HomeBlogSteuern auf die Rente

Steuern auf die Rente – was muss man zahlen, wie viel darf man hinzuverdienen?

Corinna Bensing
Corinna Bensing

Content Managerin / Redakteurin

Veröffentlicht am
Aktualisiert am

Wer ein Leben lang gearbeitet hat, freut sich auf die Rente. Doch auch die Rente ist einkommenssteuerpflichtig. Wer als Senior hinzuverdient, muss besondere Regeln beachten. Durch Steuer- und Rentenfreibeträge oder den sogenannten Altersentlastungsbetrag existieren jedoch Möglichkeiten, wie man weniger Steuern zahlt.

Steuern auf die Rente
Steuern auf die Rente

1 Wie viel Rentensteuer müssen Senioren zahlen?

Durchschnittlich 954 Euro Rente gab es der Deutschen Rentenversicherung zufolge 2020 für Senioren – bei dieser Summe handelt es sich jedoch nur um den Betrag vor Steuern. Wie für Arbeitnehmer gilt dabei ein grundsätzlicher Steuerfreibetrag. 2021 liegt der jährliche Steuerfreibetrag bei 9.744 Euro für Alleinstehende, bei gemeinsam veranlagten oder verheirateten Paaren beträgt er das Doppelte. Liegt das steuerpflichtige Einkommen darüber, müssen Rentner Einkommensteuer zahlen. Informieren Sie sich jetzt über die Doppelbesteuerung bei der Rente.

2 Rentenfreibetrag für Senioren

Der Rentenfreibetrag bezieht sich auf den Anteil der Bruttorente, der steuerfrei ist. Der Prozentsatz sinkt jedes Jahr, sodass ein immer kleinerer Anteil der Bruttorente grundsätzlich steuerfrei bleibt. Ab 2040 wird der Rentenfreibetrag null Prozent betragen – ab dann ist die Rente voll steuerpflichtig. Entscheidend für den Rentenfreibetrag ist das Jahr des Rentenbeginns. Wer 2021 in Rente geht, dem steht ein Rentenfreibetrag von 19 Prozent zu. Das bedeutet: 19 Prozent der Rente bleiben steuerfrei, 81 Prozent der Rente müssen versteuert werden. Der Rentenfreibetrag ist ein fester Eurobetrag, der in den Folgejahren unverändert bleibt.

Wie hoch der Rentenfreibetrag ausfällt, hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab. Wer 2005 in Rente gegangen ist, muss nur 50 Prozent der Jahresbruttorente versteuern. Mit jedem Jahr bis 2020 erhöhte sich der zu versteuernde Anteil um zwei Prozentpunkte, seit 2020 nur noch um einen Prozentpunkt.

3 Rentenfreibetrag bleibt später gleich

Wichtig dabei: Der Rentenfreibetrag ändert sich später nicht mehr. Er wird auf Grundlage der Jahresbruttorente im ersten vollen Kalenderjahr nach Renteneintritt berechnet. Wer also Mitte 2005 in Rente gegangen ist, für den zählt die Jahresbruttorente im Jahr 2006. Lag diese bei 10.000 Euro, beträgt der Rentenfreibetrag 5.000 Euro. Der Freibetrag bleibt dauerhaft bei 5.000 Euro, selbst wenn sich die Jahresbruttorente inzwischen erhöht hat.

Jahr des RenteneintrittsZu versteuernder RentenanteilRentenfreibetrag
200550 Prozent50 Prozent
200652 Prozent48 Prozent
.........
201978 Prozent22 Prozent
202080 Prozent20 Prozent
202181 Prozent19 Prozent
202282 Prozent18 Prozent
.........
2040100 Prozent0 Prozent

4 Zusätzliches Einkommen versteuern?

Wer im Ruhestand Geld hinzuverdient, muss dies versteuern, sobald der Betrag über dem Steuerfreibetrag liegt. Dies gilt für alle, die eine gesetzliche Altersrente oder eine andere gesetzliche Rente beziehen. Allerdings hängt die Höhe der Steuer von der Art der Einkünfte ab: Einnahmen aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Arbeit, aus Vermietung und Verpachtung, aus privaten Renten oder Kapitaleinnahmen werden steuerlich unterschiedlich behandelt.

5 Mit Immobilien-Teilverkauf steuerfrei die Rente aufbessern

Immobilien gelten nach wie vor als sichere Altersvorsorge. Meistens stehen sie für finanzielle Sicherheit, aber wenig Flexibilität, weil das Vermögen in der Immobilie gebunden ist.

Wer dennoch etwas von seiner Altersvorsorge haben und mehr Geld neben seiner Rente verfügbar haben möchte, dem ist ein Immobilien-Teilverkauf zu empfehlen. Dabei verkauft der Eigentümer einen Anteil seiner Immobilie und erhält dafür einen Teil des in der Immobilie gebundenen Kapitals. Bei der Deutschen Teilkauf kann der Teilverkäufer auf Basis des Nießbrauchrechts, das ein Nutzungs- und Wohnrecht garantiert, in seinem Zuhause wohnen bleiben.

6 Mieteinkünfte versteuern

Die Vermietung von Immobilien ist grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. So kann es passieren, dass Senioren Einkommensteuer zahlen müssen, obwohl ihre Rente allein eigentlich unter dem Steuerfreibetrag läge. Für Mieteinnahmen können Rentner jedoch den Altersentlastungsbetrag geltend machen. Die Höhe dieses Betrags richtet sich nach dem Kalenderjahr, das auf den 64. Geburtstag des Rentners folgt. Wurde der Rentner also im Jahr 2020 64 Jahre alt, ist das Kalenderjahr 2021 maßgeblich. In diesem Fall liegt der Altersentlastungsbetrag bei 15,2 Prozent der Einkünfte, maximal beträgt er jedoch 722 Euro.

7 Fazit – Steuer beim Renten-Hinzuverdienst

  • Steuerfreibetrag: 2021 liegt er bei 9.744 Euro für Alleinstehende, für Paaren beim Doppelten.

  • Rentenfreibetrag: Bezieht sich auf den Bruttorentenanteil, der steuerfrei ist. Der Prozentsatz sinkt jedes Jahr, 2040 wird er bei null liegen.

  • Altersentlastungsbetrag: Mindert potenziell die Einkommenssteuerlast bei der Vermietung von Immobilien.

Disclaimer/Haftungsausschluss

Diese Information stellt keine steuerliche Beratung dar und kann diese auch nicht ersetzen. Diese Informationen wurden mit größter Sorgfalt erstellt, es besteht dennoch keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität. Für die konkrete Beurteilung Ihres Sachverhalts wenden Sie sich an einen Steuerberater.