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Das sollten Sie beim Teilverkauf einer Eigentumswohnung beachten

Corinna Bensing
Corinna Bensing

Content Managerin / Redakteurin

Veröffentlicht am
Aktualisiert am

Der Teilverkauf ist nicht nur hinsichtlich eines Hauses möglich. Auch der Teilverkauf einer Eigentumswohnung kann Abhilfe schaffen, wenn ein Großteil des Vermögens in der Immobilie gebunden ist. Vor allem im Alter kann die Freisetzung von Immobilienvermögen ohne einen Gesamtverkauf des Eigenheims interessant sein. Es gibt beim Teilverkauf einer Wohnung jedoch einiges zu beachten. Wir erklären Ihnen, was dabei wichtig ist.

Teilverkauf einer Eigentumswohnung
Teilverkauf Ihrer Eigentumswohnung

Beim Teilverkauf einer Immobilie verkaufen Sie einen Teil Ihres Hauses beziehungsweise Ihrer Wohnung an einen sogenannten stillen Teilhaber. Prinzipiell ist für jeden Immobilieneigentümer ein Teilverkauf möglich. Empfohlen wird jedoch ein Mindestalter von 60 Jahren. Außerdem muss der gewünschte Auszahlungsbetrag mindestens 100.000 Euro betragen und es können maximal 50 Prozent der Immobilie verkauft werden. Eine Eigentumswohnung müsste also mindestens 200.000 Euro wert sein, um für einen Teilverkauf infrage zu kommen.

1 Für wen eignet sich ein Teilverkauf?

Wohnimmobilien sind zu Recht seit Langem als risikoarme und wertstabile Geldanlage bekannt. Außerdem gelten sie als gute Altersvorsorge und wichtiger Faktor für ein selbstbestimmtes Leben im Alter. Dabei ist jedoch häufig ein Großteil des Vermögens in der Wohnung gebunden. Aus diesem Grund sind Teilverkäufe besonders für Senioren interessant, die aufgrund eines finanziellen Engpasses gewünschte Anschaffungen und Ausgaben nicht tätigen können. Ob Renovierungskosten, Ausgaben für Medizin und Pflege, die finanzielle Unterstützung von Kindern und Enkeln oder der Wunsch nach einem sorgenfreien Ruhestand: Die Gründe für den Teilverkauf einer Eigentumswohnung sind vielfältig. Attraktiv ist außerdem, dass Sie weiterhin in Ihrer Immobilie und im gewohnten Umfeld wohnen bleiben können.

2 Teilverkauf einer Eigentumswohnung

Der Ablauf des Teilverkaufs einer Eigentumswohnung unterscheidet sich von dem Gesamtverkauf einer Immobilie. Zunächst müssen Sie als Teilverkäufer überlegen, wie viel Geld Sie ausgezahlt bekommen möchten. Daraus folgt auch, wie groß der Anteil am Eigentum ist, der verkauft werden soll. Anschließend wird der Marktwert der Eigentumswohnung durch einen zertifizierten und unabhängigen Gutachter auf Kosten der Deutschen Teilkauf ermittelt. Sollten Sie sich anschließend für einen Teilverkauf entscheiden, findet die Vertragsunterzeichnung beim Notar statt. Auf Veranlassung des Notars wird dann die Änderung der Eigentumsverhältnisse im Grundbuch eingetragen. Nach Abschluss des Teilverkaufs erhält der Teilverkäufer den vereinbarten Betrag ausgezahlt. Die Deutsche Teilkauf ist anschließend lediglich ein sogenannter stiller Teilhaber an der Wohnung, für das Sie ein geringes monatliches Nutzungsentgelt zahlen.

Grafik zu: Wie funktioniert der Teilverkauf
Grafik zu: Wie funktioniert der Teilverkauf

3 Absicherung durch das Nießbrauchrecht

Entscheidend für Wohnungseigentümer ist, dass der Notar auch die Eintragung eines sogenannten Nießbrauchrechts im Grundbuch veranlasst. Das Nießbrauchrecht ist unter anderem im § 1030 BGB geregelt.

