Umsatzsteuer
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Corinna Bensing
Content Managerin / Redakteurin
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Aktualisiert am
Unternehmen, die Dienstleistungen oder Waren anbieten, müssen dafür bis zu 19 Prozent Umsatzsteuer entrichten. Wer aber als Privatperson eine Immobilie verkauft, muss dafür keine Umsatzsteuer zahlen. Gegebenenfalls fällt jedoch eine Spekulationssteuer an, wenn der Verkäufer die Immobilie nicht selbst bewohnt und vor weniger als zehn Jahren erworben hat. Auch wer als Privatperson eine Wohnung vermietet, muss für die Mieteinnahmen keine Umsatzsteuer entrichten. Kurzzeitige Vermietungen etwa von Ferienwohnungen sind jedoch in der Regel umsatzsteuerpflichtig. Auch für die Vermietungen von Stellplätzen und Garagen fällt Umsatzsteuer an, sofern die Plätze nicht zusammen mit einer Wohnung vermietet werden.