Alles zur Vorsorgevollmacht
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Content Managerin / Redakteurin
Wer kümmert sich um Ihre wichtigen Angelegenheiten wie Bankgeschäfte, wenn Sie es selbst nicht mehr können? Die wichtigsten Fragen zum Thema Vorsorgevollmacht beantworten wir Ihnen in diesem Beitrag.

1 Nicht nur für Senioren – was ist eine Vorsorgevollmacht und wer braucht sie?
Als Instrument der Rechtsvorsorge befugt eine Vorsorgevollmacht eine von Ihnen auserwählte Person, Ihre Angelegenheiten in Ihrem Auftrag abzuwickeln, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind. Unabhängig vom Alter ist es für jede Person sinnvoll, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, um für den Fall der Fälle – zum Beispiel bei einer eingeschränkten Mobilität nach einem Unfall – abgesichert zu sein. Existiert keine Vollmacht, kann eine vom Gericht bestimmte Person als Betreuer über Ihre Angelegenheiten entscheiden. Bis dies alles verschriftlicht ist, dauert es aber seine Zeit.
2 Rechtsgeschäfte und Hausverkauf – wann kann ich vertreten werden?
Über die Vorsorgevollmacht können Sie grundsätzlich in allen relevanten persönlichen Entscheidungen vertreten werden. Dazu können Gesundheitsfragen, Vermögens-, aber auch Wohnungsangelegenheiten zählen. Im Detail kann es sich um folgende Punkte handeln:
Bankgeschäfte
Gesundheitsvorsorge und Pflegebedürftigkeit
Wohnungsangelegenheiten
Rechtsgeschäfte
Behördengänge
Botengänge (z. B. Post)
Ausgeschlossen sind Rechtsgeschäfte, die der Bevollmächtigte mit sich selbst schließen würde. Damit wird sichergestellt, dass sich der Bevollmächtigte nicht am Vermögen des Vollmachtgebers bereichern kann.
An anderer Stelle, haben wir bereits die Relevanz einer Vorsorgevollmacht für Immobilieneigentümer genauer erklärt.
3 Vorsorgevollmacht – wem kann ich eine Vollmacht erteilen?
Bevollmächtigt werden kann jede Person, die geschäftsfähig und volljährig ist. Es ist auch möglich, für unterschiedliche Lebensbereiche verschiedene Personen zu bevollmächtigen.
In erster Linie sollte es sich bei dem Bevollmächtigten um eine Person handeln, der Sie vertrauen und die Sie gut kennt. Deshalb werden meistens die eigenen Kinder oder jemand aus der Verwandtschaft ausgewählt. Wägen Sie ab, ob diese Person dazu fähig ist, die bestmöglichen Entscheidungen in Ihrem Sinne und nicht für sich selbst zu treffen. Da der Bevollmächtigte auch über medizinische Eingriffe und organisatorische Vorgänge wie die Suche nach einem Pflegeheimplatz entscheidet, kann es sinnvoll sein, sich für eine Person zu entscheiden, die in Ihrer Nähe lebt.
Wichtig ist auch, dass Familienangehörige nicht automatisch für Sie entscheiden und zu Bevollmächtigten werden können. Wenn es dazu kommt, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, für sich selbst Entscheidungen zu treffen und keine Vorsorgevollmacht besteht, entscheidet das Amtsgericht über einen rechtlichen Betreuer. Dies kann ein Familienmitglied sein, aber auch eine fremde Person.
4 Rechtliche Notfallvorsorge - was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?
Da die Vorsorgevollmacht gerne in Verbindung mit der Patientenverfügung aufgeführt wird, ist es wichtig, den Unterschied zu kennen.
In einer Patientenverfügung gibt der Betroffene im Voraus selbst an, welche Behandlungen oder lebenserhaltenden Maßnahmen er sich im Falle einer Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit wünscht. Die Patientenverfügung deckt also lediglich medizinische Eingriffe ab und greift meistens im Fall einer unheilbaren Krankheit oder nach schwerwiegenden Unfällen.
