Dingliches Recht
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Als Dingliches Recht gilt in erster Linie das Recht an Dingen und Sachen. Dabei handelt es sich um ein absolutes Recht, welches gegenüber jedem wirkt und demnach auch von jedem respektiert werden muss. Das Recht am Eigentum an einem Grundstück beziehungsweise einer Immobilie fällt unter das Dingliche Recht und ist eines der gängigsten Beispiele. Es gestattet dem Eigentümer, frei und nach Belieben mit seinem Eigentum zu verfahren, ohne Einwirken Dritter. Zu beachten ist jedoch, dass das Dingliche Recht nicht schrankenlos gilt; gesetzliche Bestimmungen und die Rechte Dritter können den Eigentümer in seinem Dinglichen Recht einschränken.
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