
Ratgeber zum Immobilien-Teilverkauf
Das Erstankaufsrecht bei einem Immobilien-Teilverkauf
Vermögen freisetzen, Entscheidungshoheit behalten
Viele ältere Wohneigentümer möchten ihre Immobilie ganz oder teilweise in Kapital umwandeln. Allerdings wollen sie ihren Nachkommen nicht die Möglichkeit nehmen, das elterliche Haus oder die Eigentumswohnung zu erben. In solchen Fällen bietet sich der Immobilien-Teilverkauf an, der mit einer Besonderheit die Erben berücksichtigt. Der Wohneigentümer verkauft bis zu 50 Prozent seines Hauses oder seiner Eigentumswohnung an die Deutsche Teilkauf. Mit dem freigesetzten Kapital können Senioren im Alter finanziell unabhängiger sein und weiterhin in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben. Gleichzeitig erhalten die Erben des Teilverkäufers ein Erstankaufsrecht auf den verkauften Anteil. Auf dieser Seite erfahren Sie, was das Recht umfasst und wieso es für Erben so wertvoll ist.
Was ist ein Erstankaufsrecht?
Ein Erstankaufsrecht bezeichnet bei einem Verkauf einer Sache das Recht auf den Erstzugriff. Der Rechteinhaber wird als Erster gefragt und bei einem Verkauf bevorzugt. Erst wenn der Inhaber des Erstankaufsrechts den Kauf ablehnt, darf die Sache einem anderen Interessenten angeboten werden. Somit garantiert das Erstankaufsrecht dem Berechtigten eine Mischung aus beruhigender Sicherheit – also weiterhin ein Zugriffsrecht auf die Immobilie zu haben – und Entscheidungsfreiheit darüber, was mit der Immobilie später passieren soll.
Bei einem Immobilien-Teilverkauf spielt das Erstankaufsrecht eine wichtige Rolle. Denn im Fall eines Teilverkaufs verkauft ein Wohneigentümer bis zu 50 Prozent seiner Immobilie. Als Erben werden meist die Nachkommen eingesetzt, also die Kinder. Diese sind häufig daran interessiert, die Immobilie weiter in Familienbesitz zu halten. Denn ohne das Erstankaufsrecht wäre ein Rückkauf mit viel Aufwand verbunden. Zudem droht ein Wettbewerb gegen weitere Kaufinteressenten, was den Rückkaufspreis in die Höhe treiben könnte.

Was ist der Unterschied zum Vorkaufsrecht?
Die Begriffe Erstankaufsrecht und Vorkaufsrecht werden häufig verwechselt. Dabei bestehen zwischen ihnen wesentliche Unterschiede. Ein Vorkaufsberechtigter kann anstelle eines Käufers dessen Kaufvertrag übernehmen. Dazu muss er allerdings in einem bereits geschlossenen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten einsteigen. Die Bedingungen des Vertrags sind vorab zwischen dem ursprünglich angedachten Käufer und dem Verkäufer ausgehandelt worden. Der Vorkaufsberechtigte muss die Bedingungen so akzeptieren, wie sie sind, und hat auch keinen Einfluss auf den Kaufpreis. Informieren Sie sich jetzt darüber, wie das Vorkaufsrecht den Immobilienverkauf beeinflusst.
Das Erstankaufsrecht dagegen stellt ein verbindliches Angebot an die Berechtigten dar. Die Rechteinhaber kennen die Vertragsbedingungen und auch den Kaufpreis vorab, da sie diese gemeinsam verhandelt haben. Somit ist das Erstankaufsrecht viel sicherer und meist viel näher an den Bedürfnissen und Erwartungen des Käufers.
Was heißt Erstankaufsrecht bei einem Teilverkauf?
Bei einem Immobilien-Teilverkauf verkauft ein Eigentümer einen Teil seiner Immobilie an einen Anbieter wie die Deutsche Teilkauf. Mit dem aus der Immobilie herausgelösten Kapital lassen sich langersehnte Wünsche erfüllen – zum Beispiel auf Reisen gehen, das Haus altersgerecht umbauen oder die Enkel bei der Finanzierung ihres Eigenheims unterstützen.
