Mietkaution
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Content Managerin / Redakteurin
Wenn ein Eigentümer jemandem eine Wohnung zur Miete überlässt, will er sicherstellen, dass der Mieter die Wohnung in gepflegtem Zustand belässt. Dazu verlangt er vom Mieter eine Kaution, die der Mieter nach dem Auszug zurückerhält. Die Kaution darf nicht mehr als drei Nettokaltmieten betragen und muss auf einem Mietkautionskonto oder Mietkautionssparbuch mit einem üblichen Zinssatz angelegt werden. Das heißt, der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen. Die Kaution kann auch im Namen des Mieters als Sparbuch angelegt sein, welches dann an den Vermieter verpfändet wird. Kommt der Mieter seinen Pflichten nicht nach, verweigert also beispielsweise von ihm durchzuführende Schönheitsreparaturen oder kommt nicht für von ihm verursachte Schäden auf, hat der Vermieter die Möglichkeit, die ganze oder Teile der Kaution einzubehalten. Auch nicht gezahlte Miete sowie nicht gezahlte Betriebskosten gelten als Mietschäden, für die der Vermieter die Kaution einbehalten kann.
Nach dem Ende des Mietverhältnisses muss der Vermieter die Kaution nicht sofort zurückzahlen. Der Vermieter hat im Regelfall eine Frist von drei bis sechs Monaten, bis er die Kaution zurückgeben überweisen muss. Diese Zeit steht ihm zu, um zu prüfen, ob Mietschäden vorliegen, für die er die Kaution aufwenden kann.
Als Alternative zu einer normalen Kautionszahlung besteht für Mieter die Möglichkeit, eine Mietkautionsversicherung abzuschließen. Der Mieter schließt dabei einen Vertrag mit einer Versicherung, die ihm wiederum eine Bürgschaftsurkunde für den Vermieter zur Verfügung stellt. Der Vermieter weiß dann, dass die Versicherung einspringt, sollte er einen Teil oder die ganze Kaution einfordern müssen. Der Vermieter muss sich darüber hinaus nicht um die Verwaltung des Kautionskontos kümmern. Der Vorteil für den Mieter ist bei einer Mietkautionsversicherung, dass er am Anfang des Mietverhältnisses nicht bis zu drei Nettokaltmieten aufbringen und nach dem Mietverhältnis nicht lange auf die Kaution warten muss. Das ist natürlich mit Kosten verbunden, die sich nach der Höhe der Kaution richten. Bei einer Kaution von etwa 1.200 Euro kostet die Mietkautionsversicherung rund 50 bis 60 Euro pro Jahr.
Bei einem Hausverkauf mit vermieteten Wohnungen werden die bestehenden Kautionen in der Regel dem Käufer übergeben und dieser erstattet die Kautionen dem Mieter dann beim Auszug.
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