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Wichtige Informationen für Hinterbliebene

Witwenrente

Leider ist alles Schöne endlich: So kann es passieren, dass der Ehepartner verstirbt und Sie auf sich allein gestellt sind. Mit hoher Wahrscheinlichkeit haben Sie dann Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente.

Witwenrente

Rente für Hinterbliebene

Die Witwenrente soll Ehepartnern von Verstorbenen helfen, finanziell weiterhin versorgt zu sein – und verhindern, dass deren wirtschaftliche Existenz gefährdet wird. Obwohl diese Art der Rentenzahlung am häufigsten unter dem Namen Witwenrente zu finden ist, gilt sie natürlich nicht nur für Witwen, sondern auch für Witwer. Der Einfachheit halber wird auch in diesem Beitrag der Begriff Witwenrente oder Hinterbliebenenrente gewählt. Die Voraussetzungen, Sonderfälle und Regularien der Witwenrente können auf den ersten Blick durchaus kompliziert erscheinen. Wir haben deshalb im Folgenden die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

Wer hat Anspruch auf Witwenrente?

Witwenrente beantragen

Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Witwenrente, wenn:

  • Sie bis zum Tod des Partners mit ihm verheiratet waren, und zwar für mindestens ein Jahr;

  • der Verstorbene für mindestens fünf Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt und damit einen Rentenanspruch erworben hat – eine Ausnahme bildet der Tod durch einen Arbeitsunfall.

Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie gemeinsam oder getrennt gelebt haben.

 

Keinen Anspruch haben Sie, wenn:

  • die Ehe geschieden, aufgehoben oder anderweitig für nichtig erklärt wurde;

  • Sie nur verlobt, aber nicht verheiratet waren;

  • Sie nicht Ehepartner, sondern Kind oder Erbe des Verstorbenen sind.

Verschiedene Faktoren bestimmen, ob Sie eine große oder kleine Witwenrente bekommen. Wie die Begriffe vermuten lassen, gibt es bei der großen Witwenrente mehr Geld als bei der kleinen.

 

Die kleine Witwenrente

Kleine Witwenrente – Voraussetzungen

Sie sind unter der aktuellen Altersgrenze, haben kein Kind großzuziehen und sind nicht erwerbsgemindert? Dann haben Sie Anspruch auf eine kleine Witwenrente. Nach Antragstellung wird von der Rentenversicherung geprüft, welchen Rentenanspruch der Partner gehabt hätte. Von diesem Anspruch stehen dem Hinterbliebenen dann 25 Prozent zu. Die kleine Witwenrente wird nicht bis zum Lebensende gezahlt, sondern nur für 24 Monate, denn in diesem Fall rechnet der Gesetzgeber damit, dass der Partner nach der Trauerzeit für das eigene Einkommen sorgen kann. Das besagt zumindest  das neue Recht. Wenn Sie vor 2002 geheiratet haben oder vor dem 2. Januar 1962 geboren wurden, gilt das alte Recht und es wird auch die kleine Witwenrente unbegrenzt ausgezahlt.

Wenn Sie später das notwendige Alter für eine große Witwenrente erreicht haben, haben Sie gesetzlichen Anspruch auf die große Witwenrente und müssen dazu keinen neuen Antrag stellen.

 

Die große Witwenrente

Große Witwenrente – Voraussetzungen

Für eine große Witwenrente sind Sie qualifiziert, wenn Sie über der Altersgrenze liegen, aufgrund von Krankheit oder Behinderung dauerhaft erwerbsgemindert sind oder ein minderjähriges Kind, das eigene oder das des Verstorbenen, großziehen. Hier bekommt der Hinterbliebene nach Prüfung des Rentenanspruchs je nach altem oder neuem Recht 55 beziehungsweise 60 Prozent der Rente des Verstorbenen. Anspruch auf Witwenrente nach dem alten Recht mit 60 Prozent haben diejenigen, die vor 2002 geheiratet haben oder wenn ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde. Dafür gibt es aber nach dem neuen Recht einen Kinderzuschlag dazu später mehr.

Im Gegensatz zur kleinen Witwenrente ist die große auch nach neuem Recht zeitlich unbefristet und wird bis an das Lebensende des Hinterbliebenen gezahlt.

