Abgeschlossenheit
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Tim Schoster
Redaktionelle Assistenz
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Abgeschlossenheit bedeutet die bauliche Trennung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum. Damit eine Wohnung als abgeschlossen gilt, muss vorausgesetzt sein, dass die Eigentumsbereiche gegenüber dem gemeinschaftlichen Eigentum und weiteren Sondereigentumseinheiten durch Wände, Decken und Böden getrennt sind. Ebenso muss ein eigener, abschließbarer Zugang über das Gemeinschaftseigentum gewährleistet sein. Als weitere Kriterien gelten eine Küche und Sanitäranlagen.
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