Energiekrise: Mit diesen Maßnahmen helfen Ihnen Bundesregierung und EU
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Redaktionelle Assistenz
Durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine klettern die Energiekosten von Privathaushalten in die Höhe. Die aktuelle Situation sorgt für Unsicherheiten und Ängste in der Bevölkerung. Darauf reagieren Bundesregierung und EU-Kommission mit verschiedenen Maßnahmen, um Bürger und Bürgerinnen zu entlasten und der Energiekrise entgegenzusteuern. Einen Überblick über aktuelle Entwicklungen und Maßnahmen erhalten Sie hier.

1 Deutschlandweite Entlastungsmaßnahmen
Bereits Anfang des Jahres 2022 wurden erste Entlastungsmaßnahmen von der Bundesregierung beschlossen: Dazu zählen ein Heizkostenzuschuss für finanzschwache Haushalte, Zuschläge für Familien mit Kindern und höhere Freibeträge bei der Steuererklärung. Zusätzlich gab es eine Energiepauschale für Arbeitnehmer in Höhe von 300 Euro. Im September 2022 kam dann das große Entlastungspaket, für das insgesamt 65 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt wurden. Nach heftiger Kritik an den vorherigen Entlastungsmaßnahmen wurden in diesem auch Studenten und Rentner berücksichtigt – auch sie erhalten nun im Dezember eine Energiepauschale von 200 beziehungsweise 300 Euro. Darüber hinaus soll die Besteuerung von Rentenbeiträgen wegfallen, sodass Beiträge zur Rentenversicherung ab 2023 vollständig steuerlich absetzbar werden.
Entlastungspaket für Wohngeldempfänger: Im Herbst 2022 erhalten auch diese einen einmaligen Heizungszuschuss. Darüber hinaus soll der Zuschuss als Teil der für Anfang 2023 geplanten Wohngeldreform zu einem dauerhaften Bestandteil des Wohngelds werden, inklusive einer Klimapauschale. Weitere Maßnahmen in dem Paket sind ein steuerfreier Inflationsbonus von maximal 3.000 Euro, den Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zahlen können, sowie eine weitere Unterstützung für Eltern in Form einer Kindergelderhöhung um 18 Euro ab 2023. Außerdem setzt die CO2-Umlage aus: Ursprünglich war die Erhöhung des CO2-Preises um fünf Euro pro Tonne für Anfang 2023 geplant, wird nun aber auf 2024 verschoben.

