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Eigenbedarf

Tim Schoster
Tim Schoster

Redaktionelle Assistenz

Veröffentlicht am
Aktualisiert am

Der wohl bekannteste Kündigungsgrund durch Vermieter ist der Eigenbedarf. Meldet der Vermieter Eigenbedarf an, tut er dies, da er die Wohnung für sich selbst, für Familienangehörige oder Angehörige des eigenen Haushalts benötigt. Demnach ist die Kündigung wegen Eigenbedarfs zugunsten von Kindern, Stiefkindern, Eltern, Enkeln, Großeltern, Geschwistern, Nichten und Neffen sowie Partnern, Ehegatten, Schwiegereltern, Haushaltshilfen und Pflegepersonal zulässig.

Die gesetzlichen Kündigungsfristen müssen dennoch eingehalten werden, das bedeutet bei einer Mietdauer von weniger als fünf Jahren eine Frist von drei Monaten, bei fünf bis acht Jahren eine Frist von sechs Monaten und bei einer Mietdauer, die länger als acht Jahre beträgt, eine Frist von neun Monaten. Bei einer Vortäuschung des Eigenbedarfs werden Schadensersatzzahlungen fällig.