Bestellerprinzip
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Tim Schoster
Redaktionelle Assistenz
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Der Grundsatz des Bestellerprinzips lautet: Wer den Makler bestellt, bezahlt ihn auch. Die Vertragspartei, die den Makler beauftragt hat, verpflichtet sich demnach, die Maklerprovision zu zahlen. Das Bestellerprinzip gilt derzeit nur für die Vermittlung von Mietwohnungen oder -häusern. Es gab auch politische Anläufe, das Bestellerprinzip auf Kaufimmobilien auszuweiten, dazu ist es jedoch nicht gekommen. Stattdessen gilt ab Dezember 2020, dass die Maklerprovision bei Kaufimmobilien in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer geteilt wird.
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