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Wertgutachten

Tim Schoster
Tim Schoster

Redaktionelle Assistenz

Veröffentlicht am
Aktualisiert am

Anders als bei der kostenlosen Immobilienbewertung handelt es sich bei einem Wertgutachten um eine kostenpflichtige Bewertung der Immobilie.

Ein Wertgutachten ist gerichtsfest und wird von einem neutralen Sachverständigen erstellt. Das Dokument kann für die Bestimmung des Verkaufspreises, für die finanzierende Bank, bei Vermögensauseinandersetzungen oder auch für eine Sanierung gebraucht werden.

Für die Wertermittlung einer Immobilie sind in den Vorschriften der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) folgende Kennzahlen vorgeschrieben:

  • Bodenwert

  • allgemeines Wertverhältnis auf dem Markt für Grundstücke

  • objektspezifische Grundstücksmerkmale wie Baumängel und -schäden oder wirtschaftliche Überalterung

  • Indexzahlen

  • Umrechnungskoeffizienten

  • Vergleichsfaktoren für Grundstücke mit Bebauung

  • Marktanpassungsfaktoren

  • Liegenschaftszinssätze