2 Strompreisbremse soll auf EU-Ebene kommen
Das eigentliche Herzstück der von der Bundesregierung geplanten Entlastungen ist jedoch die geplante Strompreisbremse. Sie soll mit der Einführung einer neuen Erlösobergrenze für Energieunternehmen finanziert werden – der sogenannten Übergewinnsteuer. Demnach müssen Energieunternehmen künftig einen Teil ihrer Krisengewinne an den Staat abgeben. Mit den Einnahmen sollen wiederum Entlastungen für die Bevölkerung finanziert werden. Zunächst soll versucht werden, das auf europäischer Ebene zu regeln. Wenn dies nicht funktioniert, schließt die Bundesregierung einen nationalen Alleingang nicht aus.
Aufgrund des Merit-Order-Prinzips, das am europäischen Strommarkt gilt, wird der Strompreis durch die teuerste Form der Stromproduktion bestimmt. Aktuell sind das Gaskraftwerke. Dadurch wird der Strompreis momentan immer weiter in die Höhe getrieben und Anbieter von Kohle- und Atomstrom erzielen übermäßig hohe Gewinne. Diese sollen durch die Umlage abgeschöpft werden. Die neuen Maßnahmen treffen aber auch Öl-, Kohle- und Gasunternehmen sowie Raffinerien. Sie sollen eine Solidaritätsabgabe von mindestens 33 Prozent auf ihre Übergewinne zahlen.
Bisher konnten sich die EU-Staaten noch nicht auf ein gemeinsames Verfahren einigen. Die konkrete Umsetzung der Erlösobergrenze für den Verkauf von Strom ist bislang den nationalen Regierungen überlassen. Im September hatte die EU-Kommission folgendes Modell vorgeschlagen: Durch eine Deckelung des Strompreises auf 180 Euro pro Megawattstunde sollen EU-Staaten schätzungsweise 142 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Diese sollen Verbraucher sowie Investitionen in klimafreundliche Technologien unterstützen.
3 EU will Energieeffizienz steigern
Hauptziel der beschlossenen Maßnahmen als Reaktion auf die Folgen des Ukraine-Kriegs: Bund und Länder wollen sich von russischen Ressourcen unabhängig machen. Um dieses umzusetzen, sollen die Einfuhrkosten für Gas durch die gemeinsame Energiebeschaffung gesenkt werden, die Autonomie der EU-Länder gestärkt werden, die Nachfrage nach Gas gesenkt sowie der Übergang zu sauberer Energie beschleunigt werden. Auf lange Sicht sollen die Energiepreise für Bürgerinnen und Bürger erschwinglich und wettbewerbsfähig werden. Das soll vor allem durch die Diversifizierung von Energiequellen, eine Steigerung der Energieeffizienz und eine beschleunigte Entwicklung erneuerbarer Energien sowie von Wasserstoff gelingen. Zielvorgabe in puncto Energiesparen: Die Gesamtnachfrage nach Gas in der EU soll im Zeitraum von August 2022 bis März 2023 um 15 Prozent reduziert werden und die EU-Staaten sollen ihren Stromverbrauch um mindestens zehn Prozent senken.
Mit der Verordnung über die Gasspeicherung von Juni 2022, ähnlich den Füllstandsvorgaben der deutschen Regierung, soll außerdem sichergestellt werden, dass die Speicheranlagen vor dem Winter gefüllt sind. Dafür müssen die unterirdischen Speicheranlagen im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten bis zum 1. November 2022 zu mindestens 80 Prozent ihrer Kapazität und in den nachfolgenden Wintern zu 90 Prozent gefüllt sein.
4 200 Milliarden für einen Gaspreisdeckel
Während die viel diskutierte Gasumlage gestoppt wurde, bleibt die Reduktion der Mehrwertsteuer auf Gas von 19 auf sieben Prozent bestehen. Zusätzlich soll auch hierfür nach Angabe der Bundesregierung ein Preisdeckel eingeführt werden. Der Gaspreisdeckel stellt eine feste Obergrenze für den Preis fest, den Energieversorger von Haushalten maximal verlangen dürfen. Das Modell soll dabei wie folgt aussehen: Privathaushalten soll ein noch näher zu definierender Basisverbrauch an Energie subventioniert werden. Eine genaue Höhe steht noch nicht fest. Zur Finanzierung stellten Bundeskanzler Olaf Scholz und Finanzminister Christian Lindner zuletzt bis zu 200 Milliarden Euro in Aussicht. Nach Kritik der EU ist aber auch ein europäisches Vorgehen nicht ausgeschlossen.
5 Fazit
Insgesamt sollen also große Summen in die Hand genommen werden, um Mieter und Eigentümer zu entlasten – sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene. Wann das alles kommt, steht nach wie vor in den Sternen. Sicher ist auch: Teurer wird es in jedem Fall. Im besten Fall wird lediglich ein gewisser Basisverbrauch staatlich subventioniert.
Langfristig empfiehlt sich die energetische Sanierung der eigenen vier Wände. Um die finanziellen Mittel dafür zu generieren, kann beispielsweise auch ein Teilverkauf helfen: Wohneigentümer können so bis zu 50 Prozent des in ihrer Immobilie gebundenen Vermögens freisetzen. Nicht nur zum Stemmen von Renovierungskosten kann das sinnvoll sein, sondern auch zur Erhaltung des Lebensstandards bei steigenden Nebenkosten. Bei einem Teilverkauf an die Deutsche Teilkauf profitieren Sie außerdem von unserer umfassenden Sicherheitsgarantie. Sie möchten sich kostenlos informieren? Kontaktieren Sie uns: Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.

Tim Schoster
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