Frührente für Immobilienbesitzer – was wichtig ist
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Redakteur
Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, muss zwar früher nicht mehr arbeiten, bekommt dafür aber auch weniger Rente. Mit einer Immobilie ist dieser finanzielle Nachteil besser zu stemmen.

Im Jahr 2007 wurde in Deutschland die Rente mit 67 beschlossen, seit 2012 erhöht sich die Regelaltersgrenze nun schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Angesichts der demografischen Entwicklung ist es gut möglich, dass sich diese Grenze irgendwann noch weiter erhöhen wird. Früher in Rente zu gehen ist zwar möglich, doch dafür müssen in der Regel Rentenabschläge in Kauf genommen werden. Immobilienbesitzer sind hier im Vorteil, da sie die Abschläge teilweise mit den Mieteinnahmen beziehungsweise mit der gesparten Miete ausgleichen können.
1 Früher in Rente: So hoch sind die Abschläge
Für alle ab 1964 Geborenen gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Das heißt, dass man mit 67 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen kann. Wer vorher geboren wurde, kann früher abschlagsfrei in Rente gehen, wie sich der folgenden Tabelle entnehmen lässt:
Jahrgang | Regelaltersgrenze |
---|---|
1954 | 65 Jahre und 8 Monate |
1955 | 65 Jahre und 9 Monate |
1956 | 65 Jahre und 10 Monate |
1957 | 65 Jahre und 11 Monate |
1958 | 66 Jahre |
1959 | 66 Jahre und 2 Monate |
1960 | 66 Jahre und 4 Monate |
1961 | 66 Jahre und 6 Monate |
1962 | 66 Jahre und 8 Monate |
1963 | 66 Jahre und 10 Monate |
Ab 1964 | 67 Jahre |
Wer mindestens 35 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt hat, kann auch vorzeitig in Rente gehen. Diese gewonnene Freizeit wird allerdings mit einem Abschlag auf die monatliche Rentenzahlung erkauft. Für jeden Monat, den man früher in Rente geht, reduziert sich die Rente um 0,3 Prozent. Maximal möglich ist ein vier Jahre früherer Rentenbeginn. In diesem Fall reduziert sich die Rente um 14,4 Prozent. Zu beachten ist, dass dieser Abschlag für den Rest des Lebens gilt, und nicht nur für die Zeit bis zum regulären Rentenbeginn.
Eine im Jahr 2014 eingeführte Ausnahme gilt für Menschen, die mindestens 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt haben. Für diese reduziert sich das Renteneintrittsalter. Wer vor 1953 geboren wurde und mindestens 45 Versicherungsjahre gesammelt hat, konnte bereits mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Für später Geborene erhöht sich das Renteneintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten bis 65 Jahre. Wer ab 1964 geboren wurde und mindestens 45 Versicherungsjahre gesammelt hat, kann somit im Alter von 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.
2 Früher in Rente mit Immobilien
Wer in Rente geht, bevor er die Regelaltersgrenze erreicht, bekommt weniger Rente ausgezahlt. Wenn man vier Jahre früher in Rente geht, summiert sich der Abschlag auf 14,4 Prozent. Statt 1.500 Euro monatlich bekäme man also beispielsweise nur 1.284 Euro ausgezahlt. Weil dieser Abschlag für den Rest des Lebens gilt, muss man sich das gut überlegen. Leichter fällt diese Entscheidung, wenn man eine Immobilie hat – egal ob man sie selbst bewohnt oder vermietet.
Denn wer im Eigenheim lebt, spart sich die Miete und kommt im Alter deshalb mit weniger Geld aus. Und wer eine Immobilie vermietet, kann den Rentenabschlag für den vorgezogenen Renteneintritt mit den Mieteinnahmen ausgleichen. Gut für Immobilienbesitzer ist, dass sie sich in diesem Fall keine Sorgen machen müssen, dass die Mieteinnahmen auf die Rente angerechnet werden könnten.
Zwar gibt es für die vorgezogene Rente eine Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 6.300 Euro pro Kalenderjahr (für die Jahre 2020 und 2021 wurde die Hinzuverdienstgrenze aufgrund der Coronakrise ausnahmsweise auf 44.590 Euro beziehungsweise auf 46.060 Euro erhöht, danach soll sie voraussichtlich wieder 6.300 Euro betragen). Alles, was über die Hinzuverdienstgrenze hinausgeht, wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Doch private Mieteinnahmen, die etwa durch die Vermietung einer Wohnung, eines Hauses oder eines Ferienhauses erzielt werden, gelten nicht als Hinzuverdienst. Diese führen dementsprechend auch nicht zu Abschlägen.
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Corinna Bensing
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