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Anliegerbeiträge

Tim Schoster
Tim Schoster

Redaktionelle Assistenz

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Aktualisiert am

Um ein Gelände zu bebauen, muss es erschlossen sein. Es muss somit die Voraussetzungen erfüllen, dass es bebaut werden kann. Die Erschließung von Grundstücken wird von der Gemeinde übernommen. Die dabei anfallenden Kosten, die Erschließungsbeiträge, werden gegenüber dem Anlieger erhoben. Ein Teil dieser Erschließungsbeiträge sind die Anliegerbeiträge. Diese werden für den Anschluss des Grundstücks an das öffentliche Versorgungsnetz für Strom, Wasser, Gas und Kanalisation erhoben.