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Nießbrauch

Tim Schoster
Tim Schoster

Redaktionelle Assistenz

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Aktualisiert am

Nießbrauch oder auch Nießbrauchrecht bezeichnet das Recht, eine Immobilie zu nutzen, ohne deren (alleiniger) Eigentümer zu sein (§§ 100 und 1030 BGB). Es kommt zum Beispiel zur Anwendung, wenn ein Wohneigentümer seine Immobilie an seine Nachkommen verschenkt, aber die Wohnung oder das Haus dennoch weiter bewohnen beziehungsweise vermieten möchte. Auch beim Immobilien-Teilverkauf erhält der Teilverkäufer das Nießbrauchrecht an der gesamten Immobilie, sodass er diese bis an sein Lebensende bewohnen oder wirtschaftlich nutzen kann. Das Nießbrauchrecht wird ins Grundbuch der Immobilie eingetragen. Es geht weiter als ein bloßes Wohnrecht, dessen Inhaber eine Immobilie nur bewohnen, aber nicht vermieten dürfen.

NießbrauchrechtWohnrecht
Immobilie bewohnen
Immobilie vermieten