Der Jahreswechsel von 2020 zu 2021 wird aufgrund der Kontaktbeschränkungen zwar nicht groß gefeiert werden, aber dennoch sind wahrscheinlich viele froh, dass dieses Jahr nun zu Ende ist. Für Immobilieneigentümer war 2020 – aus rein finanzieller Sicht – ein ganz gutes Jahr, denn der Wert von Häusern und Wohnungen ist durchschnittlich deutlich angestiegen.
Der Verband deutscher Pfandbriefbanken hat beobachtet, dass die Kaufpreise für Wohnimmobilien im dritten Quartal 2020 um 7,1 Prozent höher waren als im Vorjahreszeitraum. Auch 2021 wird damit gerechnet, dass dieser Trend grundsätzlich anhält. Doch es gibt auch einige gesetzliche Änderungen, die Ende 2020 oder 2021 in Kraft treten und die Eigentümer auf dem Schirm haben sollten.
Reform der Maklerprovision
Wurde ein Haus oder eine Eigentumswohnung über einen Makler verkauft, war es bislang häufig so, dass der Käufer die volle Maklerprovision bezahlt hat. Das konnten bis zu 7,14 Prozent des Kaufpreises sein, bei einem Haus für 400.000 Euro also mehr als 28.000 Euro. Das ändert sich künftig jedoch, denn bereits seit dem 23. Dezember 2020 dürfen Käufer einem neuen Gesetz zufolge nur noch maximal die Hälfte der Maklerprovision übernehmen. Die andere Hälfte muss dann der Verkäufer zahlen. Wer 2021 ein Haus oder eine Wohnung verkaufen möchte und dafür einen Makler engagiert, muss für den Verkaufsprozess also mit höheren Kosten rechnen. Wie sich die Höhe der Maklerprovision unter den neuen Umständen gestalten wird, muss sich dann erst noch zeigen – schließlich ist die Provisionshöhe nicht gesetzlich festgelegt, sondern kann frei verhandelt werden.
Änderungen beim Energieausweis
Mit dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes zum 1. November 2020 haben sich manche Bestimmungen zum Energieausweis geändert, die nach einer bis zum 1. Mai 2021 bestehenden Übergangsfrist verpflichtend werden. Das betrifft vor allem Immobilieneigentümer, die ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, da sie dem Käufer beziehungsweise dem Mieter den Energieausweis vorlegen müssen.
Ändern wird sich, dass für die Ausstellung eines Verbrauchsausweises nicht mehr nur die Begutachtung der reinen Daten genügt, sondern sich der Aussteller zusätzlich entweder durch eine Begehung oder durch Fotos ein Bild von der Immobilie machen muss. Außerdem muss der Energieausweis zusätzliche Informationen wie die CO2-Emissionen, den Sanierungsstand und gegebenenfalls inspektionspflichtige Klimaanlagen enthalten. Darüber hinaus ist der Immobilieneigentümer künftig für die Richtigkeit der Daten auf dem Energieausweis verantwortlich.
CO2-Abgabe wird auf Gebäude ausgeweitet
Ab 2021 wird auch für das Heizen privater Gebäude die CO2-Abgabe fällig. Für jede Tonne CO2, die etwa durch das Heizen mit Öl oder Erdgas verursacht wird, müssen 2021 25 Euro entrichtet werden. Diese Abgabe erhöht sich in den kommenden Jahren:
Jahr | Abgabe pro Tonne CO2 |
---|---|
2021 | 25 Euro |
2022 | 30 Euro |
2023 | 35 Euro |
2024 | 45 Euro |
2025 | 55 Euro |
Vermieter können die CO2-Abgabe voraussichtlich vollständig auf die Mieter umlegen. Es gibt jedoch den Vorschlag, dass die Umlagefähigkeit auf 50 Prozent der Abgabe begrenzt werden soll, wodurch auch Vermieter daran beteiligt würden.
Immobilien-Teilverkauf bleibt wichtige Option für Senioren
Die Immobilienwertsteigerungen im Jahr 2020 haben den Verkauf des Eigenheims noch einmal rentabler gemacht. Doch Senioren möchten, auch wenn sie liquide Mittel benötigen, ihr Haus oder ihre Wohnung ungern vollständig veräußern, weil sie in ihrem Alter nicht noch einmal umziehen wollen und zumeist eine intensive emotionale Bindung zu ihrem Zuhause haben.
Eine Lösung dafür ist die relativ neue Möglichkeit des Immobilien-Teilverkaufs, bei dem nur ein Teil des Hauses verkauft wird und der Teilverkäufer das Nießbrauchrecht für die volle Immobilie erhält. Mit dem Erlös kann der Teilverkäufer zum Beispiel das Eigenheim barrierefrei umbauen, Pflegekosten bezahlen oder die Familie unterstützen. Weil ein Teil der Immobilie im Eigentum verbleibt, profitiert der Teilverkäufer weiter von künftigen Wertsteigerungen. Angesichts der Wertentwicklungen des vergangenen Jahres ist anzunehmen, dass das Teilverkaufsmodell weiter an Beliebtheit gewinnt.
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