Grafik zu: Altes oder neues Recht bei der Witwenrente?
Altes oder neues Recht bei der Witwenrente

Altersgrenze

Witwenrente – wie hoch ist die Altersgrenze?

Die Altersgrenze für den Anspruch auf eine große Witwenrente erhöht sich seit 2012 jährlich. So müssen Hinterbliebene im Jahr 2023 mindestens 46 Jahre alt sein, im Jahr 2024 schon 46 Jahre und 2 Monate und 2025 46 Jahre und 4 Monate und so fort. Im Jahr 2029 gilt dann eine Altersgrenze von 47 Jahren.

Berechnung der Witwenrente

Wie hoch ist die Witwenrente?

Wie hoch die Witwenrente ist, die dem Hinterbliebenen zusteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich gibt es bei der großen Witwenrente mehr Geld als bei der kleinen, da der Anteil der Rente des Verstorbenen hier größer ist. In die Berechnungen fließen aber auch mögliche Abschläge durch zusätzliches Einkommen der Hinterbliebenen ein.

Schätzungen zufolge bekommen Frauen etwa 650 bis 700 Euro und Männer 376 Euro Hinterbliebenenrente. Diese Diskrepanz lässt sich damit erklären, dass Frauen bis dato durchschnittlich noch immer weniger verdienen.

Zugleich richtet sich die Höhe der Witwenrente nach dem Rentenanspruch des Verstorbenen, welcher beispielsweise bei einem Tod in jungen Jahren noch geringer ist als im fortgeschrittenen Alter. Die Witwenrente wird zudem mit der jährlichen Rentenanpassung erhöht. Besteht noch kein Rentenanspruch beim Verstorbenen, kann der Partner zumindest eine Erwerbsminderungsrente beantragen.

 

Abschläge

Witwenrente – wie lange muss mein Partner gelebt haben?

Mit Abschlägen bei der Witwenrente müssen Sie rechnen, wenn Ihr Partner noch vor dem regulären Rentenbezugsalter verstorben ist – bei der großen Witwenrente bedeutet das vor dem 65. Lebensjahr. Wenn der Partner keine 62 Jahre alt geworden ist, gibt es einen Rentenabschlag von rund 10,8 Prozent. Liegt das Alter des Verstorbenen zwischen dem 62. und 65. Lebensjahr, werden Abschläge von 0,3 Prozent pro Kalendermonat vor dem 65. Lebensjahr verrechnet.

Zusätzlich wird auch das eigene Einkommen mit der Witwenrente verrechnet. Darunter fallen Verdienste aus dem Beruf, Mieteinnahmen und eine private Rente. Wenn dieses Einkommen den Freibetrag überschreitet, wird es zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet. Einnahmen aus staatlicher Sozialhilfe sind vom Abschlag ausgenommen. Der monatliche Freibetrag liegt in Westdeutschland bei 950,93 Euro und in den neuen Bundesländern bei 937,73 Euro. Das gilt bis zum 01.07.2023.

Sollten Kinder mit Anspruch auf Waisenrente dem Haushalt angehören, dann erhöht sich der Freibetrag um 207,71 Euro pro Kind beziehungsweise um 198,91 Euro in Ostdeutschland.

 

Welches Einkommen wird angerechnet?

Folgende Einkommensarten werden auf die Witwenrente angerechnet, wenn diese den Freibetrag überschreiten:

  • Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit

  • Erwerbsersatzeinkommen wie Krankengeld, ALG I oder Renten der gesetzlichen Rentenversicherung

  • Zinseinkünfte aus dem eigenen Vermögen

  • Gewinne aus Verkäufen sowie Miet- und Pachteinnahmen

  • Betriebsrenten

  • Renten aus privaten Lebens-, Renten- oder Unfallversicherungen

  • Elterngeld

  • Vergleichbare ausländische Einkommen

 

Berechnung des Abschlags

Wie hoch ist der Freibetrag bei der Witwenrente?

Wie ermittelt die Deutsche Rentenversicherung die Abschläge durch das Einkommen? Zuerst einmal wird das Nettoeinkommen ermittelt. Dabei werden vom Bruttoarbeitseinkommen pauschal etwa 40 Prozent abgezogen. Bei eigener Rente des Hinterbliebenen werden pauschal etwa 14 Prozent abgezogen. Von diesem Nettoeinkommen wird dann der Freibetrag abgezogen. Dieser richtet sich nach dem aktuellen Rentenwert und erhöht sich entsprechend, wenn die Renten sich erhöhen. Von der übrig gebliebenen Summe werden dann 40 Prozent von der Witwenrente abgezogen.

