HomeLexikonImmobilien-Teilverkauf im Immobilienlexikon

Immobilien-Teilverkauf

Tim Schoster
Tim Schoster

Redaktionelle Assistenz

Veröffentlicht am
Aktualisiert am

Beim Immobilien-Teilverkauf verkaufen Wohneigentümer bis zu 50 Prozent ihres Hauses oder ihrer Wohnung an einen stillen Miteigentümer. Der Teilverkäufer erhält bei der Transaktion das Nießbrauchrecht für die Immobilie. Das heißt, er darf sie bis an sein Lebensende oder bis zu einem vereinbarten Zeitpunkt sowohl selbst bewohnen als auch vermieten und die Mieteinkünfte behalten. Im Gegenzug zahlt er ein monatliches Nutzungsentgelt an den Teilkäufer. Kommt es später zu einem Komplettverkauf der Immobilie, übernimmt der Teilkäufer die Abwicklung und der Erlös wird gemäß der Eigentumsanteile zwischen beiden Parteien geteilt. Angeboten wird der Immobilien-Teilverkauf in der Regel nur für Immobilieneigentümer ab 60 Jahre.

youtube-placeholder-bg-image

Wir benötigen Ihre Zustimmung, um den YouTube-Dienst zu laden.

Wir nutzen 3rd-Party-Services, um Videoinhalte einzubetten. Diese Dienste können möglicherweise Daten von Ihnen sammeln. Daher müssen Sie zuerst dem Service YouTube Video zustimmen, um dieses Video zu sehen.

Der Inhalt konnte nicht geladen werden.