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Privatisierung

Tim Schoster
Tim Schoster

Redaktionelle Assistenz

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Aktualisiert am

Mit Wohnungsprivatisierung ist die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gemeint. Ein Mehrfamilienhaus mit Mietwohnungen hat typischerweise als Ganzes einen Eintrag im Grundbuch. Wenn das Haus verkauft werden soll, kann es deshalb nur als Ganzes verkauft werden. Der Eigentümer kann das Haus jedoch in die einzelnen Wohnungen aufteilen, sodass jede Wohnung einen eigenen Grundbucheintrag hat. Dann können die Wohnungen auch einzeln als Eigentumswohnung verkauft werden. Diesen Vorgang nennt man Privatisierung.

In Milieuschutzgebieten sind Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen häufig verboten oder nur unter ganz bestimmten Bedingungen erlaubt. Es gibt außerdem Pläne für ein Bundesgesetz, das Umwandlungen erschweren soll. Hintergrund sind Befürchtungen, dass Mieter einer umgewandelten Wohnung aus dieser verdrängt werden könnten. Bereits heutzutage haben Mieter solcher Wohnungen einen besonders starken Kündigungsschutz.