Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2023 – das erwartet Eigentümer
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Redakteur
Nach einem monatelangen Streit wurde im deutschen Bundestag mit der Mehrheit der Ampel-Koalition die GEG-Novelle beschlossen. Im Volksmund und in den Medien ist die Gesetzesreform auch als „Heizungsgesetz“ bekannt. Ab dem 01. Januar 2024 werden die Änderungen in Kraft treten. Wir klären Sie in unserem Blog über die wichtigsten Änderungen auf.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) markiert einen bedeutenden Schritt in Deutschlands Bemühungen, um den Klimawandel abzubremsen. Es legt fest, dass ab Januar 2024 in Neubaugebieten nur noch Heizungen eingebaut werden dürfen, die zu 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren. Für Bestandsgebäude und Baulücken gibt es längere Übergangszeiten, wobei der Fokus auf der örtlichen Wärmeplanung liegt. Abhängig von der Einwohnerzahl der Städte variieren die Fristen: In Großstädten wird der Umstieg bis Juni 2026, in kleineren Städten bis Juni 2028 verbindlich. Trotz der neuen Regelungen bleiben Gas- und Ölheizungen unter bestimmten Bedingungen, wie in Hybridkonfigurationen, erlaubt. Entscheidende Faktoren sind auch die Wärmepläne der Kommunen und deren Umsetzung. Zentral ist, dass bestehende Heizungen nicht ausgetauscht werden müssen und Reparaturen erlaubt sind. Das GEG bietet also sowohl ambitionierte Richtlinien als auch pragmatische Lösungen für Übergangsphasen und besondere Fälle. Vor dem Einbau einer neuen Gas- oder Ölheizung in Bestandsgebäuden bis 2026/2028 ist ab 2024 eine Pflichtberatung erforderlich. Diese klärt über wirtschaftliche Risiken durch ansteigende CO₂-Preise und über Alternativen auf. Die Beratung muss durch Fachleute, wie Energieberater oder Installateure, erfolgen. Abhängig von der örtlichen Wärmeplanung müssen ab 2029 in bestimmten Heizungen schrittweise wachsende Anteile erneuerbarer Energien verwendet werden: 15 Prozent ab 2029, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040.
1 Was gilt künftig für Neu- und Bestandsbauten?
Ab dem 1. Januar 2024 tritt das GEG für alle neu installierten Heizungen in Neubauten in Neubaugebieten in Kraft. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Bauantragsstellung. Daher betrifft die Regelung nur Bauten, für die ab 2024 ein Bauantrag vorliegt. Unter diesen Bestimmungen können etwa auch Biomasse-Heizungen zur Erfüllung der Kriterien genutzt werden.
Für Bestandsgebäude und Neubauten in Baulücken sind längere Übergangsfristen vorgesehen, um Investitionsentscheidungen an die örtliche Wärmeplanung anzupassen. Großstädte (>100.000 Einwohner) müssen bis Ende Juni 2026 Heizungen mit 65 Prozent erneuerbaren Energien verwenden, kleinere Städte bis Ende Juni 2028. Neue Gas- oder Ölheizungen können in bestimmten Kombinationen, etwa als Hybridsysteme mit Wärmepumpen oder bei Betrieb mit Biomethan, die 65-Prozent-Vorgabe erfüllen. Wenn Kommunen basierend auf einem Wärmeplan vor 2026/2028 bestimmte Netzgebiete ausweisen, wird die 65-Prozent-Regel dort früher bindend. Ein reiner Wärmeplan reicht jedoch nicht; es bedarf einer öffentlich gemachten Entscheidung der Kommune über die Gebietsdefinition.
2 Klimafreundlich Heizen im Sinne des GEG – wie geht das?
Das GEG bietet technologieoffene Regelungen, wobei bei einem Umstieg auf 65 Prozent erneuerbare Energien diverse pauschale Erfüllungsoptionen verfügbar sind:
Anschluss an Fern- oder Gebäudewärmenetz: Hier können erneuerbare Wärmequellen und Abwärme effektiv kombiniert werden.
Einbau einer elektrischen Wärmepumpe: Gut geeignet für Ein- bis Mehrfamilienhäuser. Sie nutzt hauptsächlich kostenlose, erneuerbare Umweltwärme.
Stromdirektheizung: Für gut gedämmte Gebäude mit geringem Heizbedarf, da Strom bereits fast zu 50 Prozent erneuerbar ist.
Einbau einer Wärmepumpen- oder Solarthermie-Hybridheizung: Eine Wärmepumpe kann durch eine fossil betriebene oder Biomasseheizung ergänzt werden. Kombination von Solarthermie und Heizkessel ist auch möglich.
Heizung auf Basis von Solarthermie: Der komplette Wärmebedarf des Gebäudes muss damit gedeckt werden.
Einbau einer Biomasseheizung: Empfohlen für Bestandsgebäude, wo andere Lösungen nicht machbar sind, z.B. für denkmalgeschützte Gebäude.
Einbau einer Gasheizung mit erneuerbaren Gasen: Mindestens 65 Prozent der Wärmeversorgung muss aus Biomasse oder grünem/blauem Wasserstoff stammen.
Gasheizungen, umrüstbar auf Wasserstoff: Diese können auch nach 2026/2028 eingebaut und vorübergehend mit Erdgas betrieben werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wie z.B. ein genehmigter Fahrplan für die Umstellung auf Wasserstoff. Nach Verfügbarkeit des Wasserstoffnetzes ist eine Umrüstung erforderlich.
