Gaspreisdeckel: Die Pläne der Ampel und was das für Sie bedeuten kann
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Content Managerin / Redakteurin
Seit Ende September 2022 beschäftigt sich eine Expertenkommission im Auftrag der Bundesregierung mit dem Gaspreis. Am 10. Oktober legte sie einen Zwischenbericht vor, dem sich entnehmen lässt, wie ein Gaspreisdeckel aussehen könnte. Klar ist: Die rasant gestiegenen Preise bringen so manchen in Bedrängnis — und der Winter steht vor der Tür. Mit ihrem Vorschlag möchte die Kommission allen Bürgerinnen und Bürgern einen warmen Winter und diesbezüglich sorglose Feiertage ermöglichen. Hier finden Sie eine Übersicht, was genau geplant ist und was das für Sie bedeuten kann.

1 Zwei-Stufen-Plan soll entlasten
Die Grundidee des Gaspreisdeckels ist simpel: Verbraucher sollen zumindest so viel Gas zu einem erschwinglichen Preis bekommen, wie sie brauchen, um den Alltag zu bestreiten. In der Praxis dauert es allerdings, das umzusetzen – vor allem für Privathaushalte. Deshalb empfiehlt die Kommission einen Zwei-Stufen-Plan, damit die Bürgerinnen und Bürger dann entlastet werden, wenn es kalt ist, anstatt erst im Nachhinein.
Die erste Stufe ist ein einmaliger Zuschuss: Im Dezember soll der Staat die Abschlagszahlungen für alle Gas- und Fernwärmekunden übernehmen. So will die Kommission sicherstellen, dass niemand sich gezwungen fühlt, ausgerechnet mitten im Winter die Heizung herunterzudrehen. Bis Ende Februar 2023 sollen dann alle Vorbereitungen für die zweite Stufe abgeschlossen sein: die eigentliche Gaspreisbremse. Diese soll ab dem 1. März 2023 greifen. Die Kommission empfiehlt, die Gaspreisbremse bis mindestens Ende April 2024 in Kraft zu lassen. In diesem Zeitraum sollen die Preise für Gas und Fernwärme per Gesetz gedeckelt werden – allerdings nicht für jeden beliebigen Verbrauch.

2 Grundkontingent soll günstig werden, Verschwendung teuer
Jeder Haushalt bekommt ein Grundkontingent zum gedeckelten Festpreis – und zwar 80 Prozent des Verbrauchs, wie er in der Abschlagszahlung für September 2022 steht. Für Gas soll dieser Festpreis bei 12 Cent pro Kilowattstunde liegen, für Fernwärme bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Das soll garantieren, dass alle Bürgerinnen und Bürger sich ihren Grundbedarf leisten können. Das würde zu einer spürbaren Entlastung führen. Zum Vergleich: Ende September mussten deutsche Haushalte für ihr Gas laut Check24 im Durchschnitt fast 21,9 Cent pro Kilowattstunde bezahlen.
Wer mehr als das Grundkontingent verbraucht, dem wird allerdings für jede weitere Kilowattstunde der jeweilige Marktpreis berechnet. Der dürfte auch im kommenden Jahr deutlich höher als der Preisdeckel liegen. Und wenn die Nachfrage steigt oder geplante Lieferungen ausfallen, wird der Marktpreis weiter steigen. Dieser Druck ist durchaus erwünscht, denn dadurch sollen Verbraucher zum Energiesparen animiert werden. Das ist nicht nur aus Klimaschutzgründen wichtig, sondern auch aus einer ganz praktischen Erwägung: Die Menge an Gas, die zur Verfügung steht, ist begrenzt. Aktuell sind die Speicher zwar gefüllt und die Bundesnetzagentur ist optimistisch – doch das liegt zu einem großen Teil daran, dass die Deutschen momentan Gas sparen. Wenn sie aufgrund von Witterungsverhältnissen damit aufhören oder gar verschwenderisch werden, weil der Staat den Preis niedrig hält, könnte sich das schnell ändern.