5 Wie setzt man eine Vorsorgevollmacht auf?
Die mit einem Datum versehene und unterschriebene Vorsorgevollmacht muss in Schriftform vorliegen, aber nicht zwingend notariell beurkundet oder beglaubigt werden. Dies ist nur in Ausnahmefällen notwendig, beispielsweise bei der Abwicklung eines Hausverkaufs. In der Vorsorgevollmacht müssen die personenbezogenen Daten des Vollmachtgebers angegeben sein.
Häufig verlangen Banken zusätzlich eine gesonderte Kontovollmacht. Informieren Sie sich deshalb auch bei Ihrer Bank, um die erforderlichen Vorgaben zu erfüllen.
6 Wie wird die Vorsorgevollmacht wirksam und brauche ich eine notarielle Beglaubigung?
Die Vorsorgevollmacht wird mit der Unterschrift auf dem Dokument wirksam. Dem Bevollmächtigten steht es ab diesem Zeitpunkt zu, in Ihrem Namen Entscheidungen zu treffen und Ihre Angelegenheiten zu regeln. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, die Wirksamkeit der Vollmacht an bestimmte Bedingungen zu knüpfen. Auf diese Weise kann die Vorsorgevollmacht beispielsweise erst dann wirksam werden, wenn Sie nicht mehr geschäftsfähig sind und deshalb nicht imstande sind, eigene Entscheidungen zu treffen.
Eine Vorsorgevollmacht gilt so lange, bis sie widerrufen wird. Handelt es sich nur um einen bestimmten Zeitraum, in dem die Vollmacht zum Tragen kommt, können Sie diese selbst widerrufen. Innerhalb Ihrer Vorsorgevollmacht können Sie ebenfalls festlegen, ob diese über Ihren Tod hinaus wirken soll. Dann muss diese aber von einem Notar beglaubigt sein. Entscheiden Sie sich dafür, kümmert sich der Bevollmächtigte nach Ihrem Ableben um Ihre Angelegenheiten. Dabei ist er dazu verpflichtet, zu Ihren Gunsten sowie im Sinne Ihrer Erben zu handeln, da diesen das Widerrufsrecht zusteht.
7 Betreuungsgericht - was passiert, wenn der Bevollmächtigte nicht in meinem Sinne handelt?
Kommen bei einem Verwandten oder einer Person aus dem Umfeld Bedenken auf, dass der Bevollmächtigte nicht in Ihrem Sinne handelt, kann das Betreuungsgericht über einen Kontrollbetreuer eine Überprüfung veranlassen, sofern Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, die Vollmacht zu widerrufen. Diesem Kontrollbetreuer steht es im Zweifel zu, dem Bevollmächtigten die Vollmacht zu entziehen. Tritt dieser Fall ein, wird ein neuer gesetzlicher Betreuer durch das Betreuungsgericht bestimmt. Dieser übernimmt dann die Vorsorgevollmacht.
8 Immobilien-Teilverkauf mit Vorsorgevollmacht
In einer notariell beglaubigten Vorsorgevollmacht können Sie auch festhalten, ob Ihr Bevollmächtigter dazu befugt ist, Ihr Haus zu verkaufen. Im Hinblick auf eine eventuelle Pflegebedürftigkeit kann dies ein wichtiger Aspekt sein, um Pflege- und Gesundheitskosten decken zu können.
In diesem Zusammenhang kann auch ein Teilverkauf infrage kommen. Dabei wird nur ein Teil der Immobilie veräußert und Sie erhalten das freigewordene Kapital. Auf Basis des Nießbrauchrechts erlangt der Eigentümer weiterhin lebenslanges Nutzungs- und Wohnrecht und kann sein Eigenheim im Zweifel sogar vermieten. Näheres zum Konzept können Sie auf unserer eigenen Seite zum Immobilien-Teilverkauf nachlesen.

Corinna Bensing
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