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Vorsorgevollmacht

Corinna Bensing
Corinna Bensing

Content Managerin / Redakteurin

Veröffentlicht am
Aktualisiert am

Mit einer Vorsorgevollmacht kann man für den Fall vorsorgen, wenn man durch eine Krankheit oder einen Unfall keine eigenständigen Entscheidungen mehr treffen kann. Ist dies der Fall und es gibt keine Vorsorgevollmacht, bestimmt ein Gericht einen Bevollmächtigten. Gerade Immobilieneigentümern wird häufig angeraten, mit einer Vorsorgevollmacht einen Stellvertreter zu bestimmen, der sich dann um die Immobilie kümmern kann. Geht es nur um die Verwaltung und Vermietung der Immobilie, ist eine Beglaubigung nicht notwendig. Soll der Stellvertreter aber befugt sein, die Immobilie zu verkaufen, muss die Vorsorgevollmacht beglaubigt werden. Dies kann eine Betreuungsbehörde vornehmen, die allerdings keine rechtliche Beratung bietet, sondern lediglich die Unterschrift unter der Vollmacht beglaubigt. Eine rechtliche Beratung und in der Regel auch mehr Rechtssicherheit erhält man durch eine notariell beurkundete Vollmacht. Die Notargebühren sind jedoch höher als die Gebühr für eine Beglaubigung durch eine Betreuungsbehörde.