Verwalter
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Redaktionelle Assistenz
Als Eigentümer eines Mehrfamilienhauses kann man einen Immobilienverwalter engagieren, der – je nach Auftrag und Absprache – Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen begleitet, Mieter auswählt und die Betriebskostenabrechnung erstellt. Die Kosten für den Verwalter lassen sich nicht auf die Mieter umlegen.
Für Wohnungseigentümergemeinschaften gilt eine gesetzliche Verwalterpflicht. Ein Verwalter übernimmt demnach die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums, wobei er die gemeinsamen Interessen der Eigentümer vertreten muss. Zur Verwaltung gehören beispielsweise die Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer, das Treffen von Maßnahmen, die der Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums dienen, oder das Verwalten von Leistungen und Zahlungen, die mit dem Gemeinschaftseigentum zusammenhängen. Der Verwalter stellt auch den sogenannten Wirtschaftsplan auf.
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