Was ist die Spekulationssteuer?
)
Redaktionelle Assistenz
Haben Sie eine Immobilie erworben und wollen diese mit einem Gewinn wieder verkaufen, kann eine Spekulationssteuer anfallen, sofern der Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist stattfindet. Diese Frist beträgt in der Regel zehn Jahre. Sie kann in Ausnahmefällen aber auch kürzer sein.
Wenn Sie Ihre Immobilie vermietet haben, gilt für Sie die vollständige Spekulationsfrist von zehn Jahren. Verkaufen Sie Ihre Immobilie vor Ablauf dieser Frist, müssen Sie Spekulationssteuer zahlen. Die Frist beginnt immer ab dem Zeitpunkt des Immobilienerwerbs.
Bewohnen Sie Ihre Immobilie selbst oder Ihre Kinder nutzen diese zu eigenen Wohnzwecken – vorausgesetzt Sie erhalten noch Kindergeld für sie – beträgt die Spekulationsfrist lediglich drei Jahre.
Wie hoch die Spekulationssteuer ausfällt, hängt von der Höhe des Veräußerungsgewinns, Ihres Einkommens und Ihres Einkommenssteuersatzes ab. Bei der Veräußerung Ihrer Immobilie gibt es aber verschiedene Kostenpunkte, die Ihre Steuerlast mindern können. Dazu zählen beispielsweise:
Kosten für den Grundbucheintrag
Im Folgenden finden Sie ein Beispiel zur Berechnung der Spekulationssteuer.
Verkaufspreis der Immobilie | 150.000 € |
Anschaffungspreis | 100.000 € |
Reparaturen und weitere Kosten beim Verkauf | 20.000 € |
Zu versteuernder Gewinn | 30.000 € |
Persönlicher Steuersatz | 40 % |
Höhe der Spekulationssteuer | 12.000 € |
Kontakt
Geschäftsstelle Köln
Hohenzollernring 79–83
50672 Köln
Presse & Marketingkooperationen
presse@deutsche-teilkauf.de
kooperationen@deutsche-teilkauf.de
Teilverkauf Lokal
Unser Service
