Erbschaftssteuer
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Die Erbschaftssteuer fällt an, wenn Vermögen vererbt wird. Darunter fallen auch Immobilien. Für die engsten Angehörigen gelten jedoch relativ hohe Freibeträge – Ehepartner und eingetragene Lebenspartner des Verstorbenen müssen beispielsweise Erbmassen bis 500.000 Euro nicht versteuern, für Kinder gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro. Bei vermieteten Immobilien kommt noch ein Freibetrag von 10 Prozent des Marktwerts hinzu. Selbst genutzte Immobilien können steuerfrei an Eheleute, eingetragene Lebenspartner und Kinder vererbt werden, wenn die Erben die Immobilie ebenfalls mindestens zehn Jahre lang selbst nutzen.
Der Steuersatz der Erbschaftsteuer hängt vom Wert des Erbes und vom Verwandtschaftsgrad ab. Eheleute und Kinder zum Beispiel, die bis zu 75.000 Euro versteuern müssen, zahlen 7 Prozent Erbschaftssteuer; bei bis zu 300.000 Euro sind es 11 Prozent. Ein Kind also, das 600.000 Euro erbt, muss 200.000 Euro zu 11 Prozent versteuern und somit 22.000 Euro Erbschaftssteuer zahlen.
Die Steuerfreibeträge bei Erbschaften fallen wie folgt aus:
Verwandschaftsgrad | Freibetrag |
---|---|
Ehepartner | 500.000 Euro |
Kinder (auch Stiefkinder) | 400.000 Euro |
Enkel | 200.000 Euro |
Eltern und Großeltern | 100.000 Euro |
Geschwister, Nichten, Freunde und andere | 20.000 Euro |
Und der Steuersatz der Erbschaftssteuer gestaltet sich folgendermaßen:
Zu versteuernder Betrag | Steuersatz für Ehepartner, Lebenspartner, (Stief-)Kinder, Enkel, Eltern und Großeltern | Steuersatz für Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder, geschiedene Ehepartner | Steuersatz für Tanten, Onkel, Freunde, Lebensgefährten |
---|---|---|---|
< 75.000 Euro | 7 % | 15 % | 30 % |
< 300.000 Euro | 11 % | 20 % | 30 % |
< 600.000 Euro | 15 % | 25 % | 30 % |
< 6 Mio. Euro | 19 % | 30 % | 30 % |
< 13 Mio. Euro | 23 % | 35 % | 50 % |
< 26 Mio. Euro | 27 % | 40 % | 50 % |
> 26 Mio. Euro | 30 % | 43 % | 50 % |
Mehr zum Thema Immobilien vererben, findet sich im Deutsche-Teilkauf-Blog: Drei Wege, Immobilien zu vererben
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