 

Ein Beispiel

Eine Witwe hat ein eigenes Nettoeinkommen von 1.600 Euro und hat einen Freibetrag von 950,93 Euro. In ihrem Haushalt leben außerdem zwei Kinder, weshalb sich der Betrag um zweimal 207,71 Euro auf 415,42 Euro erhöht. Der Freibetrag liegt also bei 1.366,35 Euro. Nun übersteigt das Nettoeinkommen den Freibetrag um 233,65 Euro. 40 Prozent dieses Betrags sind 93,46 Euro. Diese werden von der Witwenrente abgezogen.

 

Versteuerung der Witwenrente

Unterliegt die Witwenrente der Erbschaftssteuer?

Leider wird auch die Witwenrente versteuert, egal ob gekürzt oder ungekürzt. Wenn der Partner im Jahr 2023 verstirbt und der Bezug der Witwenrente ebenfalls im Jahr 2023 beginnt, liegt der zu versteuernde Anteil bei 83 Prozent.

Für die Berechnung der Einkommensteuer wird die Splittingtabelle für Ehepaare statt der Grundtabelle für Alleinstehende verwendet, sogenanntes Gnadensplitting. Hier wird steuerlich unterstellt, dass Witwe oder Witwer im Sterbejahr und im Folgejahr noch verheiratet waren. Die Witwenrente zählt als Einkommen und nicht als Vermögen und unterliegt somit auch nicht der Erbschaftssteuer.

 

Kinderzuschlag und Erziehungsrente

Verwitwet mit Kind: Welche Zuschläge stehen mir zu?

Wer ein Kind bis zum dritten Lebensjahr erzogen hat, bekommt nach dem Sterbevierteljahr einen Kinderzuschlag zur Witwenrente. Diesen gibt es allerdings nur auf Renten nach neuem Recht. Auf Witwenrenten nach altem Recht gibt es keinen Zuschlag für die Kindererziehung. Die Höhe des Kinderzuschlags hängt davon ab, in welchem Bundesland man lebt und wie viele Kinder man erzieht beziehungsweise erzogen hat.

Auch im Falle von geschiedenen Partnern hat der Hinterbliebene die Möglichkeit, Zahlungen für das Kind oder die Kinder zu beanspruchen. Die sogenannte Erziehungsrente steht demjenigen zu, dessen Ex-Partner verstirbt, bevor das Kind die Volljährigkeit erreicht hat. Das gilt auch bei Rentensplitting. Die Erziehungsrente stellt eine Art Unterhaltsersatz dar. Diese Art der Rente ist nicht abhängig vom Rentenkonto des Verstorbenen, sondern errechnet sich aus dem Rentenkonto des Hinterbliebenen. Vor dem Tod des Ex-Partners muss deshalb eine Mindestversicherungszeit oder Wartezeit von fünf Jahren gegeben sein.

 

Wann wird die Witwenrente ausgezahlt?

Wie lange muss ich auf die Witwenrente warten?

Verstirbt der Partner vor dem Ruhestand, wird die Witwenrente ab dem Todeszeitpunkt ausgezahlt. Wenn der verstorbene Partner hingegen schon eine Rente erhält, wird die Witwenrente frühestens ab dem Monat nach dem Sterbemonat ausgezahlt.

 

Das Sterbevierteljahr

Keine Abschläge für die Witwenrente

Direkt nach dem Verlust des Partners tritt eine Sonderregelung in Kraft. Beim sogenannten Sterbevierteljahr bekommt der Hinterbliebene für den Sterbemonat und die darauffolgenden drei Monate die volle Rente des Verstorbenen. In dieser Zeit werden keine Abschläge durch eigenes Einkommen vorgenommen. 

 

Antrag auf Witwenrente

Wo und wie kann ich die Witwenrente beantragen?

