Mietminderung
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In bestimmten Situationen sind Mieter dazu berechtigt, selbstständig ihre Mietzahlung zu kürzen. Das ist dann der Fall, wenn die Nutzung der Wohnung eingeschränkt ist, zum Beispiel weil die Heizung nicht funktioniert oder Schimmelbefall vorliegt. Einer der häufigsten Gründe für eine Mietminderung ist Lärmbelästigung, die etwa durch Modernisierungsmaßnahmen entstehen kann. Auch wenn der Mietvertrag zum Beispiel eine Einbauküche verspricht, die Wohnung eine solche aber gar nicht enthält, kann die Miete gekürzt werden. Für die Höhe der Mietkürzung kann man eine Mietminderungstabelle konsultieren. Dort werden Gerichtsurteile gesammelt, in denen über die angemessene Kürzung in bestimmten Fällen entschieden wurde.
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