3 Kritik aus mehreren Perspektiven
Von der Regierung wurde der Vorschlag ausdrücklich begrüßt und teilweise bereits in die Wege geleitet. Allerdings bleibt auch Kritik daran nicht aus – vor allem an der Einmalzahlung im Dezember. Je nachdem, von welcher Seite kritisiert wird, liegt der Fokus auf unterschiedlichen Punkten: So heißt es, dass die Linkspartei einkommensschwache Verbraucher im Gegensatz zu Gutverdienern nicht genug gefördert sieht. Auch der Paritätische Wohlfahrtsverband spricht hier von einem "Gießkannenprinzip". Nicht zuletzt aus diesem Grund fordert der Sozialverband VdK einen zusätzlichen Härtefallfond für Bedürftige. Dieser soll so schnell wie möglich und als Überbrückung bis zu Beginn der eigentlichen Bremse unterstützen.
Die Umsetzbarkeit steht vor allem in der Kritik des Eigentümerverbands Haus und Garten: Denn in Mehrfamilienhäusern zahlt meist der Eigentümer die gesamten Kosten an den Versorger und legt diese dann auf die einzelnen Mietparteien um. Dementsprechend muss auch der Eigentümer die Erstattung der Abschlagszahlungen für Dezember an die Mieter organisieren. Das sorgt für erheblichen Zusatzaufwand – und die Nebenkostenabrechnung ist vor allem für Kleinvermieter schon jetzt herausfordernd. Auch das Grundkontingent und damit die unterschiedlichen Kilowattpreise auf einzelne Mietparteien aufzuteilen, wird komplex. Greenpeace wiederum fürchtet, dass es mit der Gaspreisbremse zu wenig Anreize zum Sparen gäbe.
4 Wie geht es weiter?
Ende Oktober will die Kommission einen Abschlussbericht vorlegen. Darin wird sie voraussichtlich auf einige Kritikpunkte eingehen und Details anpassen. Bis dahin arbeitet die Bundesregierung an Gesetzesentwürfen, die sie gegebenenfalls auf Basis des Abschlussberichts noch einmal anpasst. Und dann müssen sie von Bundestag sowie Bundesrat abgesegnet werden – wie alle Gesetze.
Insofern der Gaspreisdeckel kommt, wie von der Bundesregierung besprochen, fängt die Arbeit erst so richtig an: Das gilt vor allem für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern – egal, ob sie Ihre Wohnungen vermieten oder selbst nutzen. Denn dann muss die Aufteilung sowohl für die Dezember-Abschlagszahlung als auch für das Grundkontingent eines jeden Haushalts ab März berechnet werden. Das bedeutet, dass die Entlastung aller Voraussicht nach nicht so schnell bei den Verbrauchern ankommen wird.
5 Update November 2022:
Die Bundesregierung hat versucht, die geplante Gaspreisbremse von März auf Januar 2022 vorzuziehen. Dieser Versuch ist allerdings von Seiten der Industrie gekippt worden. Grund dafür war die Komplexität, die eine Umstellung der IT-Prozesse mit sich bringen würde. Daraufhin haben die Energieversorger einen weiteren Verzicht auf die Abschlagszahlung wie im Dezember vorgeschlagen. Anfang November 2022 haben sich die EU-Energieminister zu weiteren Beratungen zusammengesetzt. So sollten die hohen Strom- und Gaspreise geklärt werden, nachdem bereits Demonstrationen zur Sinnhaftigkeit der Gaspreisbremse stattgefunden hatten. Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union haben weitere Schritte eingeleitet.
Das Ergebnis:
27 EU-Staaten wollen gemeinsam Gas einkaufen.
Die Befüllung der Gasspeicher soll besser koordiniert werden.
Der eigentliche Gaspreisdeckel ist unwahrscheinlich, da die Bundesregierung befürchtet, dass sonst nicht genügend Gas nach Europa verkauft werden könnte.
6 Fazit
Dank Grundkontingent wird zudem das Energiesparen weiterhin belohnt und ist langfristig empfehlenswert. Einer der wichtigsten Hebel ist dabei die energetische Sanierung von Fassaden, Fenstern und Dächern. Mit der richtigen Isolierung können Wohnungen ebenso wie Einfamilienhäuser erhebliche Mengen an Heizenergie sparen. Bei veralteten Heizanlagen lohnt es sich zudem oft, in neuere und effizientere Technik zu investieren. Mit einem Immobilien-Teilverkauf können Sie bis zu 50 Prozent des Kapitals, das in Ihrem Haus oder Ihrer Eigentumswohnung gebunden ist, herauslösen und zum Beispiel einen Teil in die Energiesanierung investieren. Mit einem zuverlässigen Partner wie der Deutschen Teilkauf an Ihrer Seite geht das einfach und garantiert sicher. Kontaktieren Sie unser qualifiziertes Beratungsteam oder lassen Sie sich ein unverbindliches und kostenfreies Angebot erstellen.

Corinna Bensing
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