Immobilien-Teilverkauf
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Beim Immobilien-Teilverkauf verkaufen Wohneigentümer bis zu 50 Prozent ihres Hauses oder ihrer Wohnung an einen stillen Miteigentümer. Der Teilverkäufer erhält bei der Transaktion das Nießbrauchrecht für die Immobilie. Das heißt, er darf sie bis an sein Lebensende oder bis zu einem vereinbarten Zeitpunkt sowohl selbst bewohnen als auch vermieten und die Mieteinkünfte behalten. Im Gegenzug zahlt er ein monatliches Nutzungsentgelt an den Teilkäufer. Kommt es später zu einem Komplettverkauf der Immobilie, übernimmt der Teilkäufer die Abwicklung und der Erlös wird gemäß der Eigentumsanteile zwischen beiden Parteien geteilt. Angeboten wird der Immobilien-Teilverkauf in der Regel nur für Immobilieneigentümer ab 60 Jahre.

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