Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
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Redaktionelle Assistenz
Mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung wird man automatisch Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Diese Eigentümergemeinschaft setzt sich aus der Gesamtheit aller Teil- und Wohnungseigentümer an der gesamten Immobilie zusammen. Der durch den Kauf der Wohnung resultierende Miteigentumsanteil an der Immobilie ergibt sich aus der Größe der Wohnung im Verhältnis zum gesamten Gebäude. Veränderungen an der Immobilie, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, wie zum Beispiel Instandhaltungsmaßnahmen, werden innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft beschlossen. In der Regel gibt es innerhalb einer WEG einen sogenannten Wirtschaftsplan.
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