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Haussanierung mit Steuerbonus

Corinna Bensing
Corinna Bensing

Content Managerin / Redakteurin

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Aktualisiert am

Damit Deutschland die im Pariser Abkommen fixierten Klimaziele einhalten kann, gilt es, auch den Heizenergieverbrauch im Wohnsektor drastisch zu senken. Eine wesentliche Rolle spielt dabei die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden. Um diese voranzutreiben, sind die KfW-Förderkonditionen nochmals deutlich verbessert worden – mit zinsgünstigen Darlehen und hohen Tilgungs- beziehungsweise Investitionszuschüssen von bis zu 48.000 Euro pro Wohneinheit fördert die KFW Ihre Sanierungsmaßnahmen. Neu ist zudem ein Steuerbonus, für den sich Hausbesitzer bei energetischen Gebäudesanierungsmaßnahmen als Alternative zur KfW-Förderung entscheiden können.

Haussanierung mit Steuerbonus
Haussanierung mit Steuerbonus

1 Energetische Haussanierung mit Förderung und Steuerbonus

Der Klimaschutz ist eines der wichtigsten Ziele und eine der größten Herausforderungen in den kommenden Jahren. Weil der Gebäudesektor für einen großen Anteil des CO2-Verbrauchs verantwortlich ist, ist dem Staat sehr daran gelegen, dass Wohneigentümer ihre Immobilie energieeffizient modernisieren. Das ist dem Staat sogar so wichtig, dass er Immobilieneigentümern kräftige Zuschüsse und lohnende Steuererleichterungen für die energetische Sanierung gewährt. Davon profitieren auch ältere Wohneigentümer – nicht nur, weil sie mit der Modernisierung zu einer besseren Welt für ihre Enkel beitragen, sondern weil auch ihre Immobilie dadurch an Wert gewinnt.

Ein energieeffizientes Haus verfügt im Allgemeinen über einen höheren Verkaufswert als ein vergleichbares Haus, das nicht modernisiert wurde. Schließlich sparen die Bewohner durch die höhere Energieeffizienz einen merklichen Anteil ihrer monatlichen Energie- beziehungsweise Nebenkosten. Insbesondere durch die staatlichen Fördermaßnahmen kann eine energetische Modernisierung deshalb eine sehr lohnenswerte Investition sein.

2 KfW-Zuschuss zum energieeffizienten Sanieren

Einen Zuschuss bis zu 40 Prozent der Modernisierungskosten stellt die KfW zur Verfügung, wenn man als Privateigentümer sein Haus oder seine Wohnung energieeffizient saniert. Höchstens 120.000 Euro Modernisierungskosten werden gefördert, das heißt, der Maximalzuschuss beläuft sich auf 48.000 Euro. Um den vollen Zuschuss zu erhalten, ist es jedoch nötig, das Haus auf das Niveau eines „KfW-Effizienzhauses 55“ zu bringen. Das bedeutet, dass der Grad der Energieeffizienz sehr hoch sein muss. Allerdings werden auch Modernisierungen bezuschusst, die nicht ganz so ambitionierte Ziele haben:

  • Wer seine Wohnimmobilie zu einem KfW-70-Standard modernisiert, erhält einen Zuschuss in Höhe von 35 Prozent der Modernisierungskosten;

  • bei einem KfW-85-Standard erhält man 30 Prozent der Kosten;

  • bei einem KfW-100-Standard sind es 27,5 Prozent der Kosten;

  • und wenn die Wohnimmobilie zu einem KfW-115-Standard aufgewertet wird, erstattet die KfW immerhin noch 25 Prozent der Modernisierungskosten.

Daneben fördert die KfW auch einzelne Baumaßnahmen, die zu einer höheren Energieeffizienz führen, zum Beispiel die Erneuerung der Fenster und Außentüren. Für solche Maßnahmen werden 20 Prozent der Kosten erstattet – der maximale Zuschuss beträgt 10.000 Euro.

