Stiller Miteigentümer
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Redaktionelle Assistenz
Beim Teilverkauf veräußert ein Immobilieneigentümer einen Teil seines Hauses oder seiner Eigentumswohnung an einen Teilverkaufsanbieter wie die Deutsche Teilkauf. Der Teilkäufer wird dadurch zum Miteigentümer der Immobilie.
Der Teilverkäufer erhält ein Nießbrauchrecht für die Immobilie. Er hat die Möglichkeit, die Immobilie weiterhin zu bewohnen oder bei Bedarf auch zu vermieten. Die Mieteinnahmen stehen dabei alleine dem Teilverkäufer zu. Außerdem kann er die Räumlichkeiten umbauen, sanieren oder renovieren. Aus diesen Gründen wird der Teilkäufer auch als stiller Miteigentümer der Immobilie bezeichnet.
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