Außerdem sollten Sie darauf achten, dass im Fall einer Privatinsolvenz eine Absicherung besteht. Derjenige, der den Anspruch auf das Nießbrauchrecht an einer Immobilie hat, darf diese nicht nur bewohnen. Sie dürfen sie auch wirtschaftlich nutzen. Anders als beim bloßen Wohnrecht, das zum Beispiel beim Verkauf einer Immobilie auf Rentenbasis gewährt wird, darf der Nießbraucher die Wohnung auch vermieten und alle Mieteinkünfte behalten. Besonders für Senioren kann dies sinnvoll sein, um beispielsweise die potenziell notwendige Betreuung in einem Pflegeheim zu finanzieren. Neben den Rechten muss der Halter des Nießbrauchrechts aber auch Pflichten übernehmen. Zu diesen gehören zum Beispiel die Pflege der Immobilie oder die Zahlung gewöhnlicher Unterhaltskosten.

4 Gesamtverkauf der Immobilie

Sollten Sie sich eines Tages für einen Gesamtverkauf Ihrer Wohnung entscheiden, gibt es dabei einiges zu beachten. Für die Abwicklung eines Verkaufs verlangen viele Anbieter ein Durchführungsentgelt. Die Deutsche Teilkauf übernimmt für Sie die komplette Abwicklung, wenn Sie die Eigentumswohnung vollständig verkaufen möchten – ganz ohne Durchführungsentgelt. Außerdem kommt Ihren Erben ein Erstankaufsrecht zugute. So können Sie zu Lebzeiten von Ihrem Immobilienvermögen sowie einem möglichen Wertzuwachs profitieren und können Ihr Eigenheim noch vererben.

5 Sicherheitsgarantie bei der Deutschen Teilkauf

Bei einem Immobilien-Teilverkauf an die Deutsche Teilkauf profitieren Sie zudem von unserer Sicherheitsgarantie. Ihre Absicherung ist durch die Eintragung des Nießbrauchrechts für die gesamte Immobilie gewährleistet. Darüber hinaus übernimmt die Deutsche Teilkauf die Kosten, die im Rahmen des Teilverkaufs anfallen, beispielsweise für das Gutachten und den Notar. Davon ausgenommen sind lediglich die Kosten zur Lastenfreistellung und alle damit verbundenen Kosten wie beispielsweise die Durchführungskosten des Notars. Diese Kosten liegen beim Teilverkäufer. Wenn Sie Interesse an einem Teilverkauf Ihrer Eigentumswohnung haben, können Sie kostenfrei und unverbindlich ein Angebot anfordern.

Unsere Sicherheitsgarantie im Überblick
InsolvenzgeschütztIhr Nießbrauchrecht gilt für die gesamte Immobilie und wird im Grundbuch eingetragen.
RückkaufrechtSie können Ihre Immobilie jederzeit zurückkaufen.
ErstankaufsrechtIhre Erben erhalten ein Erstankaufsrecht auf den verkauften Anteil.
KostentransparenzDie Deutsche Teilkauf übernimmt die Kosten, die im Rahmen des Teilverkaufs anfallen – mit Ausnahme etwaiger Lastenfreistellungskosten.
Verlässlicher PartnerEgal ob Renovierung oder Vermietung: Sie können Ihr Eigenheim nach dem Teilverkauf weiterhin verändern.
Unabhängiger und zertifizierter GutachterDer ermittelte Marktwert eines unabhängigen und zertifizierten Gutachters bildet die Grundlage für den Teilverkauf.

6 Fazit: Teilverkauf einer Eigentumswohnung

Der Teilverkauf einer Wohnung ist vor allem für Menschen ab 60 Jahren interessant, die Liquidität aus Ihrer Immobilie schöpfen wollen. Immobilieneigentümer sollten sich vor einem Teilverkauf überlegen, welchen Anteil Sie zu welchem Preis verkaufen möchten. Wichtig ist bei einem Teilverkauf Ihrer Eigentumswohnung vor allem, dass das Nießbrauchrecht im Grundbuch eingetragen wird.

Corinna Bensing

Corinna Bensing

Content Managerin / Redakteurin