Energieausweis
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Der Energieausweis gibt die Energieeffizienz eines Gebäudes und dessen anfallenden Energiekosten an. Das Dokument enthält allgemeine Angaben zum Haus, Informationen zu den Heizstoffen sowie Energiekennwerte des Gebäudes. Energieausweise weisen seit 2014 Energieeffizienzklassen von A+ bis H aus. Einen Energieausweis muss sich ausstellen lassen, wer:
Eine Immobilie neu baut
Eigentümer einer Bestandsimmobilie ist und diese Immobilie vermieten oder verkaufen möchte
Eigentümer einer Bestandsimmobilie ist und diese umfassend energetisch modernisieren will
Ein Energieausweis ist zehn Jahre lang gültig. Wer eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, muss dem Interessenten den Energieausweis vorlegen können. Mithilfe des Energieausweises können Interessenten schnell und einfach die Energieeffizienz von verschiedenen Gebäuden vergleichen. Zu beachten ist jedoch, dass es zwei Arten von Energieausweisen gibt:
Bedarfsausweis: Für den Bedarfsausweis wird der theoretische Energiebedarf einer Immobilie auf Grundlage eines standardisierten Verbrauchs ermittelt. Dabei wird die energetische Effizienz des Gebäudes berücksichtigt, also etwa die Dämmung der Fassade sowie die Isolierung des Dachs und der Fenster.
Verbrauchsausweis: Für die Erstellung eines Verbrauchsausweises werden die Verbrauchsdaten der Immobilie aus den vergangenen drei Jahren berücksichtigt. Das Ergebnis hängt dabei stark vom individuellen Verbrauch der Bewohner ab, ist also weniger genau als der Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis ist nur für Häuser mit mindestens fünf Wohnungen zulässig, bei denen die Wärmeschutzverordnung von 1977 berücksichtigt wurde.
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass der für den Energiebedarf relevante Endenergiekennwert eines Verbrauchsausweises im Schnitt um 25 Prozent zu dem eines Bedarfsausweises abweicht. Empfohlen wird Verbrauchern deshalb, Verbrauchsausweise eine Klasse schlechter und Bedarfsausweise eine Klasse besser einzustufen. Der Bedarfsausweis lässt sich daran erkennen, dass oben „Berechneter Energiebedarf des Gebäudes“ steht. Auf dem Verbrauchsausweis steht „Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes“.
Ausgestellt wird der Bedarfsausweis beispielsweise durch Architekten oder Ingenieure mit den entsprechenden Qualifikationen. Eine Übersicht über entsprechende Experten findet sich auf dieser Seite der deutschen Energieagentur. Deutlich günstiger ist der Verbrauchsausweis, diesen stellt der Energieversorger, oder beispielsweise der Schornsteinfeger aus, die Kosten liegen bei ca. 30 Euro.
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