Was passiert im Fall einer Ehescheidung mit der Immobilie?
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Redakteur
Sie bereiten selten Freude, gehören aber zum Leben dazu: Trennungen. Wenn Lebenspartner getrennte Wege gehen, dann stellt sich häufig die Frage, was mit der gemeinsam bewohnten Immobilie passiert. Wir informieren Sie in diesem Blogbeitrag darüber, was Sie im Falle einer Trennung rund um Ihre Immobilie beachten sollten.

Für viele Paare gehört eine gemeinsam genutzte Wohnimmobilie zu den gemeinsam gesteckten Lebenszielen. Gerade weil die bewohnte Immobilie oft einen großen Stellenwert im Leben der Bewohnerinnen und Bewohner hat, macht es Sinn, sich schon frühzeitig darüber klar zu werden, wer im Falle einer Trennung welche Rechte hat.
1 Wie kann ich Streit um die Immobilie nach einer Trennung vermeiden?
Egal, ob Sie gemeinsam eine Mietwohnung, ein Mietshaus oder das Eigenheim beziehen – es ist in jedem Fall sinnvoll, sich schon im Vorfeld Gedanken darüber zu machen, wer im Falle einer Trennung auszieht und was gegebenenfalls mit dem Eigentum geschieht – und das notariell festzuhalten. In einem Ehevertrag kann geregelt werden, wie vorhandenes Wohneigentum im Trennungsfall aufgeteilt wird und wer die Immobilie weiterhin nutzen wird. Für Menschen, die frisch verliebt sich, mag das unromantisch klingen, es kann aber später allen Beteiligten in einer ohnehin aufreibenden Lebenssituation viel Ärger ersparen.
2 Was sollte ich nach einer Trennung zuerst unternehmen?
Die Antwortet lautet: Ruhe bewahren. Es ist es ratsam, keine voreiligen Entschlüsse zu fassen und sich auch von niemandem unter Druck setzen zu lassen. Es ist zwar nachvollziehbar, wenn Sie alle anstehenden Veränderungen so schnell wie möglich über die Bühne bringen möchten, doch betrachten Sie es doch einmal so: Die Entscheidung, Geld in eine Immobilie zu investieren, würden Sie in der Regel auch nicht von einem auf den anderen Tag treffen – und auch wenn es beispielsweise um einen möglichen Verkauf geht, sollten Sie mit Bedacht vorgehen.
3 Wer muss aus dem gemeinsamen Heim ausziehen?
Was die Nutzung der gemeinsamen Immobilie angeht, so gilt für Verheiratete zunächst das sogenannte Trennungsjahr – auch in Bezug auf den gemeinsam genutzten Wohnraum. Der Gesetzgeber sieht vor, dass eine Immobilie nach der Trennung für ein Jahr von beiden Beteiligten weiter genutzt werden kann. Dabei spielt es auch keine Rolle, wem die Immobilie rechtlich gesehen gehört. Das ist in vielen Fällen auch sinnvoll, da viele Paare sich doch wieder versöhnen.
4 In wessen Besitz geht die Immobilie nach der Trennung über?
Eine Immobilie gehört laut Gesetzgeber in einer Ehe zum Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass das Vermögen – in diesem Fall in Form einer Immobilie –, sofern nichts anderes in einem Ehevertrag vereinbart wurde, unter den Eheleuten aufgeteilt wird. Dabei ist es unerheblich, ob die Anteile am Vermögensaufbau unterschiedlich groß sind. Anders würde der Fall aussehen, wenn die Immobilie bereits vor der Eheschließung einem der Partner gehört hätte. In diesem Fall würde lediglich die Wertsteigerung als Zugewinn miteinbezogen.
5 Was ist, wenn wir uns nicht einig werden über die zukünftige Nutzung?
Um Zeit und Kosten zu sparen, sollten Sie versuchen, sich mit ihrem ehemaligen Partner zu einigen. Sind beide Parteien Eigentümer der Immobilie und wollen beide darin wohnen bleiben, so muss ein Gericht darüber entscheiden – gibt es einen alleinigen Eigentümer, so wird in aller Regel dieser Person das Nutzungsrecht zugesprochen.
6 Welche Möglichkeiten gibt es, wenn wir die Immobilie nicht mehr nutzen?
Bevor Sie anfangen mit ihrer Expartnerin oder Ihrem Expartner darüber zu diskutieren, was mit der Immobilie geschieht, sollten Sie sich zunächst einmal umfassend über alle Modelle informieren, die es gibt. So ist es nicht zwingend notwendig, das Haus zu verkaufen und das Geld untereinander aufzuteilen. Es wäre beispielsweise auch möglich, das Haus aufzuteilen, es zu vermieten oder dass eine Partei der anderen die entsprechenden Anteile am Haus abkauft. Wenn Sie beide sich mit allen rechtlich denkbaren Möglichkeiten auseinandergesetzt haben, sollten Sie diese mit Ihren eigenen Bedürfnissen – und im Idealfall auch mit jenen Ihres Expartners – abgleichen.
7 Was passiert mit dem Wohnraum, wenn wir nicht verheiratet sind?
Auch bei unverheirateten Partnern, die gemeinsam in einer Immobilie wohnen, kann es nach einer Trennung zu Konflikten kommen. Haben Sie beispielsweise gemeinsam eine Wohnung angemietet und stehen beide im Mietvertrag, so haben beide das Recht, weiterhin dort zu wohnen. Aus diesem Grund ist es ratsam, in einer Trennungsvereinbarung eine Regelung für den Fall einer Trennung festzulegen bevor Sie zusammenziehen. Steht nur eine Partei im Mietvertrag, so hat diese Person das Recht zu bleiben und die andere Person muss ausziehen – eine zwar rechtlich klare, aber auch ungleiche Situation, die vielleicht auch nicht unbedingt erstrebenswert ist. Wenn unverheiratete Partner eine Immobilie besitzen, gilt in der Regel: Wer im Grundbuch eingetragen ist, dem gehört auch das Haus – egal, wer wie viel Vermögen beigesteuert hat. Aus diesem Grund sollten Sie in einem Partnerschaftsvertrag regeln, wie die gemeinsam gekaufte Immobilie im Falle einer Trennung aufgeteilt und weiterhin genutzt wird.

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