Eigenbedarf
)
Redaktionelle Assistenz
Der wohl bekannteste Kündigungsgrund durch Vermieter ist der Eigenbedarf. Meldet der Vermieter Eigenbedarf an, tut er dies, da er die Wohnung für sich selbst, für Familienangehörige oder Angehörige des eigenen Haushalts benötigt. Demnach ist die Kündigung wegen Eigenbedarfs zugunsten von Kindern, Stiefkindern, Eltern, Enkeln, Großeltern, Geschwistern, Nichten und Neffen sowie Partnern, Ehegatten, Schwiegereltern, Haushaltshilfen und Pflegepersonal zulässig.
Die gesetzlichen Kündigungsfristen müssen dennoch eingehalten werden, das bedeutet bei einer Mietdauer von weniger als fünf Jahren eine Frist von drei Monaten, bei fünf bis acht Jahren eine Frist von sechs Monaten und bei einer Mietdauer, die länger als acht Jahre beträgt, eine Frist von neun Monaten. Bei einer Vortäuschung des Eigenbedarfs werden Schadensersatzzahlungen fällig.
Kontakt
Geschäftsstelle Köln
Hohenzollernring 79–83
50672 Köln
Presse & Marketingkooperationen
presse@deutsche-teilkauf.de
kooperationen@deutsche-teilkauf.de
Teilverkauf Lokal
Unser Service
