offen.
Wo gibt es das Nießbrauchrecht?
Die Deutsche Teilkauf bietet Eigentümern die Möglichkeit an, bis zu 50 Prozent ihrer Immobilie in Liquidität umzuwandeln. Dabei wird dem Teilverkäufer ein Nießbrauchrecht für die Immobilie eingeräumt. Die Deutsche Teilkauf wird zu einem sogenannten stillen Miteigentümer an der Immobilie. Das bedeutet, dass dieser zwar Anteile kauft, diese aber nicht nutzt oder verändert. Bei der Deutschen Teilkauf ist das Nießbrauchrecht zusätzlich durch die Sicherheitsgarantie geschützt. Somit sind Sie vor einer möglichen Insolvenz des Teilkäufers geschützt. Als Eigentümer werden beide Parteien in das Grundbuch eingetragen, also Teilverkäufer und Teilkäufer.
Besonders für ältere Menschen lohnt es sich, Immobilien-Teilverkäufer und Nießbraucher zu werden:
Nach einem Immobilien-Teilverkauf steht dem Teilverkäufer die Auszahlungssumme aus dem Teilverkauf zur Verfügung. Das Vermögen, das vorher zum Teil in den vier Wänden steckte, kann nun genutzt werden – ob für größere Anschaffungen, Lebensträume oder als finanzielles Polster.
Der Teilverkäufer behält sein Zuhause. Er darf die gesamte Immobilie lebenslang bewohnen und nutzen, solange er möchte. Dies beinhaltet auch die Möglichkeit, das Haus oder die Eigentumswohnung barrierefrei umzubauen.
Bei Vermietung der Immobilie erhält der Teilverkäufer die vollen Mieteinnahmen für die gesamte Immobilie (abzüglich des Nutzungsentgeltes).
Manchmal steht die Ehepartnerin oder der Ehepartner des Teilverkäufers nicht mit im Grundbuch. Die Deutsche Teilkauf räumt aber auch dieser Person das lebenslange Nießbrauchrecht ein.
Lebenslanges Wohnrecht: das Fazit
Das lebenslange Wohnrecht verspricht Sicherheit, solange der Berechtigte in der Immobilie bleiben kann oder will. Es erlaubt ihm, eine Immobilie bis ans Lebensende zu bewohnen, auch wenn er selbst nicht der Eigentümer ist. Vermieten darf er das Haus oder die Wohnung jedoch nicht, dafür wird das Nießbrauchrecht benötigt.
Mehr zum Immobilien-Teilverkauf
Bei einem Immobilien-Teilverkauf wandeln Sie einen Teil Ihrer Immobilie in Liquidität um. Gleichzeitig erhalten Sie ein Nießbrauchrecht, dank dem Sie die Immobilie weiter bewohnen und nutzen können. Der Preis des Teilverkaufs richtet sich nach einem unabhängigen Marktwertgutachten. Die Kosten für das Gutachten übernimmt die Deutsche Teilkauf.
Kontakt
Geschäftsstelle Köln
Hohenzollernring 79–83
50672 Köln
Presse & Marketingkooperationen
presse@deutsche-teilkauf.de
kooperationen@deutsche-teilkauf.de
Teilverkauf Lokal
Unser Service
