Provisionsteilung
)
Corinna Bensing
Content Managerin / Redakteurin
Veröffentlicht am
Aktualisiert am
Die Teilung der Maklerprovision gilt ab Dezember 2020 für die Vermittlung von Kaufimmobilien. Während vorher häufig Käufer die gesamten Provisionskosten übernommen haben, darf der Käufer künftig nicht mehr als 50 Prozent der Provisionskosten zahlen. Den Rest muss der Verkäufer stemmen. Die Provisionsteilung wurde eingeführt, um Wohnungs- und Hauskäufer bei den Kaufnebenkosten zu entlasten.
Kontakt
Geschäftsstelle Köln
Hohenzollernring 79–83
50672 Köln
Presse & Marketingkooperationen
presse@deutsche-teilkauf.de
kooperationen@deutsche-teilkauf.de
Teilverkauf Lokal
Unser Service
