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Wohnrecht

Corinna Bensing
Corinna Bensing

Content Managerin / Redakteurin

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Aktualisiert am

Das Wohnrecht für eine Immobilie wird wie das Nießbrauchrecht in das Grundbuch der Immobilie eingetragen. Es besagt, dass der Inhaber des Wohnrechts die Immobilie bewohnen darf, auch wenn er nicht ihr Eigentümer ist. Im Gegensatz zum Nießbrauchrecht enthält das Wohnrecht nicht das Recht zur wirtschaftlichen Nutzung einer Immobilie. Es berechtigt also nicht dazu, eine Immobilie zu vermieten und damit Mieteinnahmen zu erzielen. Wer also über ein Wohnrecht verfügt, aber aus einer Immobilie ausziehen muss, zum Beispiel weil er in ein Pflegeheim übersiedelt, kann die Immobilie nicht mehr nutzen. Das Wohnrecht wird häufig bei der Immobilienleibrente oder auch bei Immobilienschenkungen angewendet.

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