3 Gas- oder Ölheizung im Bestand – was gilt?
Grundsätzlich dürfen defekte Heizungen repariert werden. Heizungen, die vor dem 01. Januar 2024 eingebaut wurden, können auch die nächsten 20 Jahre noch in Gänze mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Ab dem 31. Dezember 2044 jedoch ist ein Brennstoffwechsel zu biogenen oder synthetischen Brennstoffen verpflichtend. Einen Anreiz bietet die Bundesregierung mit einem Geschwindigkeitsbonus, von zusätzlichen 20 Prozent auf die Grundförderung. Ab 2028 sinkt dieser Bonus kontinuierlich. Bei einem irreparablen Defekt sind ebenfalls Übergangslösungen vorgesehen. Beispielsweise können gebrauchte Gasheizungen oder Miet-Gasheizungen installiert werden. Außerdem sind Übergangsfristen festgelegt worden, diese betragen fünf beziehungsweise 13 Jahre bei Etagengasheizungen. Ist ein Fernwärmenetz viabel, beträgt die Übergangsfrist lediglich zehn Jahre.
Sind die folgenden Bedingungen erfüllt, können im Bestand auch noch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden:
Zeitfenster und Beratungspflicht |
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Pflicht zur Nutzung Erneuerbarer Energien ab Mitte 2026/2028 |
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Gasheizungen bei fehlendem klimaneutralem Gasnetz |
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Regelungen zu Ölheizungen |
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Wie bei allen energetischen Sanierungen empfiehlt es sich, einen Fachmann zu konsultieren. Energieberater sind optimal für diese Aufgabe. Das BMWK unterstützt mit einer Förderung von bis zu 80 Prozent der Beratungskosten (maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern) für „Energieberatung für Wohngebäude“. Fachkundige Energieberater, die auch Förderungen beantragen können, sind auf www.energie-effizienz-experten.de zu finden. Zudem bieten Verbraucherzentralen kostenlose Einstiegsberatungen an.
4 Gibt es Ausnahmen?
Wenn 65 Prozent erneuerbare Energien bei Heizungen zu einer unzumutbaren Härte führen – etwa wegen Finanzierungsproblemen, Pflegebedürftigkeit oder aus anderen Gründen – können Eigentümer oder Bauverantwortliche bei der zuständigen Behörde eine Befreiung beantragen. Dabei sind sowohl Alters- als auch andere Faktoren als Begründung möglich.
Übrigens: Die zu Beginn geplante Ausnahmeregelung für Personen, die über 80 Jahre alt sind, wurde aus verfassungsrechtlichen Gründen gekippt. Das neue Heizungsgesetz ist allgemeingültig und betrifft somit auch ältere Hauseigentümer, die Ihre Heizung erneuern.
5 Beispielrechnungen: Rechnen sich alternative Heizungen?
Bei aller Emotionalität, die in der Diskussion um das GEG und neue Heizungen stellen sich Eigentümer naturgemäß die Frage, ob sich innovative Heizungen rechnen. Dass sich eine moderne Heizung rechnet, verdeutlicht unser Rechenbeispiel. Für ein Einfamilienhaus wird ein jährlicher Verbrauch von 18.000 kWh angenommen. Aktuell zeigt sich Heizöl gegenüber Gas als minimal kostengünstiger, wobei hier insbesondere der jeweilige Anbieter und der Kundenstatus (Neu- oder Bestandskunde) entscheidend sind. Doch wie schlagen sich alternative Heizungssysteme.
Brennstoff | Preis pro kWh | Kosten im Jahr 2022 / 2023 |
---|---|---|
Gas | 13-15 Cent, bis 26 Cent für Neukunden | 2.340-4.000 Euro |
Heizöl | 13 Cent | 2.340 Euro |
Solar | 0 Cent | 0 Euro |
Wärmepumpe | 7,5 Cent | 1.350 Euro |
Holzpellets | 6,5 Cent | 1.174 Euro |
Elektroheizung | 32 Cent | 5.760 Euro |
6 Fazit
Inmitten der fortschreitenden Bemühungen Deutschlands, den Klimawandel zu bekämpfen und eine nachhaltigere Energiezukunft zu gestalten, spielt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) eine zentrale Rolle. Die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien ist jedoch nicht nur ein Thema, das gesamtgesellschaftliche Relevanz besitzt. Als Eigentümer profitieren auch Sie von den Effekten der energetischen Sanierung. Sie sparen nicht nur Energiekosten und erhöhen Ihren Wohnkomfort, Sie tragen maßgeblich dazu bei, Ihre Immobilie zukunftsfähig zu machen und erhalten so den Wert oder steigern diesen obendrein. Des Weiteren sind Sie bei energetischen Sanierungen nicht auf sich allein gestellt. Die staatliche Förderbank KfW fördert viele Sanierungsmaßnahmen, für weitere Informationen besuchen Sie deren Webseite. Außerdem steht Ihnen die Deutsche Teilkauf zur Seite. Als erster Teilverkaufsanbieter unterstützt die Deutsche Teilkauf energetische Sanierungen sowie Arbeiten an Dach und Fach in vollem Umfang des Miteigentumsanteils.

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