Anders als die Grundrente bekommen Sie die Witwenrente nicht automatisch. Sie muss erst beantragt werden und das kann durchaus herausfordernd sein. Am besten stellen Sie den Antrag, sobald es Ihnen nach dem Tod des Partners möglich ist. Die Rentenversicherung zahlt die Witwenrente bis zu zwölf Monate vor dem Monat der Antragsstellung rückwirkend. Gehen Sie zur Antragstellung folgendermaßen vor:

  • Laden Sie sich die Formulare des Antrags R0500 auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung herunter. Der Antrag umfasst insgesamt 19 Seiten.

  • Füllen Sie diesen sorgfältig aus, schicken Sie ihn postalisch an die Deutsche Rentenversicherung oder geben Sie ihn bei einer Beratungsstelle vor Ort ab.

  • Hilfe beim Ausfüllen der Formulare bekommen Sie beispielsweise bei der Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Einen Termin können Sie telefonisch unter 0800 10004800 vereinbaren.

 

Sonderfälle

Witwenrente bei Wiederheirat

Grundsätzlich entfällt der Anspruch auf Witwenrente mit der Heirat eines neuen Partners. Die Zahlung läuft dann mit Ablauf des Kalendermonats, in dem wieder geheiratet wird, aus. Allerdings kann hierbei eine einmalige Zahlung, die sogenannte Rentenabfindung, beansprucht werden. In der Regel beträgt diese zwei Jahresbeträge der Witwenrente. Allerdings wird bei der kleinen Witwenrente nur noch der nicht verbrauchte Restbetrag bis zum Ende der Laufzeit ausgezahlt. Beziehen Sie beispielsweise schon seit 20 Monaten eine kleine Witwenrente, gilt als Abfindungsbetrag das Vierfache einer Monatszahlung. Auch die Rentenabfindung muss beantragt werden, das ist jedoch mit einem formlosen Schreiben, der Versicherungsnummer des verstorbenen Ehepartners und der neuen Eheurkunde etwas einfacher als bei der Witwenrente.

 

Witwenrente trotz Scheidung

Auch wenn hier eigentlich kein Anspruch besteht, gibt es Ausnahmefälle:

  • Die Ehe wurde vor dem 01.07.1977 geschieden.

  • Es besteht ein Anspruch auf Unterhalt oder es wurde im letzten Jahr vor dem Tod Unterhalt gezahlt.

  • Der frühere Ehepartner hat bis zum Todeszeitpunkt eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt, bereits Rente bezogen oder ist durch einen Arbeitsunfall verstorben.

  • Der Hinterbliebene hat nach der Scheidung zu Lebzeiten des früheren Partners nicht erneut geheiratet.

  • Der Hinterbliebene hat nach dem Tod wieder geheiratet, diese Ehe wurde aber aufgelöst oder aufgehoben, weil beispielsweise der neue Ehepartner verstorben ist.

 

Witwenrente bei kurzer Ehedauer

Um einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente zu haben, muss die Ehe nach § 46 Abs. 2a SGB VI mindestens ein Jahr lang bestanden haben. Dadurch soll verhindert werden, dass Paare vor einem bevorstehenden Tod heiraten, damit der Hinterbliebene finanziell abgesichert ist.

Es gibt allerdings auch hier Ausnahmen. Hierbei geht es immer darum, dass eine sogenannte Versorgungsehe ausgeschlossen werden kann. Ausnahmen können also beispielsweise der plötzliche Unfalltod des Partners sein, denn in diesem Fall kann die Absicht einer Versorgungsehe ausgeschlossen werden.

 

Alternative: Rentensplitting

Als Alternativmöglichkeit zur Witwenrente kann auch das sogenannte Rentensplitting in Anspruch genommen werden. Hierbei verzichtet der Hinterbliebene jedoch dauerhaft auf die Witwenrente.

Beim Rentensplitting wird dem Hinterbliebenen ein Teil der Rentenansprüche des Verstorbenen, die im Laufe der Ehe erwirtschaftet wurden, gezahlt. Es gilt hierbei zu prüfen, welche Option sich mehr lohnt. Ein Rentensplitting kann dann sinnvoll sein, wenn der Hinterbliebene selbst ein hohes Einkommen hat und dadurch starke Kürzungen bei der Witwenrente anfallen. Nach dem Tod des Partners besteht ein Jahr Zeit, um sich zu entscheiden. In der Regel wird erst einmal die Witwenrente beantragt und dann geschaut, ob das Rentensplitting die lohnendere Alternative ist.

 

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