Wirtschaftsplan
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Redaktionelle Assistenz
Für das gemeinschaftliche Eigentum in einer Wohnungseigentümergemeinschaft fallen Kosten an, beispielsweise für die Verwaltung, Reinigung oder Renovierungen. Der Wirtschaftsplan gibt die zu erwartenden Ein- und Ausnahmen für ein Kalenderjahr für das Gemeinschaftseigentum an. Ebenso werden im Wirtschaftsplan die Kostenverteilungen der einzelnen Eigentümer festgeschrieben. Damit der Wirtschaftsplan als Prognose für das Kalenderjahr gelten kann, wird sich bezüglich absehbarer Kosten wie für die Straßenreinigung an der Jahresabrechnung aus dem Vorjahr orientiert. Der Wirtschaftsplan wird vom Verwalter aufgestellt und in der jährlichen Eigentümerversammlung beschlossen.
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