Vorkaufsrecht
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Vorkaufsrecht bedeutet, dass bei einem Immobilienverkauf eine bestimmte Partei das Vorrecht hat, die Immobilie zu erwerben. Es gibt unterschiedliche Situationen, in denen das Vorkaufsrecht zur Anwendung kommen kann. Zum Beispiel kann eine Gemeinde in einem Milieuschutzgebiet das Vorkaufsrecht für eine Wohnimmobilie besitzen. Dies wird häufig ausgeübt, wenn die Gemeinde befürchtet, dass ein anderer Käufer dafür sorgen könnte, dass die Mieter in dem Haus verdrängt werden. Auch wenn eine Miet- in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird, besteht ein Vorkaufsrecht – nämlich für den Mieter der Wohnung. Beim Immobilien-Teilverkauf kann es ebenfalls ein Vorkaufsrecht geben. Manche Anbieter gewähren den Erben des Teilverkäufers ein Vorkaufsrecht, wenn die Immobilie später vollständig verkauft wird. Mehr zum Vorkaufsrecht erfahren Sie hier.
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