Im Todesfall des Teilverkäufers gibt es zwei Möglichkeiten:
Die Erben kaufen den veräußerten Anteil der Immobilie vom Teilkäufer zurück. Somit gehört die Immobilie wieder vollständig der Familie.
Die vollständige Immobilie wird zum Höchstpreis an einen externen Dritten verkauft. Der Erlös wird entsprechend den Eigentumsanteilen aufgeteilt. So profitieren beide Parteien von einer möglichen Wertsteigerung der Immobilie.
Wird kein Erstankaufsrecht eingeräumt, ist ein Verkauf an einen Dritten möglich, ohne dass die Erben berücksichtigt werden. Um dies zu vermeiden, gewährt die Deutsche Teilkauf den Erben des Teilverkäufers ein Erstankaufsrecht auf den verkauften Immobilienanteil. Damit haben Erblasser und Erben die Gewissheit, dass die endgültige Entscheidung über das Eigenheim in der Familie verbleibt.
Sollten die Erben einen vollständigen Verkauf wünschen, übernimmt die Deutsche Teilkauf die komplette Abwicklung. Als verlässlicher Partner der Familie des Teilverkäufers verzichtet die Deutsche Teilkauf dabei auf ein Durchführungsentgelt für die Verkaufsabwicklung. Ein erfahrenes Team aus Spezialisten und Vertriebspartnern bringt seine Expertise ein, um für die Immobilie Höchstpreise erzielen zu können. Dabei profitieren die Erben auch anteilig von möglichen Wertsteigerungen der Immobilie.

Welche Vorteile bringt das Erstankaufsrecht?
Das Erstankaufsrecht bietet viele Vorteile, insbesondere im Vergleich mit dem Vorkaufsrecht. Während Inhaber des Erstankaufsrechts die Vertragsbedingungen und den Kaufpreis kennen, übernimmt der Vorkaufsberechtigte einen Kaufvertrag, der von zwei anderen Parteien geschlossen wurde, ohne selbst Einfluss auf die Bedingungen zu haben. Besonders bei einem Immobilien-Teilverkauf sorgt das Erstankaufsrecht für Sicherheit und Entscheidungsfreiheit, sowohl bei dem Erblasser als auch bei den Erben. Der Erblasser muss sein Eigentum nicht vollständig verkaufen, um Kapital freizusetzen. Stattdessen überträgt er seinen Erben die Entscheidungshoheit darüber, ob das Haus oder die Wohnung später in Familienbesitz bleiben soll. Die Erben können nach dem Ableben des Teilverkäufers frei entscheiden, ob sie einen vollständigen Verkauf oder einen Rückkauf des verkaufen Anteils wünschen. Sie müssen sich nicht gegen andere Kaufinteressenten behaupten und auch keinen Verkauf gegen ihren Willen fürchten. Für viele Erben ist dies gerade bei Immobilien wie dem Elternhaus besonders wichtig.
Das Fazit zum Erstankaufsrecht
Mit dem Erstankaufsrecht hat der Rechteinhaber die Möglichkeit, als Erster eine bestimmte Sache zu erwerben. Bei einem Immobilien-Teilverkauf an die Deutsche Teilkauf erhalten die Erben dieses Recht auf den verkauften Immobilienanteil. Nach dem Ableben des Teilverkäufers können diese entscheiden, ob ein Rückkauf des Anteils oder der vollständige Verkauf der Immobilie erfolgen soll. In beiden Fällen profitieren die Erben vom Immobilien-Teilverkauf.
Mehr zum Immobilien-Teilverkauf
Bei einem Immobilien-Teilverkauf wandeln Sie einen Teil Ihrer Immobilie in Liquidität um. Gleichzeitig erhalten Sie ein Nießbrauchrecht. Damit dürfen Sie die gesamte Immobilie bewohnen und nutzen, solange Sie möchten. Der Preis des Teilverkaufs richtet sich nach einem unabhängigen Marktwertgutachten. Die Kosten für das Gutachten übernimmt die Deutsche Teilkauf.
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