Energieanalyse eines Hauses und KFW Sanierungs-Bonus für die durch den Immobilien-Teilverkauf finanzierte energetische Sanierung

Voraussetzung für den KfW-Zuschuss ist das Hinzuziehen eines Experten für Energieeffizienz. Dieser Sachverständige stellt sicher, dass die geplanten Maßnahmen tatsächlich den gewünschten energetischen Mehrwert erbringen. Der Sachverständige muss bei der Deutschen Energie-Agentur als Experte für Förderprogramme des Bundes gelistet sein. Nach einem solchen Experten suchen kann man auf der Seite EnergieeffizienzExperten. Die Hälfte der Kosten für den Experten übernimmt die KfW.

Förderfähig sind übrigens nur Wohnimmobilien, deren Bauantrag vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurde.

3 Vergünstigter KfW-Kredit für Modernisierungsmaßnahmen

Neben dem Investitionszuschuss bietet die KfW günstige Kredite mit einem Sollzins von lediglich 0,75 Prozent pro Jahr für energetische Modernisierungsmaßnahmen an. Für Sanierungen auf KfW-Effizienzhaus-Standard beläuft sich die maximale Kredithöhe auf 120.000 Euro, für einzelne Modernisierungsmaßnahmen können sich Wohneigentümer maximal 50.000 Euro vergünstigt leihen.

Besonders attraktiv wird der Förderkredit durch den Tilgungszuschuss. Das bedeutet, dass ein Teil des Darlehens erlassen wird, also nicht zurückgezahlt werden muss. Auch hierbei gilt: Je besser der energetische Standard durch die Modernisierung wird, umso höher fällt der Tilgungszuschuss aus.

Senior betrachtet die Energieeffizienz seines Hauses auf seinem Tablet

4 Steuerliche Förderung für energetische Sanierung

Alternativ zur KfW bietet auch das Finanzamt eine Förderung von energieeffizienten Modernisierungen an. 20 Prozent der Kosten für Maßnahmen, die zu einer höheren Energieeffizienz beitragen, sind über drei Jahre verteilt steuerabzugsfähig. Der abzugsfähige Höchstbetrag pro Wohnobjekt liegt bei 40.000 Euro.

Folgende Modernisierungsmaßnahmen am selbst genutzten Eigenheim, die zu Steuererleichterungen führen können, listet das Bundeswirtschaftsministerium auf:

  • Wärmedämmung von Wänden

  • Wärmedämmung von Dachflächen

  • Wärmedämmung von Geschossdecken

  • Erneuerung von Fenstern oder Außentüren

  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage

  • Erneuerung der Heizungsanlage

  • Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung

  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen

Geltend gemacht wird der Steuervorteil in der Einkommensteuererklärung. Dazu nötig ist eine Bescheinigung des Handwerksbetriebes, der die Modernisierung durchgeführt hat. Der Betrieb muss ein Meisterbetrieb (oder ein Betrieb, dessen Inhaber eine vergleichbare Qualifikation hat) und im Bereich der Gebäudesanierung tätig sein. Neben dem Handwerksbetrieb kann auch ein Energieberater die für die Steuererklärung benötigte Bescheinigung ausstellen.

5 Die Modernisierung mit einem Teilverkauf finanzieren

Für Wohneigentümer fortgeschrittenen Alters, die über eine Modernisierung ihrer Immobilie nachdenken, kommt gegebenenfalls der Teilverkauf ihres Hauses oder ihrer Wohnung infrage, um die Modernisierung finanziell stemmen zu können. Dabei wird ein Teil der Immobilie an einen stillen Miteigentümer verkauft, das Nutzrecht an der Immobilie bleibt aber bestehen. Und wenn das Haus oder die Wohnung später vollständig verkauft wird, profitieren beide Eigentümer von der Wertsteigerung durch die Modernisierung.

Corinna Bensing

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